Diese Texte konnten Sie im BAB 23/08 lesen:

 

Kinder- und Grillfest im Handelscentrum Strausberg

 

Am Samstag, den 07.06.2008 stehen im Handelscentrum Strausberg die Kinder sowie Ihre Mütter und Väter ganz im Mittelpunkt einer besonderen Veranstaltung. Der Verein „Kindertagespflege MOL e.V.“, den es seit November 2007 in der Region Märkisch-Oderland gibt, vertritt insgesamt 36 Tagesmütter und –Väter. Der Verein versteht seine vordringlichste Aufgabe darin, die Kindertagespflege als eine gleichberechtigte Form der Betreuung mehr in das Bewußtsein der Bevölkerung zu rücken, den Eltern durch die individuellen Betreuungsangebote ihre Arbeitsmarktchancen zu sichern und die Tagespflegepersonen anerkennend sozial abzusichern und zu entlohnen.

Auf Initiative dieses besonderen Vereins, der sich die Kinderbetreuung zum Hauptzweck gemacht hat, wird dieser Tag „rund um das Kind“ im Handelscentrum Strausberg gestaltet.

·      Zum ersten Mal wird es einen öffentlichen Informationsstand, Spielstationen und vieles mehr geben. Ansprechpartner werden vor Ort sein, eine Märchenerzählecke wird für die Kinder nach den vielen turbulenten Aktivitäten wie Kinderschminken, Trödel- & Tauschbasar, Bobbycarrennen und Tauziehen ein kleiner Ruhepol sein. Ponnyreiten und eine Eisenbahnausstellung runden den Erlebnistag für Kinder perfekt ab.

·      Für die Naschkatzen und das leibliche Wohl wird die Waffelbäckerei und ein Kuchenstand sorgen. Für alle die, die es eher herzhaft mögen, präsentiert das allseits beliebte E-Center Strausberg ein tolles Grillfest für Groß und Klein!

·      Höhepunkt der Veranstaltung ist der Auftritt des Kinderensembles für Volkstanz „IWERIJA“ aus der Stadt Sotschi. Wir sind besonders stolz, daß es uns in Zusammenarbeit mit dem russischen Haus für Wissenschaft und Kultur gelungen ist, dieses Kinderensemble für zwei Auftritte im Handelscentrum Strausberg um 14.00 Uhr und um 15.00 Uhr zu begeistern. Das Tanzensemble hat viele internationale Preise gewonnen, u.a. den internationalen Ausscheid der Volkskunstensembles der Länder der GUS und der baltischen Länder in Moskau. 25 Kinder im Alter von 8 – 17 Jahren zeigen ihr Können und werden mit Sicherheit die Besucher begeistern.

Selbstverständlich halten auch unserer Geschäfte viele schöne Überraschungen und Sonderangebote – speziell auf die Wünsche von Kindern abgestimmt – für Sie bereit! Natürlich ist diese Veranstaltung wieder – wie immer – vom Eintritt frei!

Ihr Handelscentrum Strausberg lädt Sie herzlich zu einem bunten Familientag ein, denn wir sind uns sicher: „Sie werden es lieben!“

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Behlau

Center-Managerin

Peter Fritz Immobilien GbR mbH

 

 

Kurze Zusammenfassung unserer 48-Stunden-Aktion 2008 im Kinder- und Jugendklub Fredersdorf/Vogelsdorf

 

Im Rahmen der diesjährigen 48-Stunden-Aktion der Berlin-Brandenburgischen Landjugend haben wir uns auch in diesem Jahr zum wiederholten Male fleißig mit einem unserer Projekte „Wir packens an“ - Wir verschönern unseren Kinder- und Jugendklub sowie den Vorplatz des Klubs indem wir zusammen:

 

Montag: 21.04.2008

Aus dem hinteren Raum den Sperrmüll heraus trugen, die Gartenmöbel aus dem Winterquartier unter unser Klubvordach stellten, unserer alten Parkbank einen neuen Anstrich gaben und erste Vorbereitungen für die geplanten Malerarbeiten trafen, wie Abkleben der Decken- und Fußbodenleisten, sowie der Heizkörper, Fenster und Türen.

