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2.
Händler- und Gewerbemesse in Fredersdorf-Vogelsdorf
gut besucht
Fredersdorf-Vogelsdorf (wt) Am 12.
und 13. April fand die 2. Händler- und Gewerbemesse (HuG)
in der Turnhalle Tieckstraße und auf dem umliegenden Gelände statt. 82 Gewerbetreibende, davon 67 Unternehmen aus Fredersdorf-Vogelsdorf, belegten Stände im Innen- und
Außenbereich. Zudem suchten Organisationen und Parteien das Gespräch mit den
Messegästen.
Holger Kurz, Geschäftsführer
des Unternehmervereins Fredersdorf-Vogelsdorf (UV),
konnte nach einem stimmungsvollen Auftakt durch den Strausberger
Fanfarenzug, Justizministerin Beate Blechinger (CDU), Landrat Gernot Schmidt
(SPD), den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Dr. Siegfried Völter (Die Linke), zahlreiche Gemeindevertreter,
Bürgermeister Dr. Uwe Klett (DieLinke) und seine
Amtskollegen aus Hoppegarten, Petershagen/Eggersdorf
und Neuenhagen begrüßen.
Die HuG
stand unter dem Motto „Gesundheit und Zukunft“. Zur Eröffnung freute sich Dr.
Uwe Klett über die Neuauflage der Messe: „Wer A sagt muß auch B sagen, und ich
hoffe, daß wir in zwei Jahren sagen können: Aller guten Dinge sind drei“. Sein besonderer
Dank galt dem Engagement des UV und dem Vorbereitungsteam, daß von Holger Kurz
und Frank Berger vom UV geleitet wurde. Beate Blechinger lobte das Thema der
Messe. Schließlich stellen geistige und körperliche Fitneß hohe Ansprüche an
Gegenwart und Zukunft. Mit ihrer Feststellung: „Warum in die Ferne schweifen,
sieh, das Gute liegt so nah“, traf sie auch den Nerv der zahlreichen Besucher
der Messe.
Diese ließen sich vom
gelungenen Mix der Aussteller gern gefangen nehmen. Neben dem Programm der Katharinenhöfe, der
Pflegeeinrichtung Ute Schulz und der Firma Schadock
zum Thema der Messe, boten Aussteller vom Frisör über Solarberatung, Mode und
Energie, wie bei EonEdis und EWE, bis hin zu
Entsorgungsfragen durch die Firma Axel Beyersdorf
einen breiten Branchenmix an. Schließlich tat ein
abwechslungsreiches Kulturprogramm sein Übriges. Der Männerchor „Eiche 1877“,
die Kunstradfahrer vom KSB, Musikeinlagen und Schaufrisieren wechselten sich
stündlich ab. Das Programm unterlegte Alfred Weihs mit Musik und die Band Ellis’n Yard sorgte am Samstag für einen stimmungsvollen
Höhepunkt.
Unser Buchtip
Haus und Wohnung richtig versichern
Ratgeber für Bauherren und Eigentümer
Dieser Ratgeber
informiert darüber, wie Sie die richtige Police für ihr Bauvorhaben oder
Eigentum finden und was beim Kleingedruckten zu beachten ist. Er richtet sich
an Verbraucher, die sich zu Versicherungsfragen informieren möchten, ohne
gleich die Geheimnisse der höheren Versicherungsmathematik ergründen zu müssen.
ISBN
3-938174-04-8
256 Seiten
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Erhältlich bei
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Tel. 0211 – 3809
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„Schon vor dem ersten
Spatenstich richtig versichern…“
Die Finanzierung
steht, das Grundstück ist gekauft, der Einzug in die eigenen vier Wände rückt
in greifbare Nähe. Die Vorfreude wird aber rasch und empfindlich gestört, wenn
etwas Unvorhergesehenes passiert und Sie als Bauherr zur Kasse gebeten werden.
