Wolfgang Winkelmann Stadtverordneter (U.f.W.)

Erklärung gemäß § 5 (7) der Geschäftsordnung zur Sitzung der SSV Strausberg am 25. Juni 2001.

 

Wer sich verteidigt, klagt sich an, sagt der Volksmund, wenn man aber permanent öffentlich vorgeführt, ja schon regelrecht angepinkelt wird und das inzwischen über sechs Jahre, erwartet das nahe und weitere Umfeld sicher, daß man sich dazu äußert.

Das habe ich bisher vorrangig nicht getan, weil ich der Meinung war und bin: Wenn man der festen Überzeugung ist, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben, muß man sich nicht rechtfertigen.

Die jüngsten öffentlichen Vorwürfe gegen die Stadt Strausberg und vornehmlich gegen den Bürgermeister Jürgen Schmitz und mich im Zusammenhang mit Strausberger Immobilienverkäufen, lassen es mich an der Zeit erscheinen, zusammenfassend und ausführlich darauf einzugehen.

Nachdem die Öffentlichkeit über Jahre mit der Behauptung konfrontiert ist, in Strausberg wurde nach der Wende alles falsch gemacht, denke ich, es ist angemessen, wenn meinen heutigen Ausführungen die selbe Aufmerksamkeit und Geduld geschenkt wird, die den Behauptern und Interpreten bisher permanent eingeräumt wurde.

 

Was ich nachfolgend sage, dient nicht der Rechtfertigung, sondern der sachlichen Darstellung der

Gegebenheiten, der Umstände, des Werdegangs und der Ergebnisse. Auf jeden Fall aber auch der

Schließung von Erinnerungslücken bei Handlungsbeteiligten der 1. Legislaturperiode 1990-1993, vornehmlich des Jahres 1991.

 

Der Einstieg:

 

Mai 1990 in der DDR finden die ersten freien Wahlen statt. In die Wendeerwartung der Menschen war auch die Neubesetzung der Verwaltungen eingebunden. Durch die Stadtverordnetenversammlung wird im Juni 1990 Jürgen Schmitz (SPD) zum Bürgermeister und Wolfgang Winkelmann (Bund Freier Demokraten - BFD) der später in die FDP einging, sowie Dr. Bernd Lisek (Grüne) zu Beigeordneten gewählt. Schmitz und Winkelmann kommen aus der Wirtschaft, Dr. Lisek aus der Wissenschaft.

Nun verwaltet mal schön, war die Devise.

Soweit nicht durch eigene Entscheidung oder durch Ablauf der Legislaturperiode aus dem Amt ausgeschieden, blieb der bestehende Personalbestand erhalten.

Die Schwierigkeiten vorausahnend und zur Vermeidung von reinen Verwaltungsentscheidungen wählte die Stadt zu den beiden hauptamtlichen Beigeordneten fünf ehrenamtliche Beigeordnete:

Dr. Sobotta (SPD) für Soziales, Dieter Kartmann (PDS) für Jugend, Sport Kultur, Axel Pietsch (CDU) für Bauen und Verkehr, Siegfried Müller (CDU) für Finanzen und Wirtschaft und für den Bereich Recht den partei- und fraktionslosen Hans-Jürgen Mader.

Bis auf Dr. Sobotta und Dr. Liseck sind alle auch heute in kommunaler Verantwortung.

Diese sieben Beigeordneten bildeten den Rat der Beigeordneten. Dieser Rat der Beigeordneten nahm

die Aufgaben des heutigen Hauptausschuß war und wurde in die städtischen Entscheidungen auch so einbezogen.

 

Das Handwerkszeug:

 

Modifizierte DDR Gesetzgebung, eine erste Kommunalverfassung noch mit Schreimaschine getippt, Regierungsbeschlüsse, die noch aus den Ergebnissen der runden Tische resultierten. Zur Bildung eines Grundstücksmarktes dann im Juli 1990 die Anweisung des letzten Wirtschaftsministeriums der DDR, die für Strausberg einen Bodenmittelwert (errechnet von Dr. Lisek) von 85,- DM je m² ergab.