 

Dienstag: 22.04.2008

Die Grundierung auf den schwarzen Grundflächen des Raumes auf trugen und anschließend diese mit weißer Farbe überstrichen, nach dem Trocken konnte mit der eigentlichen Farbe begonnen werden. Drei Wände wurden gelb-orange und eine rot überstrichen. Auch die Türrahmen erhielten neue Farbe.

 

Mittwoch: 23.04.08

Muster auf die einfarbigen Wände malten. Gleichzeitig entstand das erste selbst gemalte neue Bild für den frisch gestrichenen Raum. Nach dem Malen ging es ans Aufräumen und Wischen des Raumes sowie entsorgen der Malerreste. Der Raum ist nun im Gegensatz zu vorher hell und freundlich und lädt zum Verweilen ein.

Für alle fleißigen Helfer wie Etienne, Ricardo, Angelico, Ole-Sten, Danny, Henning, Johann, Christopher, Dennis und Ole gab es „Nervennahrung“ (Süßigkeiten und Kekse) zum Durchhalten und auf Wunsch Pizza.

Als alles soweit fertig war gab es für alle Klubgäste zur Einweihung des frisch gemalerten Klubraumes Nudeln mit Tomatensoße.

 

 

DEKRA SafetyCheck auch in 2008 in Berlin

 

Neuauflage der kostenlosen Fahrzeugprüfung

Berlin Vom 2. Juni bis 12. Juli 2008 führt DEKRA wieder kostenlose Sicherheits­checks an den Autos junger Verkehrsteilnehmer durch. In dieser Zeit können Jugendliche ihre Fahrzeuge bei den Sachverständigen der DEKRA Prüfstellen  in Berlin vorführen und auf sicherheitsrelevante Mängel begut­achten lassen. Ziel dieser Verkehrssicherheitsaktion sei es, das Unfallrisiko dieser Altersgruppe auf ein Minimum zu reduzieren.

„Junge Fahrer sind häufig in älteren Autos unterwegs, die nach wie vor durch eine extrem hohe Mängelquote und ein überdurchschnittliches Unfallrisiko auffallen“, sagt Helmut Enk, Leiter der DEKRA Niederlassung Berlin-Hohenschönhausen. Der Auto-Experte empfiehlt den jungen Fahrerinnen und Fahrer daher dringend, an der DEKRA Aktion „SafetyCheck“ teilzunehmen. Sie koste kein Geld und führe auch nicht zur   Aberkennung einer vorhandenen Prüfplakette, falls erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt werden. Dafür erfahren die Teilnehmer anschaulich, wie es tatsächlich um die Sicherheit ihrer Fahrzeuge bestellt ist. Die Sachverständigen nehmen Fahrwerk, Räder und Reifen unter die Lupe, untersuchen die Bremsen und prüfen Lenkung, Licht und Sicht. Zusätzlich checken sie Motor, Abgasanlage und Sicherheitsgurte.

Wie schon im Vorjahr hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, die Schirmherrschaft für die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „SafetyCheck“ des DEKRA übernommen. „Leider sterben noch immer zu viele Jugendliche im Straßenverkehr. Daher freue ich mich über diese sinnvolle Sicherheitsinitiative von DEKRA“, so der Bundesverkehrsminister während der Auftaktveranstaltung am 21. Mai dieses Jahres in Berlin.

In 2007 prüfte DEKRA im Rahmen der „SafetyCheck“-Aktion bundesweit 14.000 Autos und fand dabei über 37.000 Mängel. Mehr als drei Viertel (83 Prozent) der Pkw wiesen erhebliche Sicherheitsmängel auf. Im Durchschnitt waren die untersuchten Fahrzeuge 10,8 Jahre alt und hatten im Mittel rund 115.000 Kilometer absolviert. Nur die Hälfte von ihnen verfügte über Sicherheitseinrichtungen wie Fahrerairbag, ABS oder ESP.

