Diese Texte konnten Sie lesen im BAB 16/08

 

2. Händler- und Gewerbemesse in Fredersdorf-Vogelsdorf gut besucht

 

Fredersdorf-Vogelsdorf (wt) Am 12. und 13. April fand die 2. Händler- und Gewerbemesse (HuG) in der Turnhalle Tieckstraße und auf dem umliegenden Gelände statt. 82 Gewerbetreibende, davon 67 Unternehmen aus Fredersdorf-Vogelsdorf, belegten Stände im Innen- und Außenbereich. Zudem suchten Organisationen und Parteien das Gespräch mit den Messegästen.

Holger Kurz, Geschäftsführer des Unternehmervereins Fredersdorf-Vogelsdorf (UV), konnte nach einem stimmungsvollen Auftakt durch den Strausberger Fanfarenzug, Justizministerin Beate Blechinger (CDU), Landrat Gernot Schmidt (SPD), den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Dr. Siegfried Völter (Die Linke), zahlreiche Gemeindevertreter, Bürgermeister Dr. Uwe Klett (DieLinke) und seine Amtskollegen aus Hoppegarten, Petershagen/Eggersdorf und Neuenhagen begrüßen.

Die HuG stand unter dem Motto „Gesundheit und Zukunft“. Zur Eröffnung freute sich Dr. Uwe Klett über die Neuauflage der Messe: „Wer A sagt muß auch B sagen, und ich hoffe, daß wir in zwei Jahren sagen können: Aller guten Dinge sind drei“. Sein besonderer Dank galt dem Engagement des UV und dem Vorbereitungsteam, daß von Holger Kurz und Frank Berger vom UV geleitet wurde. Beate Blechinger lobte das Thema der Messe. Schließlich stellen geistige und körperliche Fitneß hohe Ansprüche an Gegenwart und Zukunft. Mit ihrer Feststellung: „Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah“, traf sie auch den Nerv der zahlreichen Besucher der Messe.

Diese ließen sich vom gelungenen Mix der Aussteller gern gefangen nehmen. Neben dem Programm der  Katharinenhöfe, der Pflegeeinrichtung Ute Schulz und der Firma Schadock zum Thema der Messe, boten Aussteller vom Frisör über Solarberatung, Mode und Energie, wie bei EonEdis und EWE, bis hin zu Entsorgungsfragen durch die Firma Axel Beyersdorf einen breiten Branchenmix an. Schließlich tat ein abwechslungsreiches Kulturprogramm sein Übriges. Der Männerchor „Eiche 1877“, die Kunstradfahrer vom KSB, Musikeinlagen und Schaufrisieren wechselten sich stündlich ab. Das Programm unterlegte Alfred Weihs mit Musik und die Band Ellis’n Yard sorgte am Samstag für einen stimmungsvollen Höhepunkt.

 

Unser Buchtip

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Dieser Ratgeber informiert darüber, wie Sie die richtige Police für ihr Bauvorhaben oder Eigentum finden und was beim Kleingedruckten zu beachten ist. Er richtet sich an Verbraucher, die sich zu Versicherungsfragen informieren möchten, ohne gleich die Geheimnisse der höheren Versicherungsmathematik ergründen zu müssen.

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„Schon vor dem ersten Spatenstich richtig versichern…“

 

Die Finanzierung steht, das Grundstück ist gekauft, der Einzug in die eigenen vier Wände rückt in greifbare Nähe. Die Vorfreude wird aber rasch und empfindlich gestört, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert und Sie als Bauherr zur Kasse gebeten werden. Wenn beispielsweise jemand auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Rohbau zu Schaden kommt, dort ein Feuer ausbricht oder ein Sturm das frisch gedeckte Dach abdeckt. Vor den finanziellen Folgen schützen spezielle Versicherungen, die nahezu alle Risiken abdecken. Aber welche ist wann sinnvoll? Diese Frage beantworteten am 3. April sechs Experten an unserem Ratgebertelefon.

Wie soll ich verhindern, daß auf meinem Grundstück etwas passiert?

Norbert Klein, Spezialist für Private Haftpflichtversicherungen, AXA: Sie können einen Bauzaun errichten. Aber selbst damit werden Sie nicht zwingend verhindern, daß zum Beispiel Kinder Ihr Grundstück zum Abenteuerspielplatz machen. Trotzdem unterliegen Sie als Eigentümer des Grundstückes der so genannten Verkehrssicherungspflicht, auch wenn Ihr Grundstück noch unbebaut ist. Wenn dann etwas passiert, haften Sie mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen, und das kann bei Personenschäden im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Dann werden nämlich in aller Regel Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht bis hin zu Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder lebenslanger Rente. Dagegen schützt eine spezielle Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke, sie ist unbedingt empfehlenswert.

Ich kann doch nichts dafür, wenn Fremde meine Baustelle betreten.

Norbert Roemers, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater, Verbraucherzentrale NRW: Da haben Sie Recht. Trotzdem haften Sie für Personen- und Sachschäden Dritter, die aus Ihrer Baumaßnahme entstehen. Auch bei sorgfältigster Überwachung der Baustelle können Sie manche Dinge einfach nicht verhindern. Sie haben zum Beispiel alles korrekt abgesichert, trotzdem verschaffen sich Kinder Zutritt zum Rohbau und verunglücken. Oder ein Besucher verletzt sich dort. Und was wollen Sie dagegen tun, wenn ein Sturm Baumaterialien auf umliegende Gebäude oder Autos schleudert? Alle Experten sind sich deshalb darin einig, daß eine Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Vom Eintreffen der Baumaschinen bis zum Zeitpunkt der Bauabnahme übernimmt sie den finanziellen Schutz bei Haftungsansprüchen Dritter. Sie sollte darum schon vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden.

