Wolfgang
Winkelmann Stadtverordneter (U.f.W.)
Erklärung
gemäß § 5 (7) der Geschäftsordnung zur Sitzung der SSV Strausberg am 25. Juni
2001.
Wer
sich verteidigt, klagt sich an, sagt der Volksmund, wenn man aber permanent
öffentlich vorgeführt, ja schon regelrecht angepinkelt wird und das inzwischen
über sechs Jahre, erwartet das nahe und weitere Umfeld sicher, daß man sich
dazu äußert.
Das
habe ich bisher vorrangig nicht getan, weil ich der Meinung war und bin: Wenn
man der festen Überzeugung ist, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt
zu haben, muß man sich nicht rechtfertigen.
Die
jüngsten öffentlichen Vorwürfe gegen die Stadt Strausberg und vornehmlich
gegen den Bürgermeister Jürgen Schmitz und mich im Zusammenhang mit Strausberger
Immobilienverkäufen, lassen es mich an der Zeit erscheinen, zusammenfassend
und ausführlich darauf einzugehen.
Nachdem
die Öffentlichkeit über Jahre mit der Behauptung konfrontiert ist, in Strausberg
wurde nach der Wende alles falsch gemacht, denke ich, es ist angemessen, wenn
meinen heutigen Ausführungen die selbe Aufmerksamkeit und Geduld geschenkt
wird, die den Behauptern und Interpreten bisher permanent eingeräumt wurde.
Was
ich nachfolgend sage, dient nicht der Rechtfertigung, sondern der sachlichen
Darstellung der
Gegebenheiten,
der Umstände, des Werdegangs und der Ergebnisse. Auf jeden Fall aber auch
der
Schließung
von Erinnerungslücken bei Handlungsbeteiligten der 1. Legislaturperiode 1990-1993,
vornehmlich des Jahres 1991.
Der
Einstieg:
Mai
1990 in der DDR finden die ersten freien Wahlen statt. In die Wendeerwartung
der Menschen war auch die Neubesetzung der Verwaltungen eingebunden. Durch
die Stadtverordnetenversammlung wird im Juni 1990 Jürgen Schmitz (SPD) zum
Bürgermeister und Wolfgang Winkelmann (Bund Freier Demokraten - BFD) der später
in die FDP einging, sowie Dr. Bernd Lisek (Grüne) zu Beigeordneten gewählt.
Schmitz und Winkelmann kommen aus der Wirtschaft, Dr. Lisek aus der Wissenschaft.
Nun
verwaltet mal schön, war die Devise.
Soweit
nicht durch eigene Entscheidung oder durch Ablauf der Legislaturperiode aus
dem Amt ausgeschieden, blieb der bestehende Personalbestand erhalten.
Die
Schwierigkeiten vorausahnend und zur Vermeidung von reinen Verwaltungsentscheidungen
wählte die Stadt zu den beiden hauptamtlichen Beigeordneten fünf ehrenamtliche
Beigeordnete:
Dr.
Sobotta (SPD) für Soziales, Dieter Kartmann (PDS) für Jugend, Sport Kultur,
Axel Pietsch (CDU) für Bauen und Verkehr, Siegfried Müller (CDU) für Finanzen
und Wirtschaft und für den Bereich Recht den partei- und fraktionslosen Hans-Jürgen
Mader.
Bis
auf Dr. Sobotta und Dr. Liseck sind alle auch heute in kommunaler Verantwortung.
Diese
sieben Beigeordneten bildeten den Rat der Beigeordneten. Dieser Rat der Beigeordneten
nahm
die
Aufgaben des heutigen Hauptausschuß war und wurde in die städtischen Entscheidungen
auch so einbezogen.
Das
Handwerkszeug:
Modifizierte
DDR Gesetzgebung, eine erste Kommunalverfassung noch mit Schreimaschine getippt,
Regierungsbeschlüsse, die noch aus den Ergebnissen der runden Tische resultierten.
Zur Bildung eines Grundstücksmarktes dann im Juli 1990 die Anweisung des letzten
Wirtschaftsministeriums der DDR, die für Strausberg einen Bodenmittelwert
(errechnet von Dr. Lisek) von 85,- DM je m² ergab.
Dieser
Mittelwert war orientiert auf Bewertungsgrößen in den alten Bundesländern,
Stand 1989. Die daraus erarbeitete Wertetabelle war also durchaus zeitgemäß,
und wenn wir die heutigen Bodenrichtwerte festgelegt durch den Gutachterausschuß
des LK MOL betrachten, angemessen.
