Am Samstag, den 07.06.2008
stehen im Handelscentrum Strausberg die Kinder sowie
Ihre Mütter und Väter ganz im Mittelpunkt einer besonderen Veranstaltung. Der
Verein „Kindertagespflege MOL e.V.“, den es seit November 2007 in der Region
Märkisch-Oderland gibt, vertritt insgesamt 36 Tagesmütter und –Väter. Der
Verein versteht seine vordringlichste Aufgabe darin, die Kindertagespflege als
eine gleichberechtigte Form der Betreuung mehr in das Bewußtsein der
Bevölkerung zu rücken, den Eltern durch die individuellen Betreuungsangebote
ihre Arbeitsmarktchancen zu sichern und die Tagespflegepersonen anerkennend
sozial abzusichern und zu entlohnen.
Auf
Initiative dieses besonderen Vereins, der sich die Kinderbetreuung zum
Hauptzweck gemacht hat, wird dieser Tag „rund
um das Kind“ im Handelscentrum Strausberg
gestaltet.
· Zum ersten Mal wird es einen öffentlichen
Informationsstand, Spielstationen und vieles mehr geben. Ansprechpartner werden
vor Ort sein, eine Märchenerzählecke wird für die Kinder nach den vielen
turbulenten Aktivitäten wie Kinderschminken, Trödel- & Tauschbasar, Bobbycarrennen und Tauziehen ein kleiner Ruhepol sein. Ponnyreiten und eine Eisenbahnausstellung runden den Erlebnistag für Kinder perfekt ab.
·
Für die
Naschkatzen und das leibliche Wohl wird die
Waffelbäckerei und ein Kuchenstand sorgen. Für alle die, die es eher herzhaft
mögen, präsentiert das allseits beliebte E-Center Strausberg ein tolles Grillfest für Groß und Klein!
·
Höhepunkt der
Veranstaltung ist der Auftritt des Kinderensembles für Volkstanz „IWERIJA“ aus
der Stadt Sotschi. Wir sind besonders stolz, daß es uns in Zusammenarbeit mit
dem russischen Haus für Wissenschaft und Kultur gelungen ist, dieses
Kinderensemble für zwei Auftritte im Handelscentrum
Strausberg um 14.00 Uhr und um 15.00
Uhr zu begeistern. Das Tanzensemble hat viele internationale Preise
gewonnen, u.a. den internationalen Ausscheid der
Volkskunstensembles der Länder der GUS und der baltischen Länder in Moskau. 25
Kinder im Alter von 8 – 17 Jahren zeigen ihr Können und werden mit Sicherheit
die Besucher begeistern.
Selbstverständlich
halten auch unserer Geschäfte viele schöne Überraschungen und Sonderangebote –
speziell auf die Wünsche von Kindern abgestimmt – für Sie bereit! Natürlich ist diese Veranstaltung wieder –
wie immer – vom Eintritt frei!
Ihr Handelscentrum
Strausberg lädt Sie herzlich zu einem bunten Familientag ein, denn wir sind uns
sicher: „Sie werden es lieben!“
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Behlau
Center-Managerin
Peter Fritz Immobilien GbR mbH
Kurze Zusammenfassung unserer 48-Stunden-Aktion 2008 im
Kinder- und Jugendklub Fredersdorf/Vogelsdorf
Im Rahmen der diesjährigen
48-Stunden-Aktion der Berlin-Brandenburgischen Landjugend haben wir uns auch in
diesem Jahr zum wiederholten Male fleißig mit einem unserer Projekte „Wir packens an“ - Wir verschönern unseren Kinder- und
Jugendklub sowie den Vorplatz des Klubs indem wir zusammen:
Montag: 21.04.2008
Aus dem hinteren Raum den
Sperrmüll heraus trugen, die Gartenmöbel aus dem Winterquartier unter unser
Klubvordach stellten, unserer alten Parkbank einen neuen Anstrich gaben und
erste Vorbereitungen für die geplanten Malerarbeiten trafen, wie Abkleben der
Decken- und Fußbodenleisten, sowie der Heizkörper, Fenster und Türen.