Diese Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen gleichzeitig einen passiven Rechtsschutz. Ihre Versicherungsgesellschaft prüft zunächst, ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Wenn ja, zahlt sie. Sind die Ansprüche jedoch unberechtigt, wehrt sie diese ab, notfalls auf dem Rechtsweg. Dafür übernimmt sie dann auch die Kosten.

Wir bauen in Eigenregie mit Freunden. Sind die automatisch versichert?

René Conrad, Experte für Hausrat-, Wohngebäude- und Glasversicherung, AXA: Wenn Freunde, Verwandte oder Nachbarn länger als sechs Tage auf Ihrem Bau arbeiten, müssen Sie diese bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden und Pflichtbeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung entrichten, ganz gleich, ob Sie sie für ihre Arbeit bezahlen oder nicht. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings nicht sehr hoch. Besser ist es, wenn Sie zusätzlich eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Damit können Sie ihre Freunde optimal absichern.

Kommt meine Hausratversicherung auch bei Feuer auf der Baustelle auf?
Norbert Roemers: Nein. Wie der Name schon andeutet, schützt diese vor den finanziellen Auswirkungen von Brandschäden an Einrichtungsgegenständen, nicht an Gebäudeteilen. Aber dafür gibt es eine besondere Feuer-Rohbau-Versicherung. Sie tritt bei den finanziellen Folgen von Brand, Blitzschlag und Explosion ein. Die meisten Kreditinstitute verlangen mittlerweile den Abschluß einer solchen Versicherung, ehe sie ein Baudarlehen gewähren. Kein Wunder. Stellen Sie sich vor, Ihr Haus steht kurz vor der Vollendung, da brennt es ab. Dann müßten Sie, auch was die Finanzierung angeht, wieder von vorne beginnen.

Und wann brauche ich eine Wohngebäude-Versicherung?

René Conrad: Nach Fertigstellung des Hauses. Dann bietet Ihnen eine Wohngebäude-Versicherung finanziellen Schutz bei Schäden durch Sturm, Hagel und austretendes Leitungswasser. In diesem Zusammenhang ein Tipp, wie Sie Geld sparen können: Bei Gesellschaften wie der AXA bekommen Sie eine Feuer-Rohbau-Versicherung für 12 Monate kostenlos, wenn Sie schon bei Baubeginn eine Wohngebäude-Versicherung abschließen. Diese schließen Sie zwar bei Baubeginn ab, die erste Prämie wird aber erst nach der Baufertigstellung fällig. Alle Informationen für Bauherren finden Sie in einer kompakten Broschüre unter www.axa.de/bauherrenratgeber.

Was kann ich gegen Pfusch am Bau tun?

Dipl.-Ing. Peter Schmidt, Sachverständiger für Bau- und Energietechnik, DEKRA Köln: Die Qualität der Leistungen auf deutschen Baustellen ist schlechter, als Sie vielleicht glauben. Allein unser Bauschadenbericht 2008 weist in der Bundesrepublik Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro aus. Wenn an Ihrem Bau beispielsweise Schäden durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Baufirmen entstanden sind, hilft eine Bauleistungs-Versicherung. Vorbeugen können Sie mit einer  Baubegleitung durch einen neutralen Sachverständigen, zum Beispiel der DEKRA. Bei einer regelmäßigen baubegleitenden Qualitätskontrolle durch diesen Sachverständigen werden von Baufirmen verursachte Mängel rechtzeitig erkannt und abgestellt. Mehr dazu finden Sie unter www.dekra.de.

Was bringt mir eine Bauleistungs-Versicherung?

Heinrich Lieber, Abteilungsleiter Technische Versicherungen, AXA Niederlassung Köln: Von der Grundsteinlegung bis zum Einzug vergeht einige Zeit. Da können trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbare Schäden eintreten, die viel Geld kosten. Nehmen Sie nur das Wetter: Das Dach wird vom Sturm abgedeckt oder nach einer Unterspülung stürzt ein bereits fertiggestelltes Bauteil ein. Dann müssen Sie erneut tief in die Tasche greifen. Und gleichzeitig läuft das Baudarlehen weiter. Teuer kann es auch werden, wenn durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit bei der Arbeit Schäden angerichtet werden. Eine Bauleistungs-Versicherung ist also auf jeden Fall ratsam. Damit versichern Sie alle Lieferungen und Leistungen inklusive der in Eigenregie erbrachten für den kompletten Roh-, Aus- und Umbau.

Und wenn etwas gestohlen wird?

Ulrich Vogel, Experte für Bauleistungs-Versicherungen, AXA: Sie können bei einer Bauleistungs-Versicherung auch finanzielle Verluste durch Diebstahl von wertvollen Teilen wie eingebauten Heizkörpern oder installierten Sanitäreinrichtungen einschließen. Andere Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind ebenfalls möglich.

Wo finde ich Rat und Hilfe?

Norbert Roemers: Wichtig ist, daß zunächst einmal Ihr individueller Versicherungsbedarf ermittelt wird. Nehmen Sie dafür kompetente Hilfe in Anspruch. Holen Sie sich entsprechende Angebote ein oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Diese finden Sie im Internet unter www.vzbv.de.