Die
heutige durchgängige Praxis, vor Verkauf Wertgutachten fertigen zu lassen,
gab es damals noch nicht.
Anmerkung:
Ob bei der Mitbewertung der überwiegend desolaten Bausubstanz (siehe vorbereitender
Untersuchungsbericht Altstadt von 1992) der damals erzielte Kaufpreis möglich
gewesen wäre, darf mit Recht bezweifelt werden.
Am
6. Juli 1990 wurde durch die Regierung der DDR das Kommunalvermögensgesetz
(KVG) erlassen. Danach sollte den Städten und Gemeinden alle ehemaligen VEB-Liegenschaften,
die sie zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltung benötigen, kostenlos
zugehen; ebenso wie alle Immobilien, die sich in Rechtsträgerschaft der Gemeinden
und Städte befanden. Dieses Gesetz ist lesenswert, weil es im Falle der Realität
vielleicht doch die vorausgesagten "blühenden Landschaften" erzeugt
hätte.
Die
Stadt Strausberg hat diesem Frieden damals nicht getraut, trotzdem die geforderten
Anträge gestellt. Wie recht sie hatte zu zweifeln. Im Einigungsvertrag und
in den Nachfolgegesetzen ist davon auch nichts nennenswert Umsetzbares wiederzufinden.
Die Anträge waren das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben waren. Wer
würde in diesem Zusammenhang das Wort Vermögensunrecht benutzen ?
Dann
gleich nach der Deutschen Einheit das Investitionsgesetz mit der Möglichkeit,
einen Investitionsbescheid beim Landrat zu beantragen; davor die Anhörung
der uns bekannten Antragsteller.
In
9 von 10 Anfragen, besonders, wenn es um Antragsteller außerhalb Strausbergs
ging, kam die Antwort vom ARoV, z.Zt. keine Antragsteller bekannt (die Flut
von Anträgen lag unsortiert in Kartons und Körben). Dazu ein Grundbuchamt
in Altlandsberg, das völlig überfordert und auch Grundbucheintragungen, die
vielfach unvollständig waren.
Um
möglichst rechtssicher zu handeln, hat die Stadt damals Dieter Kartmann zeitweilig
beschäftigt, um für die Stadt Strausberg Grundbuchforschung zu betreiben (von
wegen wir haben leichtfertig und nur drauflos entschieden). Recherchen wurden
bis ins Zentralarchiv von Barby betrieben. Wenn allerdings eine Erblasserin
ohne Zwang und Druck zu Lebzeiten der Stadt Strausberg aus Altersgründen ihr
Grundstück schenkte und dieses damit in Eigentum der Stadt eingegangen ist,
wie im Fall Große Straße 14, habe ich trotz Verkauf nach den Inhalten des
VermG vom 18.April 1991, die nur angewandt wurden, weil der Verkaufserlös
gegen die Unwägbarkeiten künftiger Gesetzgebung im Bestand gesichert sein
sollte, eine Verfahrensbeteiligung nicht für erforderlich gehalten.
Mit
der ersten Änderung des VermG vom 18. April 1991 wollte der Gesetzgeber, der
sicher erkannte, die im ersten Gesetz festgelegten Verfahrenswege sind zu
lang, Beschleunigung der Verfahren erreichen. Nach diesem Gesetz war es den
Verfügungsberechtigten (Städte und Gemeinden) möglich, eigene Entscheidungen
nach dem § 3a dieses Gesetzes zu treffen. Alles unter der Maßgabe, im Osten
Deutschlands muß schnell etwas geschehen, damit der materielle Nachholbedarf
gegenüber dem Westen Deutschlands so bald als möglich gedeckt wird.
Die
Stadt Strausberg hat, wo immer es ihr möglich und sie verpflichtet war, ihr
bekannte Anspruchsteller in die Verfahren einbezogen und versucht, mit diesen
Konsens zum Verkauf zu erzielen. Zu mindestens 9 Grundstücksverkäufen - u.a. zu solchen die heute in der öffentlichen
Kritik stehen - liegt durch den oder die Anspruchsteller eine solche Vollmacht
vor.
Konkret
auch im Falle Große Straße 17 und 55 sowie Lindenplatz 5. Heute nach geschaffenem
Wertzuwachs durch die Erwerber den Anspruch auf diese Wertschöpfung zu erheben,
hat wohl nichts mehr mit Moral zu tun.