Insgesamt 84.303 junge Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren verunglückten bei Verkehrsunfällen in 2006 auf deutschen Straßen. 1.011 von ihnen kamen dabei ums Leben. „Aus diesem Grund haben wir uns für eine Neuauflage der erfolgversprechenden Verkehrssicherheitsaktion „SafetyCheck“ in 2008 entschieden“, erklärte Helmut Enk.

Informationen unter: www.safetycheck2008.de

Weitere Informationen:

DEKRA Automobil GmbH, Dipl.-Ing. Helmut Enk

Tel.: (030) 98 60 98 31 00, E-Mail: dekra-berlin@dekra.com

 

 

Pressemitteilung zum Bauvorhaben:        L 338 Ortsdurchfahrt Neuenhagen, Querungshilfen

 

Das Bauvorhaben L 338 Ortsdurchfahrt Neuenhagen, Querungshilfen

wird in Namen und für Rechnung des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, durch die Niederlassung Ost realisiert.

Den Zuschlag hat die Firma STRABAG AG Neuenhagen erhalten.

Die Hauptstraße ( L 338 ) in der Ortsdurchfahrt Neuenhagen wird auf einer Länge von 245 m hergestellt. Dabei erfolgt der grundhafte Ausbau der Fahrbahn und die Erneuerung des Regenwasser-Kanals im Bereich der L 338 zwischen Bahnübergang bis über den Kreuzungspunkt der Hauptstraße mit der Jahnstraße ca. 50 m hinaus. Gleichzeitig wird zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die Fußgänger an der Kreuzung Hauptstraße mit der Fichtestraße sowie an der Kreuzung Hauptstraße mit der Jahnstraße jeweils eine Querungshilfe

( Mittelinsel ) in der Hauptstraße errichtet.

Im Zuge des Bauvorhabens erfolgt auch die De- und Neumarkierung am Bahnübergang selbst.

Die geplante Bauzeit beträgt  8 Wochen.

Der Baubeginn ist der 02.06.2008.

Die Baufertigstellung erfolgt zum 25.07. 2008.

Das Bauvolumen beträgt 230 T.

 

Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt in zwei Bauabschnitten, jeweils unter Vollsperrung der Hauptstraße ( L 338 ).

1. Bauabschnitt: Vollsperrung der L 338 zwischen Knotenpunkt Hauptstraße / Fichtestraße und über den Knotenpunkt Hauptstraße / Jahnstraße hinaus.

Bauzeit: 02.06.2008 bis 30.06.2008.

Der Kreuzungspunkt Hauptstraße / Fichtestraße ist nur noch von der Hauptstraße in die Eisenbahnstraße und zurück befahrbar.

2. Bauabschnitt: Vollsperrung der L 338 zwischen Knotenpunkt Hauptstraße / Fichtestraße und einschl. Bahnübergang. Der Knotenpunkt Hauptstraße / Fichtestraße erhält eine Dreiseiten-Lichtsignalisierung, dabei ist die Richtung Hauptstraße zum Bahnübergang gesperrt.

Bauzeit: 02.07.2008 bis 25.07.2008.

 

Während der gesamten Bauzeit wird folgende Umleitung ausgewiesen:

L 338 Schöneicher Str.- Neuenhagener Chaussee zur B 1 / 5 Frankfurter Chaussee weiter zur Niederheidenstraße über den Sankt- Georgs- Weg  / Rudolph- Breitscheid- Str. zur  L 338 und zurück.

Die Anlieger Fichtestraße / Jahnstraße werden über den Gruschenweg / Carl- Schmäcke- Str. an die Umleitung angebunden.