Dieser Mittelwert war orientiert auf Bewertungsgrößen in den alten Bundesländern, Stand 1989. Die daraus erarbeitete Wertetabelle war also durchaus zeitgemäß, und wenn wir die heutigen Bodenrichtwerte festgelegt durch den Gutachterausschuß des LK MOL betrachten, angemessen.

Die heutige durchgängige Praxis, vor Verkauf Wertgutachten fertigen zu lassen, gab es damals noch nicht.

 

Anmerkung: Ob bei der Mitbewertung der überwiegend desolaten Bausubstanz (siehe vorbereitender Untersuchungsbericht Altstadt von 1992) der damals erzielte Kaufpreis möglich gewesen wäre, darf mit Recht bezweifelt werden.

 

Am 6. Juli 1990 wurde durch die Regierung der DDR das Kommunalvermögensgesetz (KVG) erlassen. Danach sollte den Städten und Gemeinden alle ehemaligen VEB-Liegenschaften, die sie zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltung benötigen, kostenlos zugehen; ebenso wie alle Immobilien, die sich in Rechtsträgerschaft der Gemeinden und Städte befanden. Dieses Gesetz ist lesenswert, weil es im Falle der Realität vielleicht doch die vorausgesagten "blühenden Landschaften" erzeugt hätte.

Die Stadt Strausberg hat diesem Frieden damals nicht getraut, trotzdem die geforderten Anträge gestellt. Wie recht sie hatte zu zweifeln. Im Einigungsvertrag und in den Nachfolgegesetzen ist davon auch nichts nennenswert Umsetzbares wiederzufinden. Die Anträge waren das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben waren. Wer würde in diesem Zusammenhang das Wort Vermögensunrecht benutzen ?

Dann gleich nach der Deutschen Einheit das Investitionsgesetz mit der Möglichkeit, einen Investitionsbescheid beim Landrat zu beantragen; davor die Anhörung der uns bekannten Antragsteller.

In 9 von 10 Anfragen, besonders, wenn es um Antragsteller außerhalb Strausbergs ging, kam die Antwort vom ARoV, z.Zt. keine Antragsteller bekannt (die Flut von Anträgen lag unsortiert in Kartons und Körben). Dazu ein Grundbuchamt in Altlandsberg, das völlig überfordert und auch Grundbucheintragungen, die vielfach unvollständig waren.

Um möglichst rechtssicher zu handeln, hat die Stadt damals Dieter Kartmann zeitweilig beschäftigt, um für die Stadt Strausberg Grundbuchforschung zu betreiben (von wegen wir haben leichtfertig und nur drauflos entschieden). Recherchen wurden bis ins Zentralarchiv von Barby betrieben. Wenn allerdings eine Erblasserin ohne Zwang und Druck zu Lebzeiten der Stadt Strausberg aus Altersgründen ihr Grundstück schenkte und dieses damit in Eigentum der Stadt eingegangen ist, wie im Fall Große Straße 14, habe ich trotz Verkauf nach den Inhalten des VermG vom 18.April 1991, die nur angewandt wurden, weil der Verkaufserlös gegen die Unwägbarkeiten künftiger Gesetzgebung im Bestand gesichert sein sollte, eine Verfahrensbeteiligung nicht für erforderlich gehalten.

Mit der ersten Änderung des VermG vom 18. April 1991 wollte der Gesetzgeber, der sicher erkannte, die im ersten Gesetz festgelegten Verfahrenswege sind zu lang, Beschleunigung der Verfahren erreichen. Nach diesem Gesetz war es den Verfügungsberechtigten (Städte und Gemeinden) möglich, eigene Entscheidungen nach dem § 3a dieses Gesetzes zu treffen. Alles unter der Maßgabe, im Osten Deutschlands muß schnell etwas geschehen, damit der materielle Nachholbedarf gegenüber dem Westen Deutschlands so bald als möglich gedeckt wird.

