Riester-Rente „sehr sicher“!
Angesichts der Krise auf den
Finanzmärkten macht sich manch einer Sorgen um die Sicherheit seiner
Altersvorsorge. Das zeigte die Resonanz auf unsere Lesertelefonaktion zum Thema
Riester-Rente sehr deutlich. Doch Experten geben Entwarnung: Um seine
Riester-Ersparnisse muß sich dank garantiertem Kapitalerhalt und Mindestzins
auch in der Krise niemand ernsthaft sorgen.
Für alle, die wegen des großen Andrangs nicht persönlich beraten werden
konnten, an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Antworten:
Robert Heselmann; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Die
Riester-Rente ist sehr sicher, denn alle Anbieter müssen den Kapitalerhalt
garantieren. Zu Beginn der Rentenphase muss also mindestens das angesparte
Eigenkapital plus der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Die meisten
Riester-Produkte bieten jedoch noch mehr Sicherheit: So garantieren zum
Beispiel Riester-Rentenversicherungen den Sparern einen Mindestzins. Darüber
hinaus ergeben sich in der Regel weitere Verzinsungen durch die jährlich neu
festgelegten Überschüsse. Fondsgebundene Riester-Renten, die eine stärkere
Beteiligung an den Kapitalmarktentwicklungen vorsehen, garantieren meist den
Erhalt des eingezahlten Kapitals.
Sind
Banksparpläne und Riester-Rentenversicherungen jetzt Fondssparplänen
vorzuziehen?
Robert Fuhrbach; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Das läßt sich
pauschal nicht sagen. Bei Fondssparplänen und Fondspolicen wiegt die Länge der
Anlagedauer und die damit verbundenen höheren Renditechancen die geringere
Sicherheitsgarantie auf. Bleiben noch viele Jahre bis zum Rentenbeginn, kann
die Anlage bei einer Erholung der Kapitalmärkte zwischenzeitliche Verluste
gegebenenfalls wieder ausgleichen und
eine gute Rendite erbringen. Ob eine Fondsvariante für Sie das Richtige ist,
hängt also wesentlich von Ihrem Alter und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Marion Stabel; Vorsorgeexpertin der AXA: 2008 hat sich sowohl die
Höhe der Beiträge als auch der Zulagen geändert: Um die volle Förderung vom
Staat zu bekommen, müssen Sie seit Januar 2008 vier Prozent des
Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen als so genannten
Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Dann bekommen Sie die
Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
gibt es 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind,
beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Bei einem Vorjahres-Bruttoeinkommen
von 30.000 Euro müßten Sie also 1.200 Euro abzüglich der Zulagen jährlich
selbst einzahlen. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie jetzt bis zu 2.100 Euro,
zusammengesetzt aus Eigenbeitrag und Zulagen, als Sonderausgabe geltend machen.
Und junge Riester-Sparer, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig
einen Bonus von 200 Euro.
Werden
die staatlichen Zulagen automatisch in meinen Riester-Vertrag eingezahlt?
Angelika Weishaar; Vorsorge- und Rentenexpertin AXA: Sie müssen die
Zulagen zunächst einmal in Form eines Dauerzulagenantrages beantragen. Danach
erhalten Sie die jährliche Zulage automatisch. Den Antrag bekommen Sie von
Ihrem Anbieter und müssen ihn ausgefüllt wieder zurücksenden. Bei der AXA zum
Beispiel kann der Dauerzulagenantrag bereits bei Vertragsabschluß mit
ausgefüllt und eingereicht werden.
Robert Fuhrbach: Förderberechtigt sind alle Menschen, die in
Deutschland gesetzlich rentenversichert sind. Dazu zählen neben den
Angestellten auch pflichtversicherte Selbstständige, Beamte, Mütter und Väter
in der Erziehungszeit, also bis zu drei Jahre, Wehr- und Zivildienstleistende
sowie Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Alle diese Personen
können einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und die staatlichen Zulagen
erhalten.
Welches
Riester-Produkt ist das richtige für mich?
Marion Stabel: Dazu sollten Sie sich
selbst einige Fragen beantworten: Sind Sie eher ein sicherheitsorientierter
oder risikofreudiger Anleger? Ist Ihnen eine möglichst hohe garantierte Rente
oder eine möglichst renditeorientierte Anlageform wichtiger? Renditeorientierte
Anlageformen können von einer positiven Entwicklung des Kapitalmarkts
profitieren, bergen aber auch ein gewisses, wenn auch überschaubares Risiko.
Produkte, die eine hohe garantierte Rente bieten, schmälern üblicherweise die
Renditechancen, was sich auf die Höhe der späteren Rente auswirkt. Mittlerweile
gibt es aber auch Produkte wie die TwinStar Riester-Rente der AXA, die beides
bietet: hohe Garantien und hohe Renditechancen. Wie viel Risiko Sie dabei
eingehen möchten, entscheiden Sie selbst.