Dienstag: 22.04.2008
Die Grundierung auf den
schwarzen Grundflächen des Raumes auf trugen und anschließend diese mit weißer
Farbe überstrichen, nach dem Trocken konnte mit der eigentlichen Farbe begonnen
werden. Drei Wände wurden gelb-orange und eine rot überstrichen. Auch die
Türrahmen erhielten neue Farbe.
Mittwoch: 23.04.08
Muster auf die einfarbigen
Wände malten. Gleichzeitig entstand das erste selbst gemalte neue Bild für den
frisch gestrichenen Raum. Nach dem Malen ging es ans Aufräumen und Wischen des
Raumes sowie entsorgen der Malerreste. Der Raum ist nun im Gegensatz zu vorher
hell und freundlich und lädt zum Verweilen ein.
Für alle fleißigen Helfer wie Etienne, Ricardo,
Angelico, Ole-Sten, Danny, Henning, Johann, Christopher, Dennis und Ole gab es
„Nervennahrung“ (Süßigkeiten und Kekse) zum Durchhalten und auf Wunsch Pizza.
Als alles soweit fertig war gab es für alle Klubgäste
zur Einweihung des frisch gemalerten Klubraumes
Nudeln mit Tomatensoße.
DEKRA SafetyCheck auch in
2008 in Berlin
Neuauflage der kostenlosen Fahrzeugprüfung
Berlin Vom
2. Juni bis 12. Juli 2008 führt DEKRA wieder kostenlose Sicherheitschecks an
den Autos junger Verkehrsteilnehmer durch. In dieser Zeit können Jugendliche
ihre Fahrzeuge bei den Sachverständigen der DEKRA Prüfstellen in Berlin vorführen und auf
sicherheitsrelevante Mängel begutachten lassen. Ziel dieser Verkehrssicherheitsaktion
sei es, das Unfallrisiko dieser Altersgruppe auf ein Minimum zu reduzieren.
„Junge Fahrer sind häufig in
älteren Autos unterwegs, die nach wie vor durch eine extrem hohe Mängelquote
und ein überdurchschnittliches Unfallrisiko auffallen“, sagt Helmut Enk, Leiter der DEKRA Niederlassung Berlin-Hohenschönhausen.
Der Auto-Experte empfiehlt den jungen Fahrerinnen und Fahrer daher dringend, an
der DEKRA Aktion „SafetyCheck“ teilzunehmen. Sie
koste kein Geld und führe auch nicht zur
Aberkennung einer vorhandenen Prüfplakette, falls erhebliche
Sicherheitsmängel festgestellt werden. Dafür erfahren die Teilnehmer
anschaulich, wie es tatsächlich um die Sicherheit ihrer Fahrzeuge bestellt ist.
Die Sachverständigen nehmen Fahrwerk, Räder und Reifen unter die Lupe,
untersuchen die Bremsen und prüfen Lenkung, Licht und Sicht. Zusätzlich checken
sie Motor, Abgasanlage und Sicherheitsgurte.
Wie schon im Vorjahr hat der
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, die
Schirmherrschaft für die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „SafetyCheck“ des DEKRA übernommen. „Leider sterben noch
immer zu viele Jugendliche im Straßenverkehr. Daher freue ich mich über diese
sinnvolle Sicherheitsinitiative von DEKRA“, so der Bundesverkehrsminister
während der Auftaktveranstaltung am 21. Mai dieses Jahres in Berlin.
In 2007 prüfte DEKRA im
Rahmen der „SafetyCheck“-Aktion bundesweit 14.000
Autos und fand dabei über 37.000 Mängel. Mehr als drei Viertel (83 Prozent) der
Pkw wiesen erhebliche Sicherheitsmängel auf. Im Durchschnitt waren die untersuchten
Fahrzeuge 10,8 Jahre alt und hatten im Mittel rund 115.000 Kilometer
absolviert. Nur die Hälfte von ihnen verfügte über Sicherheitseinrichtungen wie
Fahrerairbag, ABS oder ESP.