Die Stadt Strausberg hat, wo immer es ihr möglich und sie verpflichtet war, ihr bekannte Anspruchsteller in die Verfahren einbezogen und versucht, mit diesen Konsens zum Verkauf zu erzielen. Zu mindestens 9 Grundstücksverkäufen  - u.a. zu solchen die heute in der öffentlichen Kritik stehen - liegt durch den oder die Anspruchsteller eine solche Vollmacht vor.

Konkret auch im Falle Große Straße 17 und 55 sowie Lindenplatz 5. Heute nach geschaffenem Wertzuwachs durch die Erwerber den Anspruch auf diese Wertschöpfung zu erheben, hat wohl nichts mehr mit Moral zu tun.

Anzumerken ist auch, daß die Stadt Strausberg diese Verkaufserlöse nie in ihren Haushalt aufgenommen hat, sondern auf einem Sonderkonto verwahrte und verwahrt.

Daß die Stadt Strausberg in diese Konsensfindung auch Dritte einbezogen hat, war doch legitim,

Die Kreisverwaltungen und die Landesregierung haben in nicht unerheblichem Maße Unterstützung

durch Personalzuwachs aus den alten Bundesländern zur Bewältigung des immensen Aufgabenberges erhalten - und dieser dafür die sogenannte "Buschzulage".

Die Kommunen hatten diese Chance nicht. Obwohl sie näher am Bürger waren - sie mußten sehen, wie sie mit den Problemen allein fertig wurden. Daß heute in diesem Zusammenhang das Wort "Machenschaften" gebraucht wird, heißt, die Umstände jener Zeit einfach zu negieren.

 

Auch der Stadt Strausberg sind im Zuge des Beteiligungsverfahrens wunderliche Dinge passiert.

In Gegenwart des Landrates, Vertretern des ARoV-Strausberg, Vertretern der Stadt Strausberg und betroffener Betriebe, wurde im Frühjahr 1991 ein Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Anspruchsteller durchgeführt mit dem Ergebnis, daß die Vertreter der Anspruchsteller zusagten,

der Verkauf von Grund und Boden zur Existenzsicherung dieses betreffenden Betriebes soll Bestand haben.

Als die Stadt dann im August 1991 auf der Grundlage der geltenden Wertetabelle den Verkauf vollzogen hatte, gingen die Zusagenden in Widerspruch, weil die Rückübertragung vollzogen war und schon seit Mai 1991 Grundbuchbestand hatte. Ein erstaunliches Tempo, denn auch heute noch sind nicht alle Antragsverfahren aus 1990 bestandskräftig beschieden. Im Beteiligungsverfahren zum Areal Landsberger Tor kam nur ein Anspruchsteller aus den alten Bundesländern finanziell zum Zuge.

Schon damals betagte Damen und Herren aus Strausberg ging der Bescheid zu, daß ihre Verkäufe

nach dem Aufbaugesetz der DDR (die erzielten Wertgrößen sind bekannt) Rechtskraft haben und damit der Anspruch abzuweisen ist. Nach den Buchstaben des Gesetzes sicher korrekt, aber ist das Vermögensrecht?

 

Der Erwartungsdruck:

 

Nach 45 Jahren endlich die Deutsche Einheit. Die Menschen knüpften an diese erfreuliche Tatsache hohe Erwartungen. Dazu gehörte auch, die Chance zu haben, privates Eigentum zu bilden. Diese Chance zu nutzen, lag zu einem nicht geringen Teil auch darin begründet, daß viele vorausschauend sahen, daß ihre bestehenden Arbeitsplätze in VEB-Betrieben, in staatlichen Institutionen und der NVA in absehbarer Zeit nicht mehr existent sind und sie deshalb einen selbständigen Neuanfang wagen mußten.