Ich
bin 22 Jahre alt und habe gerade meinen ersten festen Job. Ist ein
Riester-Vertrag schon in so jungen Jahren sinnvoll?
Angelika Weishaar: Ja, unbedingt! Je früher Sie einen
Riester-Vertrag abschließen, desto höher wird Ihre spätere Rente ausfallen.
Nutzen Sie die Zeit, um mit Hilfe der staatlichen Förderung eine ausreichende
Summe für den Ruhestand anzusparen und verzinsen zu lassen. Durch den
Zinseszinseffekt können Sie dann mit einer hohen Rendite rechnen: Er ist um so
höher, je länger Ihr Geld „arbeiten“ kann. Und Sie sichern sich den neu
eingeführten Bonus von 200 Euro, den Riester-Sparer bis zum 25. Lebensjahr
einmalig obendrauf erhalten.
Ich
bin bereits 52 Jahre alt und kinderlos. Lohnt sich die Riester-Rente trotzdem
noch für mich?
Michael Rath; Deutsche Rentenversicherung
Rheinland: Auch in Ihrem Fall ist eine Riester-Rente lohnenswert, da Sie noch
13 Jahre von der staatlichen Förderung profitieren können. Da der Zeitraum bis
zum Renteneintritt allerdings relativ kurz ist, würde ich Ihnen zu einer
sicheren Anlageform mit hohen Garantien raten.
Was
passiert, wenn ich den Mindesteigenbeitrag einmal nicht zahlen kann?
Thomas Amman; Deutsche Rentenversicherung
Rheinland: Dann werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Wenn Sie
zeitweilig gar keine Beiträge zahlen können, kann der Vertrag ruhen, bis wieder
bessere Zeiten kommen. Die Gebühren für den Vertrag fallen dann allerdings
weiter an.
Bin
ich auch förderberechtigt, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?
Michael Rath: Ja, alle Menschen, die
Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sind weiterhin förderberechtigt.
Ich
befinde mich in der Kindererziehung meines zweijährigen Sohnes und habe
momentan außer dem Erziehungsgeld kein eigenes Einkommen. Wie viel müßte ich in
einen Riester-Vertrag einzahlen?
Stefan Druckrey; Deutsche Rentenversicherung Rheinland:
Die Höhe des zu zahlenden Mindesteigenbeitrages ist immer abhängig vom
sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Hatten Sie im Vorjahr
kein oder nur ein sehr geringes Einkommen, so müssen Sie nur den Sockelbeitrag
in Höhe von 60 Euro pro Jahr zahlen.
Ich
selbst gehöre als Selbstständige nicht zum Kreis der förderberechtigten
Personen, aber mein Mann. Besteht durch die Ehe für mich die Möglichkeit, einen
eigenen Riester-Vertrag abzuschließen?
Andre Langbein; Deutsche Rentenversicherung
Rheinland: Ja, wenn Ihr Mann unmittelbar förderberechtigt ist und einen
Riester-Vertrag hat, können Sie einen eigenen Riester-Vertrag im Rahmen der so
genannten Ehegattenregelung abschließen. Sie dürfen dann allerdings nicht
dauerhaft getrennt voneinander leben.
Marion Stabel: Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Wird das
Guthaben in Form einer Rente oder Übertragung auf einen anderen Riestervertrag
an die berechtigten Hinterbliebenen – also den Ehegatte oder die
kindergeldberechtigten Kinder - vererbt, so muß die Förderung nicht
zurückgezahlt werden. Geht das Geld an Dritte, so muß sämtliche Förderung
zurückgezahlt werden.
Kann
meine Riester-Rente gepfändet werden, wenn ich Schulden habe?
Robert Fuhrbach: In der Ansparphase ist die Riester-Rente
pfändungssicher. Sie müssen den Vertrag also nicht auflösen, um Ihre Schulden
zu bezahlen. In der Rentenphase gilt die Riester-Rente jedoch als Einkommen,
das dann bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann.
Stefan Druckrey: Ja, auch wenn Sie Hartz-IV beziehen, wird Ihr
Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase nicht angetastet.
Ich
habe neulich etwas über Wohn-Riester gelesen, was ist das genau?
Robert Heselmann: Im Juni dieses Jahres wurde die Einführung des
sogenannten Wohn-Riesters beschlossen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die
Tatsache, daß viele Menschen den Erwerb des Eigenheims als Altersvorsorge
nutzen. Künftig können Riester-Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen
mitgenutzt werden, um selbst bewohnte Immobilien abzuzahlen. Bei einem Verkauf
der Immobilie müssen die staatlichen Zulagen allerdings unter Umständen zurückgezahlt
werden.