Riester-Rente „sehr sicher“!

 

Lesertelefonaktion „Riester-Rente“ vom 16.10.2008 / Nachbericht

Angesichts der Krise auf den Finanzmärkten macht sich manch einer Sorgen um die Sicherheit seiner Altersvorsorge. Das zeigte die Resonanz auf unsere Lesertelefonaktion zum Thema Riester-Rente sehr deutlich. Doch Experten geben Entwarnung: Um seine Riester-Ersparnisse muß sich dank garantiertem Kapitalerhalt und Mindestzins auch in der Krise niemand ernsthaft sorgen.  Für alle, die wegen des großen Andrangs nicht persönlich beraten werden konnten, an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

Wie sicher ist meine Riester-Rente in Zeiten der globalen Finanzkrise?

Robert Heselmann; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Die Riester-Rente ist sehr sicher, denn alle Anbieter müssen den Kapitalerhalt garantieren. Zu Beginn der Rentenphase muss also mindestens das angesparte Eigenkapital plus der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Die meisten Riester-Produkte bieten jedoch noch mehr Sicherheit: So garantieren zum Beispiel Riester-Rentenversicherungen den Sparern einen Mindestzins. Darüber hinaus ergeben sich in der Regel weitere Verzinsungen durch die jährlich neu festgelegten Überschüsse. Fondsgebundene Riester-Renten, die eine stärkere Beteiligung an den Kapitalmarktentwicklungen vorsehen, garantieren meist den Erhalt des eingezahlten Kapitals.

 

Sind Banksparpläne und Riester-Rentenversicherungen jetzt Fondssparplänen vorzuziehen?

Robert Fuhrbach; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Das läßt sich pauschal nicht sagen. Bei Fondssparplänen und Fondspolicen wiegt die Länge der Anlagedauer und die damit verbundenen höheren Renditechancen die geringere Sicherheitsgarantie auf. Bleiben noch viele Jahre bis zum Rentenbeginn, kann die Anlage bei einer Erholung der Kapitalmärkte zwischenzeitliche Verluste gegebenenfalls wieder  ausgleichen und eine gute Rendite erbringen. Ob eine Fondsvariante für Sie das Richtige ist, hängt also wesentlich von Ihrem Alter und Ihrer Risikobereitschaft ab.

 

Was hat sich 2008 bei Beiträgen und Zulagen zur Riester-Rente geändert?

Marion Stabel; Vorsorgeexpertin der AXA: 2008 hat sich sowohl die Höhe der Beiträge als auch der Zulagen geändert: Um die volle Förderung vom Staat zu bekommen, müssen Sie seit Januar 2008 vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen als so genannten Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Dann bekommen Sie die Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gibt es 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Bei einem Vorjahres-Bruttoeinkommen von 30.000 Euro müßten Sie also 1.200 Euro abzüglich der Zulagen jährlich selbst einzahlen. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie jetzt bis zu 2.100 Euro, zusammengesetzt aus Eigenbeitrag und Zulagen, als Sonderausgabe geltend machen. Und junge Riester-Sparer, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro.

 

Werden die staatlichen Zulagen automatisch in meinen Riester-Vertrag eingezahlt?

Angelika Weishaar; Vorsorge- und Rentenexpertin AXA: Sie müssen die Zulagen zunächst einmal in Form eines Dauerzulagenantrages beantragen. Danach erhalten Sie die jährliche Zulage automatisch. Den Antrag bekommen Sie von Ihrem Anbieter und müssen ihn ausgefüllt wieder zurücksenden. Bei der AXA zum Beispiel kann der Dauerzulagenantrag bereits bei Vertragsabschluß mit ausgefüllt und eingereicht werden.

 

Wer ist überhaupt förderberechtigt?

Robert Fuhrbach: Förderberechtigt sind alle Menschen, die in Deutschland gesetzlich rentenversichert sind. Dazu zählen neben den Angestellten auch pflichtversicherte Selbstständige, Beamte, Mütter und Väter in der Erziehungszeit, also bis zu drei Jahre, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Alle diese Personen können einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und die staatlichen Zulagen erhalten.

 

Welches Riester-Produkt ist das richtige für mich?

Marion Stabel: Dazu sollten Sie sich selbst einige Fragen beantworten: Sind Sie eher ein sicherheitsorientierter oder risikofreudiger Anleger? Ist Ihnen eine möglichst hohe garantierte Rente oder eine möglichst renditeorientierte Anlageform wichtiger? Renditeorientierte Anlageformen können von einer positiven Entwicklung des Kapitalmarkts profitieren, bergen aber auch ein gewisses, wenn auch überschaubares Risiko. Produkte, die eine hohe garantierte Rente bieten, schmälern üblicherweise die Renditechancen, was sich auf die Höhe der späteren Rente auswirkt. Mittlerweile gibt es aber auch Produkte wie die TwinStar Riester-Rente der AXA, die beides bietet: hohe Garantien und hohe Renditechancen. Wie viel Risiko Sie dabei eingehen möchten, entscheiden Sie selbst.