Der gewünschte Bedarf stand naturgemäß nicht zur Verfügung. Zu jedem Grundstück, das die

Beschilderung "KWV" trug, gab es Antragsteller nicht nur aus Westberlin oder Westdeutschland. Darunter war eine Vielzahl Strausberger Bürger. Als sie jedoch die Kaufpreise auf der Grundlage der heute so in Frage gestellten Wertetabelle hörten, mußten wir uns öffentlich sagen lassen: "Kaum sitzen sie an den Schalthebeln der Macht, versuchen sie mit Wucherpreisen die Bürger auszubooten."

Auch die berechtigten Absagen wegen eingetragenem Eigentümer (der Rechtsträgerwechsel in VE hatte keinen Grundbucheintrag erfahren z.B. Lindenplatz 13) war den Antragstellern nur schwer oder überhaupt nicht zu vermitteln, weil sie der Meinung waren, alles, was VE war, steht nun der Stadt zur freien Verfügung.

Trotzdem haben Strausberger Bürger u.a. zur Sicherung der bestehenden Existenz Grundstücke erworben. Diese beteiligen sich verständlicher Weise nicht an der jetzt öffentlich geführten Debatte,

weil nicht nur durch die Medien der Eindruck erweckt wird, alle Grundstücksverkäufe der Stadt Strausberg waren nicht rechtens. Weil sicher damit auch die Angst verbunden ist, trotz redlichem Erwerb und mit viel Mühe getätigter Investitionen unberechtigt an den Pranger gestellt zu werden.

 

Neben den städtischen Verkäufen fanden natürlich auch Privatverkäufe statt, die Preise je m² von

400,- bis 600,- DM und mehr zum Inhalt hatten. Bürgermeister Schmitz hat 1992 vor solch überzogenen Preisen gewarnt, weil abzusehen war, daß Investitionen dann kaum oder überhaupt nicht umzusetzen sind. Als Beispiel können die heute noch brachliegenden Objekte Markt 11 und 12, Große Straße 49 - 52 und bis vor kurzer Zeit die Georg-Kurtze-Straße 11 und 12 genannt werden

Die Bebauung der letztgenannten Objekte konnte nur begonnen werden, weil ein Neuerwerber mit der finanzierenden Bank einen ortsüblichen Kaufpreis vereinbart hat.

 

Das persönliche Fazit:

 

Ich habe mich vor und nach 1989 aktiv in die Strausberger Kommunalpolitik eingebracht.

Leicht gemacht habe ich es mir nie, und bequem war und bin ich sicher nicht, wenn es um die sachliche Auseinandersetzung in dieser Stadt geht - will ich es auch nicht sein.

Ich denke aber, daß ich immer ein offenes Wort führe und daher für mein Umfeld berechenbar bin.

Wenn mir heute unter Ausschlachtung und Interpretation meiner Lebensbiographie Skrupellosigkeit unterstellt wird, tut das nicht nur weh, sondern heißt auch, das städtische Handeln in Einzelverantwortung delegieren zu wollen. Es tut besonders weh, wenn dies durch einen zeitweiligen Bediensteten der Kreisverwaltung (ARoV) in Person des Herrn Mackeprank mit Anspruch auf Unfehlbarkeit seiner eigenen Entscheidungen geschieht, nur weil seine Entscheidungen nicht auf dem Prüfstand stehen.

Niemand redet öffentlich nennenswert von den positiven Effekten als Folge des städtische Handeln speziell des Jahres 1991. Die Medien stürzen sich auf Einzelbeispiele, wo sicher im Zuge des Neugewollten Ecken und Kanten in die Vertragswerke eingearbeitet worden sind, denen auch aus heutiger Sicht erkennbare Fehler bei der Vorbereitung vorausgingen.

Am 05. April 1991 stellte die "Wirtschaftswoche Ost" Strausberg als Musterbeispiel schnellen unkomplizierten Handelns beim "Aufbau Ost" vor , als wir den Lindenplatz mit Erlösen aus stadteigenen Grundstücksverkäufen neu gestalten ließen.