Der Fußgänger wird während der Bauzeit jeweils einen straßenbegleitenden Gehweg an der L 338 ( Hauptstraße ) benutzen können, einschl. Bahnübergang.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Margitta Schlager

 

 

Lesertelefonaktion „Recht im Online-Handel“ vom 29.5.2008 / Nachbericht

 

Widerrufsrecht, Gewährleistungspflicht oder Versandrisiko: Die wichtigsten Fragen zum Recht im Online-Handel

Recht schützt und verpflichtet: Das gilt auch beim Waren-Handel im Internet. Doch um das Wissen in diesem Bereich ist es nicht immer zum Besten bestellt. Im Rahmen der Kampagne „Online Kaufen – mit Verstand!“ möchten die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, der weltweite Online-Marktplatz eBay und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) dazu beitragen, daß die Online-Käufer und -Verkäufer sich über die eigenen Rechte und Pflichten beim Online-Handel bewußt sind. Gelegenheit, sich in diesem Bereich zu informieren, hatten die Leserinnen und Leser bei unserer Telefonaktion zum Thema „Recht im Online-Handel“. Für alle, die nicht persönlich mit einem der Experten sprechen konnten, hier noch einmal die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

Ich habe auf eBay von einem privaten Anbieter Schuhe ersteigert. Jetzt sind sie aber zu klein; kann ich vom Kauf zurücktreten?

Jörg Dittrich: Beim Kauf von einem privaten Anbieter können Sie grundsätzlich nicht vom Kauf zurücktreten. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht müssen nur gewerbliche Händler ihren Kunden einräumen. Eine Rückabwicklung des Kaufs ist nur möglich, wenn die Größe der Schuhe in der Artikelbeschreibung falsch angegeben war.

 

Die Digitalkamera, die ich von privat gekauft habe, ist auf dem Postweg verloren gegangen. Wer trägt den Schaden beziehungsweise das Versandrisiko, der Verkäufer oder ich?

Dr. Alexander Schneehain: Bei Käufen von einem privaten Anbieter endet die Verantwortung des Verkäufers mit der Übergabe an das Transportunternehmen, wie DHL oder Hermes. Daher sollten Käufer bei Privatkäufen immer auf einer versicherten Versandart bestehen. Beim Verlust der Ware können dann Ansprüche an das Transportunternehmen gestellt werden. Wenn die Digitalkamera, die Sie gekauft haben, unversichert versandt wurde, haben somit faktisch Sie den Schaden. Etwas anderes gilt, wenn man von einem Unternehmer kauft. Hier beginnt das Risiko des Käufers erst an der eigenen Haustür.

 

Wer haftet beim Kauf von privat, wenn die Ware mangelhaft ist?

J. Dittrich: Es besteht kein Unterschied für private und gewerbliche Händler bei der Gewährleistung. Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Privatverkäufer können aber eine Gewährleistung ausschließen, was allerdings ausdrücklich in der Artikelbeschreibung stehen muß! Die Gewährleistung besagt nur, daß die Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung so beschaffen ist, wie in der Artikelbeschreibung angegeben. Wenn ein Defekt erst später auftritt, fällt das in der Regel nicht unter die Gewährleistungspflicht. Das ist auch der Unterschied zur Garantie: Diese verspricht, daß ein Artikel seine Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum behält.

 

Ich habe im Internet einen Computer gekauft und auch schon bezahlt, der Verkäufer liefert aber auch auf wiederholte Nachfrage nicht. Welche rechtlichen Schritte kann ich jetzt einleiten?

Dr. Schneehain: Sie können auf die Herausgabe des Computers klagen. Meist ist es jedoch sinnvoller, das Geld zurückzufordern. Dazu müssen Sie in einem ersten Schritt nochmals die Lieferung unter Setzung einer Frist anfordern und die Ablehnung des Kaufvertrags bei Nichtlieferung innerhalb der Frist androhen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie, wieder schriftlich, vom Kaufvertrag zurücktreten und unter erneuter Fristsetzung die Rückzahlung des Kaufpreises anfordern. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie gerichtlich per Mahnbescheid oder rechtlich per Anwalt Ihr Geld zurückfordern. Die Kosten hierfür muß dann der Verkäufer erstatten.