Insgesamt 84.303 junge Männer
und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren verunglückten bei
Verkehrsunfällen in 2006 auf deutschen Straßen. 1.011 von ihnen kamen dabei ums
Leben. „Aus diesem Grund haben wir uns für eine Neuauflage der
erfolgversprechenden Verkehrssicherheitsaktion „SafetyCheck“
in 2008 entschieden“, erklärte Helmut Enk.
Informationen unter: www.safetycheck2008.de
Weitere Informationen:
DEKRA Automobil GmbH, Dipl.-Ing. Helmut Enk
Tel.: (030) 98 60 98 31 00, E-Mail:
dekra-berlin@dekra.com
Pressemitteilung zum Bauvorhaben: L 338 Ortsdurchfahrt Neuenhagen,
Querungshilfen
Das Bauvorhaben L 338
Ortsdurchfahrt Neuenhagen, Querungshilfen
wird in Namen und für
Rechnung des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, durch die
Niederlassung Ost realisiert.
Den Zuschlag hat die Firma
STRABAG AG Neuenhagen erhalten.
Die Hauptstraße ( L 338 ) in
der Ortsdurchfahrt Neuenhagen wird auf einer Länge von 245 m hergestellt. Dabei
erfolgt der grundhafte
Ausbau der Fahrbahn und die Erneuerung des Regenwasser-Kanals im Bereich der L
338 zwischen Bahnübergang bis über den Kreuzungspunkt der Hauptstraße mit der
Jahnstraße ca. 50 m hinaus. Gleichzeitig wird zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
für die Fußgänger an der Kreuzung Hauptstraße mit der Fichtestraße sowie an der
Kreuzung Hauptstraße mit der Jahnstraße jeweils eine Querungshilfe
( Mittelinsel ) in der
Hauptstraße errichtet.
Im Zuge des Bauvorhabens
erfolgt auch die De- und Neumarkierung am Bahnübergang selbst.
Die geplante Bauzeit
beträgt 8 Wochen.
Der Baubeginn ist der 02.06.2008.
Die Baufertigstellung erfolgt
zum 25.07. 2008.
Das Bauvolumen beträgt 230 T€.
Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt in zwei
Bauabschnitten, jeweils unter Vollsperrung der Hauptstraße ( L 338 ).
1. Bauabschnitt: Vollsperrung
der L 338 zwischen Knotenpunkt Hauptstraße / Fichtestraße und über den Knotenpunkt
Hauptstraße / Jahnstraße hinaus.
Bauzeit: 02.06.2008 bis
30.06.2008.
Der Kreuzungspunkt
Hauptstraße / Fichtestraße ist nur noch von der Hauptstraße in die
Eisenbahnstraße und zurück befahrbar.
2. Bauabschnitt: Vollsperrung
der L 338 zwischen Knotenpunkt Hauptstraße / Fichtestraße und einschl.
Bahnübergang. Der Knotenpunkt Hauptstraße / Fichtestraße erhält eine
Dreiseiten-Lichtsignalisierung, dabei ist die Richtung Hauptstraße zum
Bahnübergang gesperrt.
Bauzeit: 02.07.2008 bis
25.07.2008.
Während der gesamten Bauzeit wird folgende Umleitung
ausgewiesen:
L 338 Schöneicher Str.- Neuenhagener Chaussee zur B 1 / 5 Frankfurter Chaussee
weiter zur Niederheidenstraße über den Sankt- Georgs- Weg / Rudolph- Breitscheid- Str. zur L 338 und zurück.
Die Anlieger Fichtestraße /
Jahnstraße werden über den Gruschenweg / Carl- Schmäcke-
Str. an die Umleitung angebunden.