 

Ich bin 22 Jahre alt und habe gerade meinen ersten festen Job. Ist ein Riester-Vertrag schon in so jungen Jahren sinnvoll?

Angelika Weishaar: Ja, unbedingt! Je früher Sie einen Riester-Vertrag abschließen, desto höher wird Ihre spätere Rente ausfallen. Nutzen Sie die Zeit, um mit Hilfe der staatlichen Förderung eine ausreichende Summe für den Ruhestand anzusparen und verzinsen zu lassen. Durch den Zinseszinseffekt können Sie dann mit einer hohen Rendite rechnen: Er ist um so höher, je länger Ihr Geld „arbeiten“ kann. Und Sie sichern sich den neu eingeführten Bonus von 200 Euro, den Riester-Sparer bis zum 25. Lebensjahr einmalig obendrauf erhalten.

 

Ich bin bereits 52 Jahre alt und kinderlos. Lohnt sich die Riester-Rente trotzdem noch für mich?

Michael Rath; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Auch in Ihrem Fall ist eine Riester-Rente lohnenswert, da Sie noch 13 Jahre von der staatlichen Förderung profitieren können. Da der Zeitraum bis zum Renteneintritt allerdings relativ kurz ist, würde ich Ihnen zu einer sicheren Anlageform mit hohen Garantien raten.

 

Was passiert, wenn ich den Mindesteigenbeitrag einmal nicht zahlen kann?

Thomas Amman; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Dann werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Wenn Sie zeitweilig gar keine Beiträge zahlen können, kann der Vertrag ruhen, bis wieder bessere Zeiten kommen. Die Gebühren für den Vertrag fallen dann allerdings weiter an.

 

Bin ich auch förderberechtigt, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Michael Rath: Ja, alle Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sind weiterhin förderberechtigt.

 

Ich befinde mich in der Kindererziehung meines zweijährigen Sohnes und habe momentan außer dem Erziehungsgeld kein eigenes Einkommen. Wie viel müßte ich in einen Riester-Vertrag einzahlen?

Stefan Druckrey; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Die Höhe des zu zahlenden Mindesteigenbeitrages ist immer abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Hatten Sie im Vorjahr kein oder nur ein sehr geringes Einkommen, so müssen Sie nur den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr zahlen.

 

Ich selbst gehöre als Selbstständige nicht zum Kreis der förderberechtigten Personen, aber mein Mann. Besteht durch die Ehe für mich die Möglichkeit, einen eigenen Riester-Vertrag abzuschließen?

Andre Langbein; Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Ja, wenn Ihr Mann unmittelbar förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag hat, können Sie einen eigenen Riester-Vertrag im Rahmen der so genannten Ehegattenregelung abschließen. Sie dürfen dann allerdings nicht dauerhaft getrennt voneinander leben.

 

Kann ich meine Riester-Rente vererben?

Marion Stabel: Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Wird das Guthaben in Form einer Rente oder Übertragung auf einen anderen Riestervertrag an die berechtigten Hinterbliebenen – also den Ehegatte oder die kindergeldberechtigten Kinder - vererbt, so muß die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Geht das Geld an Dritte, so muß sämtliche Förderung zurückgezahlt werden.

 

Kann meine Riester-Rente gepfändet werden, wenn ich Schulden habe?

Robert Fuhrbach: In der Ansparphase ist die Riester-Rente pfändungssicher. Sie müssen den Vertrag also nicht auflösen, um Ihre Schulden zu bezahlen. In der Rentenphase gilt die Riester-Rente jedoch als Einkommen, das dann bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann.

 

Ist meine Riester-Rente Hartz-IV-sicher?

Stefan Druckrey: Ja, auch wenn Sie Hartz-IV beziehen, wird Ihr Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase nicht angetastet.

 

Ich habe neulich etwas über Wohn-Riester gelesen, was ist das genau?

Robert Heselmann: Im Juni dieses Jahres wurde die Einführung des sogenannten Wohn-Riesters beschlossen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, daß viele Menschen den Erwerb des Eigenheims als Altersvorsorge nutzen. Künftig können Riester-Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen mitgenutzt werden, um selbst bewohnte Immobilien abzuzahlen. Bei einem Verkauf der Immobilie müssen die staatlichen Zulagen allerdings unter Umständen zurückgezahlt werden.