 

Ich verkaufe häufiger Artikel im Internet und bin mir nicht sicher, ab wann ich als Unternehmer gelte.

J. Dittrich: Grundsätzlich kann man sagen: Wenn Sie private Habe verkaufen, die sich schon länger in Ihrem Besitz befindet, handeln Sie privat. Wenn Sie allerdings Artikel bewußt zum Weiterverkauf erwerben, handeln Sie gewerblich. Ein gewerbliches Handeln liegt auch vor, wenn Sie gegen eine kleine Provision für Ihren Freundeskreis Ware auf eBay verkaufen.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ich privat einen Artikel auf eBay verkauft habe, aber der Käufer nicht zahlt?

J. Dittrich: Theoretisch können Sie den Betrag einklagen. Meist macht es jedoch mehr Sinn, vom Vertrag zurückzutreten. Dazu müssen Sie zunächst schriftlich eine Frist zur Zahlung setzen. Wenn diese abgelaufen ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Artikel anderweitig verkaufen. eBay bietet in diesen Fällen das kostenfreie Wiedereinstellen des Artikels an.

 

Darf ich für die Beschreibung eines Artikels, den ich verkaufen möchte, Fotos aus dem Internet oder aus anderen Artikelbeschreibungen verwenden?

Dr. Schneehain: Nein, das dürfen Sie auf keinen Fall! Damit verletzen Sie Urheberrechte und das kann teuer werden. Sie dürfen keine Texte, Fotos oder Grafiken aus dem Internet verwenden, da sie Eigentum eines anderen sind. Mein Tipp: Machen Sie doch einfach selbst ein Foto der Ware, die Sie verkaufen möchten. Ansonsten können Sie beim Bildinhaber nachfragen, ob Sie das Foto verwenden dürfen oder Bildagenturen nutzen.

 

Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil ich angeblich einen gefälschten Artikel verkauft haben soll. Es handelte sich jedoch um Originalware. Was kann ich tun?

J. Dittrich: Auf jeden Fall sollten Sie einen in Markenrecht erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Sonst können diese Verfahren sehr schnell sehr teuer werden! Als erstes muß dann einwandfrei festgestellt werden, ob es sich wirklich um Originalware handelt. Ist das Produkt tatsächlich eine Fälschung, können Sie bei Ihrem Lieferanten Regreßforderungen stellen. Handelt es sich um ein Originalprodukt, das für den europäischen Markt freigegeben ist, ist die Abmahnung unberechtigt und kann zurückgewiesen werden.

 

Ich habe mir vor einiger Zeit auf einer Internetseite Rezeptvorschläge angeschaut und jetzt eine Rechnung über 60 Euro bekommen. Auf der Seite wird aber nicht auf eine Kostenpflicht hingewiesen…

Dr. Schneehain: Wir hören täglich von diesen Internet-Abzock-Seiten, auf denen man Gedichte, Rezepte, Grußkarten oder ähnliches finden kann. Der Hinweis auf die Kosten steht gut versteckt unter dem Link „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, dem sogenannten „Kleingedruckten“ ganz unten auf der Seite. Diese Praxis ist aber nicht zulässig! Es gibt rechtskräftige Urteile der Amtsgerichte Hamm und München, die bestätigen, dass nur eine Kostenpflicht besteht, wenn unmißverständlich auf die Kosten hingewiesen wird. Mein Rat: Ignorieren Sie die Rechnung, sowie alle folgenden Anschreiben von Anwälten, die Ihnen rechtliche Konsequenzen androhen. Ich habe noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem ein solches Unternehmen vor Gericht gegangen ist.