Der Fußgänger wird während
der Bauzeit jeweils einen straßenbegleitenden Gehweg an der L 338 ( Hauptstraße
) benutzen können, einschl. Bahnübergang.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Margitta Schlager
Lesertelefonaktion „Recht im Online-Handel“ vom
29.5.2008 / Nachbericht
Widerrufsrecht, Gewährleistungspflicht oder
Versandrisiko: Die wichtigsten Fragen zum Recht im Online-Handel
Recht schützt und
verpflichtet: Das gilt auch beim Waren-Handel im Internet. Doch um das Wissen
in diesem Bereich ist es nicht immer zum Besten bestellt. Im Rahmen der
Kampagne „Online Kaufen – mit Verstand!“ möchten die Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes, der weltweite Online-Marktplatz eBay und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) dazu beitragen, daß die Online-Käufer und -Verkäufer
sich über die eigenen Rechte und Pflichten beim Online-Handel bewußt sind. Gelegenheit,
sich in diesem Bereich zu informieren, hatten die Leserinnen und Leser bei
unserer Telefonaktion zum Thema „Recht im Online-Handel“. Für alle, die nicht
persönlich mit einem der Experten sprechen konnten, hier noch einmal die
wichtigsten Fragen und Antworten:
Ich habe auf eBay von einem
privaten Anbieter Schuhe ersteigert. Jetzt sind sie aber zu klein; kann ich vom
Kauf zurücktreten?
Die
Digitalkamera, die ich von privat gekauft habe, ist auf dem Postweg verloren
gegangen. Wer trägt den Schaden beziehungsweise das Versandrisiko, der
Verkäufer oder ich?
Dr.
Alexander Schneehain: Bei Käufen von einem privaten Anbieter endet die
Verantwortung des Verkäufers mit der Übergabe an das Transportunternehmen, wie
DHL oder Hermes. Daher sollten Käufer bei Privatkäufen immer auf einer
versicherten Versandart bestehen. Beim Verlust der Ware können dann Ansprüche
an das Transportunternehmen gestellt werden. Wenn die Digitalkamera, die Sie
gekauft haben, unversichert versandt wurde, haben somit faktisch Sie den
Schaden. Etwas anderes gilt, wenn man von einem Unternehmer kauft. Hier beginnt
das Risiko des Käufers erst an der eigenen Haustür.
Wer
haftet beim Kauf von privat, wenn die Ware mangelhaft ist?
J.
Dittrich:
Es besteht kein Unterschied für private und gewerbliche Händler bei der
Gewährleistung. Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Privatverkäufer können aber eine Gewährleistung ausschließen, was allerdings
ausdrücklich in der Artikelbeschreibung stehen muß! Die Gewährleistung besagt
nur, daß die Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung so beschaffen ist, wie in der
Artikelbeschreibung angegeben. Wenn ein Defekt erst später auftritt, fällt das in
der Regel nicht unter die Gewährleistungspflicht. Das ist auch der Unterschied
zur Garantie: Diese verspricht, daß ein Artikel seine Beschaffenheit über einen
bestimmten Zeitraum behält.
Ich
habe im Internet einen Computer gekauft und auch schon bezahlt, der Verkäufer
liefert aber auch auf wiederholte Nachfrage nicht. Welche rechtlichen Schritte
kann ich jetzt einleiten?
Dr.
Schneehain: Sie können auf die Herausgabe des Computers klagen.
Meist ist es jedoch sinnvoller, das Geld zurückzufordern. Dazu müssen Sie in
einem ersten Schritt nochmals die Lieferung unter Setzung einer Frist anfordern
und die Ablehnung des Kaufvertrags bei Nichtlieferung innerhalb der
Frist androhen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie, wieder schriftlich, vom
Kaufvertrag zurücktreten und unter erneuter Fristsetzung die Rückzahlung des
Kaufpreises anfordern. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie gerichtlich per
Mahnbescheid oder rechtlich per Anwalt Ihr Geld zurückfordern. Die Kosten hierfür
muß dann der Verkäufer erstatten.