Anzumerken
ist auch, daß die Stadt Strausberg diese Verkaufserlöse nie in ihren Haushalt
aufgenommen hat, sondern auf einem Sonderkonto verwahrte und verwahrt.
Daß
die Stadt Strausberg in diese Konsensfindung auch Dritte einbezogen hat, war
doch legitim,
Die
Kreisverwaltungen und die Landesregierung haben in nicht unerheblichem Maße
Unterstützung
durch
Personalzuwachs aus den alten Bundesländern zur Bewältigung des immensen Aufgabenberges
erhalten - und dieser dafür die sogenannte "Buschzulage".
Die
Kommunen hatten diese Chance nicht. Obwohl sie näher am Bürger waren - sie
mußten sehen, wie sie mit den Problemen allein fertig wurden. Daß heute in
diesem Zusammenhang das Wort "Machenschaften" gebraucht wird, heißt,
die Umstände jener Zeit einfach zu negieren.
Auch
der Stadt Strausberg sind im Zuge des Beteiligungsverfahrens wunderliche Dinge
passiert.
In
Gegenwart des Landrates, Vertretern des ARoV-Strausberg, Vertretern der Stadt
Strausberg und betroffener Betriebe, wurde im Frühjahr 1991 ein Anhörungsverfahren
unter Beteiligung der Anspruchsteller durchgeführt mit dem Ergebnis, daß die
Vertreter der Anspruchsteller zusagten,
der
Verkauf von Grund und Boden zur Existenzsicherung dieses betreffenden Betriebes
soll Bestand haben.
Als
die Stadt dann im August 1991 auf der Grundlage der geltenden Wertetabelle
den Verkauf vollzogen hatte, gingen die Zusagenden in Widerspruch, weil die
Rückübertragung vollzogen war und schon seit Mai 1991 Grundbuchbestand hatte.
Ein erstaunliches Tempo, denn auch heute noch sind nicht alle Antragsverfahren
aus 1990 bestandskräftig beschieden. Im Beteiligungsverfahren zum Areal Landsberger
Tor kam nur ein Anspruchsteller aus den alten Bundesländern finanziell zum
Zuge.
Schon
damals betagte Damen und Herren aus Strausberg ging der Bescheid zu, daß ihre
Verkäufe
nach
dem Aufbaugesetz der DDR (die erzielten Wertgrößen sind bekannt) Rechtskraft
haben und damit der Anspruch abzuweisen ist. Nach den Buchstaben des Gesetzes
sicher korrekt, aber ist das Vermögensrecht?
Der
Erwartungsdruck:
Nach
45 Jahren endlich die Deutsche Einheit. Die Menschen knüpften an diese erfreuliche
Tatsache hohe Erwartungen. Dazu gehörte auch, die Chance zu haben, privates
Eigentum zu bilden. Diese Chance zu nutzen, lag zu einem nicht geringen Teil
auch darin begründet, daß viele vorausschauend sahen, daß ihre bestehenden
Arbeitsplätze in VEB-Betrieben, in staatlichen Institutionen und der NVA in
absehbarer Zeit nicht mehr existent sind und sie deshalb einen selbständigen
Neuanfang wagen mußten.
Der
gewünschte Bedarf stand naturgemäß nicht zur Verfügung. Zu jedem Grundstück,
das die
Beschilderung
"KWV" trug, gab es Antragsteller nicht nur aus Westberlin oder Westdeutschland.
Darunter war eine Vielzahl Strausberger Bürger. Als sie jedoch die Kaufpreise
auf der Grundlage der heute so in Frage gestellten Wertetabelle hörten, mußten
wir uns öffentlich sagen lassen: "Kaum sitzen sie an den Schalthebeln
der Macht, versuchen sie mit Wucherpreisen die Bürger auszubooten."
Auch
die berechtigten Absagen wegen eingetragenem Eigentümer (der Rechtsträgerwechsel
in VE hatte keinen Grundbucheintrag erfahren z.B. Lindenplatz 13) war den
Antragstellern nur schwer oder überhaupt nicht zu vermitteln, weil sie der
Meinung waren, alles, was VE war, steht nun der Stadt zur freien Verfügung.