Wenn beispielsweise jemand auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Rohbau zu Schaden
kommt, dort ein Feuer ausbricht oder ein Sturm das frisch gedeckte Dach
abdeckt. Vor den finanziellen Folgen schützen spezielle Versicherungen, die
nahezu alle Risiken abdecken. Aber welche ist wann sinnvoll? Diese Frage
beantworteten am 3. April sechs Experten an unserem Ratgebertelefon.
Wie soll ich verhindern, daß auf meinem
Grundstück etwas passiert?
Norbert Klein,
Spezialist für Private Haftpflichtversicherungen, AXA: Sie können einen Bauzaun
errichten. Aber selbst damit werden Sie nicht zwingend verhindern, daß zum
Beispiel Kinder Ihr Grundstück zum Abenteuerspielplatz machen. Trotzdem
unterliegen Sie als Eigentümer des Grundstückes der so genannten
Verkehrssicherungspflicht, auch wenn Ihr Grundstück noch unbebaut ist. Wenn
dann etwas passiert, haften Sie mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen, und
das kann bei Personenschäden im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin
bedeuten. Dann werden nämlich in aller Regel Schadensersatzansprüche gegen Sie
geltend gemacht bis hin zu Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder
lebenslanger Rente. Dagegen schützt eine spezielle Haftpflichtversicherung für
unbebaute Grundstücke, sie ist unbedingt empfehlenswert.
Ich kann doch nichts dafür, wenn Fremde
meine Baustelle betreten.
Norbert Roemers, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater,
Verbraucherzentrale NRW: Da haben Sie Recht. Trotzdem haften Sie für Personen-
und Sachschäden Dritter, die aus Ihrer Baumaßnahme entstehen. Auch bei
sorgfältigster Überwachung der Baustelle können Sie manche Dinge einfach nicht
verhindern. Sie haben zum Beispiel alles korrekt abgesichert, trotzdem
verschaffen sich Kinder Zutritt zum Rohbau und verunglücken. Oder ein Besucher
verletzt sich dort. Und was wollen Sie dagegen tun, wenn ein Sturm
Baumaterialien auf umliegende Gebäude oder Autos schleudert? Alle Experten sind
sich deshalb darin einig, daß eine Bauherren-Haftpflichtversicherung
unverzichtbar ist. Vom Eintreffen der Baumaschinen bis zum Zeitpunkt der
Bauabnahme übernimmt sie den finanziellen Schutz bei Haftungsansprüchen
Dritter. Sie sollte darum schon vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen
werden.
Diese
Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen gleichzeitig einen passiven
Rechtsschutz. Ihre Versicherungsgesellschaft prüft zunächst, ob die gegen Sie
geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Wenn ja, zahlt sie. Sind die
Ansprüche jedoch unberechtigt, wehrt sie diese ab, notfalls auf dem Rechtsweg.
Dafür übernimmt sie dann auch die Kosten.
Wir bauen in Eigenregie mit Freunden.
Sind die automatisch versichert?
René Conrad,
Experte für Hausrat-, Wohngebäude- und Glasversicherung, AXA: Wenn Freunde,
Verwandte oder Nachbarn länger als sechs Tage auf Ihrem Bau arbeiten, müssen
Sie diese bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden und
Pflichtbeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung entrichten, ganz gleich,
ob Sie sie für ihre Arbeit bezahlen oder nicht. Der
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings nicht
sehr hoch. Besser ist es, wenn Sie zusätzlich eine Bauhelfer-Unfallversicherung
abschließen. Damit können Sie ihre Freunde optimal absichern.
Kommt meine Hausratversicherung auch bei
Feuer auf der Baustelle auf?
Norbert Roemers: Nein. Wie der Name schon andeutet,
schützt diese vor den finanziellen Auswirkungen von Brandschäden an
Einrichtungsgegenständen, nicht an Gebäudeteilen. Aber dafür gibt es eine
besondere Feuer-Rohbau-Versicherung. Sie tritt bei den finanziellen Folgen von
Brand, Blitzschlag und Explosion ein. Die meisten Kreditinstitute verlangen
mittlerweile den Abschluß einer solchen Versicherung, ehe sie ein Baudarlehen
gewähren. Kein Wunder. Stellen Sie sich vor, Ihr Haus steht kurz vor der Vollendung,
da brennt es ab. Dann müßten Sie, auch was die Finanzierung angeht, wieder von
vorne beginnen.