Ich
verkaufe häufiger Artikel im Internet und bin mir nicht sicher, ab wann ich als
Unternehmer gelte.
J.
Dittrich:
Grundsätzlich kann man sagen: Wenn Sie private Habe verkaufen, die sich
schon länger in Ihrem Besitz befindet, handeln Sie privat. Wenn Sie allerdings
Artikel bewußt zum Weiterverkauf erwerben, handeln Sie gewerblich. Ein
gewerbliches Handeln liegt auch vor, wenn Sie gegen eine kleine Provision für
Ihren Freundeskreis Ware auf eBay verkaufen.
Welche
rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ich privat einen Artikel auf eBay verkauft habe, aber der Käufer nicht zahlt?
J.
Dittrich:
Theoretisch können Sie den Betrag einklagen. Meist macht es jedoch mehr
Sinn, vom Vertrag zurückzutreten. Dazu müssen Sie zunächst schriftlich eine
Frist zur Zahlung setzen. Wenn diese abgelaufen ist, können Sie vom Vertrag
zurücktreten und den Artikel anderweitig verkaufen. eBay
bietet in diesen Fällen das kostenfreie Wiedereinstellen des Artikels an.
Darf
ich für die Beschreibung eines Artikels, den ich verkaufen möchte, Fotos aus
dem Internet oder aus anderen Artikelbeschreibungen verwenden?
Dr.
Schneehain: Nein, das dürfen Sie auf keinen Fall! Damit
verletzen Sie Urheberrechte und das kann teuer werden. Sie dürfen keine Texte,
Fotos oder Grafiken aus dem Internet verwenden, da sie Eigentum eines anderen
sind. Mein Tipp: Machen Sie doch einfach selbst ein Foto der Ware, die Sie
verkaufen möchten. Ansonsten können Sie beim Bildinhaber nachfragen, ob Sie das
Foto verwenden dürfen oder Bildagenturen nutzen.
Ich
habe eine Abmahnung erhalten, weil ich angeblich einen gefälschten Artikel
verkauft haben soll. Es handelte sich jedoch um Originalware. Was kann ich tun?
J.
Dittrich:
Auf jeden Fall sollten Sie einen in Markenrecht erfahrenen Anwalt
hinzuziehen. Sonst können diese Verfahren sehr schnell sehr teuer werden! Als
erstes muß dann einwandfrei festgestellt werden, ob es sich wirklich um
Originalware handelt. Ist das Produkt tatsächlich eine Fälschung, können Sie
bei Ihrem Lieferanten Regreßforderungen stellen. Handelt es sich um ein
Originalprodukt, das für den europäischen Markt freigegeben ist, ist die
Abmahnung unberechtigt und kann zurückgewiesen werden.
Ich
habe mir vor einiger Zeit auf einer Internetseite Rezeptvorschläge angeschaut
und jetzt eine Rechnung über 60 Euro bekommen. Auf der Seite wird aber nicht
auf eine Kostenpflicht hingewiesen…
Dr.
Schneehain: Wir hören täglich von diesen Internet-Abzock-Seiten,
auf denen man Gedichte, Rezepte, Grußkarten oder ähnliches finden kann. Der
Hinweis auf die Kosten steht gut versteckt unter dem Link „Allgemeine
Geschäftsbedingungen“, dem sogenannten „Kleingedruckten“ ganz unten auf der
Seite. Diese Praxis ist aber nicht zulässig! Es gibt rechtskräftige Urteile der
Amtsgerichte Hamm und München, die bestätigen, dass
nur eine Kostenpflicht besteht, wenn unmißverständlich auf die Kosten
hingewiesen wird. Mein Rat: Ignorieren Sie die Rechnung, sowie alle folgenden
Anschreiben von Anwälten, die Ihnen rechtliche Konsequenzen androhen. Ich habe
noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem ein solches Unternehmen vor
Gericht gegangen ist.