1997 konnte überschlägig errechnet werden, daß im Zuge des Handelns aus 1991 rund 60 Mio. DM

Investitionen allein in der Strausberger Altstadt getätigt wurden, in Strausberg gesamt etwa 100 Mio.

Die Sanierung der Großen Straße wäre sicher gegenstandslos gewesen, hätten nicht die regen Bau- und Sanierungstätigkeiten stattgefunden, die maßgeblich durch die Handlungen des Jahres 1991 möglich wurden. Viele der hier Anwesenden sind freudig bewegt zu den Grundsteinlegungen, Richtfesten und Neueröffnungen zum Landsberger Tor, zur Sparkasse MOL, zur Grundkreditbank,

zur Elisabethstraße geeilt und waren froh, daß sich in Strausberg etwas bewegt. Alles schon vergessen?

Die Investoren der ersten Stunde griffen tief in die Tasche bei Zuwendungen als Sponsoren an das Kinderheim in der Waldemarstraße und in unserer Partnerstadt Debno. Ebenso, wie für Jugendveranstaltungen wie die Strausberger Verunsicherung. Für mich erhebt sich die Frage: war das alles nichts und wie würde Strausberg heute aussehen, hätten wir nicht gehandelt? Was bezwecken die Widersacher, die öffentlich verkünden, sie hätten nichts gegen die Stadt Strausberg ?

 

All das geht mir durch den Kopf, wenn immer wieder und wieder verkündet wird, die Stadt Strausberg hat unredlich gehandelt, und Winkelmann ist der Oberbösewicht. Es geht nicht nur an die Substanz, sondern auch die der Familie, wenn man zwei ergebnislose Hausdurchsuchungen und drei eingestellte Ermittlungsverfahren - das letzte endete am 19.06.2001 mit Bezug auf die Stadtwaldrestitution ehemaliges Molkereigelände - hat über sich ergehen lassen müssen.

Besonders, wenn man sich nicht nur parlamentarisch, sondern auch praktisch einbringt, wie z.B. beim Jugendclub Hohenstein, dem Jugendsporthaus des KSC und dem Jugenclub PIO in der Vorstadt.

Wenn man als Stadtverordneter nicht nur auf die SVV wartet, um sagen zu können "Ich frage sie, Herr Bürgermeister", sondern die Anliegen der Bürger in die Verwaltung trägt, mit dem Ziel, unspektakulär

und unpopulistisch eine Lösung zu suchen.

Da kommt man schon dem Gedanken nahe, die Brocken einfach hinzuschmeißen, wenn angeheizt durch wen auch immer, durch die Medien permanent und neuerdings auch durch Handlungsbeteiligte des Jahres 1991 alles in Frage gestellt wird ohne gründliche Recherche. Mit mir hat nur ein freier

Fernsehjournalist vor 5 1/2 Jahren zum Gesamtkomplex geredet, gesendet hat er davon nichts.

Man kann mir vorwerfen, beim Ehrgeiz, schnell zum Wohle der Stadt Strausberg handeln zu wollen, hier und da über das Ziel hinaus geschossen zu sein. Den Vorwurf, wissentlich und vorsätzlich zum Nachteil Dritter gehandelt zu haben, weise ich - weil unberechtigt - entschieden zurück.

Ich erwarte und will auch keine Toleranz für Rechtsverletzung. Ich darf aber berechtigt Akzeptanz der Voraussetzungen und Gegebenheiten, die mein Handeln bestimmt haben, erwarten.

Jetzt das Mandat ruhen zu lassen oder niederzulegen, würde für mich heißen, sich vor der Verantwortung zu drücken, für die Aufklärung der Vorgänge von 1991 zur Verfügung zu stehen.

An Beschlußfassungen, die persönliche Handlungen aus meiner Amtszeit zum Inhalt haben, werde ich mich jedoch weder heute, noch in Zukunft beteiligen.

 

 

 

Verbindlich gez.

Wolfgang Winkelmann