Und wann brauche ich eine
Wohngebäude-Versicherung?
René Conrad:
Nach Fertigstellung des Hauses. Dann bietet Ihnen eine Wohngebäude-Versicherung
finanziellen Schutz bei Schäden durch Sturm, Hagel und austretendes
Leitungswasser. In diesem Zusammenhang ein Tipp, wie Sie Geld sparen können:
Bei Gesellschaften wie der AXA bekommen Sie eine Feuer-Rohbau-Versicherung für
12 Monate kostenlos, wenn Sie schon bei Baubeginn eine Wohngebäude-Versicherung
abschließen. Diese schließen Sie zwar bei Baubeginn ab, die erste Prämie wird
aber erst nach der Baufertigstellung fällig. Alle Informationen für Bauherren
finden Sie in einer kompakten Broschüre unter www.axa.de/bauherrenratgeber.
Was kann ich gegen Pfusch am Bau tun?
Dipl.-Ing. Peter
Schmidt, Sachverständiger für Bau- und Energietechnik, DEKRA Köln: Die Qualität
der Leistungen auf deutschen Baustellen ist schlechter, als Sie vielleicht
glauben. Allein unser Bauschadenbericht 2008 weist in der Bundesrepublik
Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro aus. Wenn an Ihrem Bau beispielsweise
Schäden durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Baufirmen entstanden
sind, hilft eine Bauleistungs-Versicherung. Vorbeugen können Sie mit einer Baubegleitung durch einen neutralen
Sachverständigen, zum Beispiel der DEKRA. Bei einer regelmäßigen
baubegleitenden Qualitätskontrolle durch diesen Sachverständigen werden von
Baufirmen verursachte Mängel rechtzeitig erkannt und abgestellt. Mehr dazu
finden Sie unter www.dekra.de.
Was bringt mir eine Bauleistungs-Versicherung?
Heinrich Lieber, Abteilungsleiter Technische Versicherungen, AXA
Niederlassung Köln: Von der Grundsteinlegung bis zum Einzug vergeht einige
Zeit. Da können trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbare Schäden
eintreten, die viel Geld kosten. Nehmen Sie nur das Wetter: Das Dach wird vom
Sturm abgedeckt oder nach einer Unterspülung stürzt ein bereits
fertiggestelltes Bauteil ein. Dann müssen Sie erneut tief in die Tasche
greifen. Und gleichzeitig läuft das Baudarlehen weiter. Teuer kann es auch
werden, wenn durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit bei der Arbeit Schäden
angerichtet werden. Eine Bauleistungs-Versicherung ist also auf jeden Fall
ratsam. Damit versichern Sie alle Lieferungen und Leistungen inklusive der in
Eigenregie erbrachten für den kompletten Roh-, Aus- und Umbau.
Und wenn etwas gestohlen wird?
Ulrich Vogel,
Experte für Bauleistungs-Versicherungen, AXA: Sie können bei einer
Bauleistungs-Versicherung auch finanzielle Verluste durch Diebstahl von
wertvollen Teilen wie eingebauten Heizkörpern oder installierten
Sanitäreinrichtungen einschließen. Andere Erweiterungen des Versicherungsschutzes
sind ebenfalls möglich.
Wo finde ich Rat und Hilfe?
Norbert Roemers: Wichtig ist, daß zunächst einmal Ihr individueller
Versicherungsbedarf ermittelt wird. Nehmen Sie dafür kompetente Hilfe in
Anspruch. Holen Sie sich entsprechende Angebote ein oder wenden Sie sich an
eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Diese finden Sie im Internet unter www.vzbv.de.