Trotzdem
haben Strausberger Bürger u.a. zur Sicherung der bestehenden Existenz Grundstücke
erworben. Diese beteiligen sich verständlicher Weise nicht an der jetzt öffentlich
geführten Debatte,
weil
nicht nur durch die Medien der Eindruck erweckt wird, alle Grundstücksverkäufe
der Stadt Strausberg waren nicht rechtens. Weil sicher damit auch die Angst
verbunden ist, trotz redlichem Erwerb und mit viel Mühe getätigter Investitionen
unberechtigt an den Pranger gestellt zu werden.
Neben
den städtischen Verkäufen fanden natürlich auch Privatverkäufe statt, die
Preise je m² von
400,-
bis 600,- DM und mehr zum Inhalt hatten. Bürgermeister Schmitz hat 1992 vor
solch überzogenen Preisen gewarnt, weil abzusehen war, daß Investitionen dann
kaum oder überhaupt nicht umzusetzen sind. Als Beispiel können die heute noch
brachliegenden Objekte Markt 11 und 12, Große Straße 49 - 52 und bis vor kurzer
Zeit die Georg-Kurtze-Straße 11 und 12 genannt werden
Die
Bebauung der letztgenannten Objekte konnte nur begonnen werden, weil ein Neuerwerber
mit der finanzierenden Bank einen ortsüblichen Kaufpreis vereinbart hat.
Das
persönliche Fazit:
Ich
habe mich vor und nach 1989 aktiv in die Strausberger Kommunalpolitik eingebracht.
Leicht
gemacht habe ich es mir nie, und bequem war und bin ich sicher nicht, wenn
es um die sachliche Auseinandersetzung in dieser Stadt geht - will ich es
auch nicht sein.
Ich
denke aber, daß ich immer ein offenes Wort führe und daher für mein Umfeld
berechenbar bin.
Wenn
mir heute unter Ausschlachtung und Interpretation meiner Lebensbiographie
Skrupellosigkeit unterstellt wird, tut das nicht nur weh, sondern heißt auch,
das städtische Handeln in Einzelverantwortung delegieren zu wollen. Es tut
besonders weh, wenn dies durch einen zeitweiligen Bediensteten der Kreisverwaltung
(ARoV) in Person des Herrn Mackeprank mit Anspruch auf Unfehlbarkeit seiner
eigenen Entscheidungen geschieht, nur weil seine Entscheidungen nicht auf
dem Prüfstand stehen.
Niemand
redet öffentlich nennenswert von den positiven Effekten als Folge des städtische
Handeln speziell des Jahres 1991. Die Medien stürzen sich auf Einzelbeispiele,
wo sicher im Zuge des Neugewollten Ecken und Kanten in die Vertragswerke eingearbeitet
worden sind, denen auch aus heutiger Sicht erkennbare Fehler bei der Vorbereitung
vorausgingen.
Am
05. April 1991 stellte die "Wirtschaftswoche Ost" Strausberg als
Musterbeispiel schnellen unkomplizierten Handelns beim "Aufbau Ost"
vor , als wir den Lindenplatz mit Erlösen aus stadteigenen Grundstücksverkäufen
neu gestalten ließen.
1997
konnte überschlägig errechnet werden, daß im Zuge des Handelns aus 1991 rund
60 Mio. DM
Investitionen
allein in der Strausberger Altstadt getätigt wurden, in Strausberg gesamt
etwa 100 Mio.
Die
Sanierung der Großen Straße wäre sicher gegenstandslos gewesen, hätten nicht
die regen Bau- und Sanierungstätigkeiten stattgefunden, die maßgeblich durch
die Handlungen des Jahres 1991 möglich wurden. Viele der hier Anwesenden sind
freudig bewegt zu den Grundsteinlegungen, Richtfesten und Neueröffnungen zum
Landsberger Tor, zur Sparkasse MOL, zur Grundkreditbank,
zur
Elisabethstraße geeilt und waren froh, daß sich in Strausberg etwas bewegt.
Alles schon vergessen?
Die
Investoren der ersten Stunde griffen tief in die Tasche bei Zuwendungen als
Sponsoren an das Kinderheim in der Waldemarstraße und in unserer Partnerstadt
Debno. Ebenso, wie für Jugendveranstaltungen wie die Strausberger Verunsicherung.
Für mich erhebt sich die Frage: war das alles nichts und wie würde Strausberg
heute aussehen, hätten wir nicht gehandelt? Was bezwecken die Widersacher,
die öffentlich verkünden, sie hätten nichts gegen die Stadt Strausberg ?
All
das geht mir durch den Kopf, wenn immer wieder und wieder verkündet wird,
die Stadt Strausberg hat unredlich gehandelt, und Winkelmann ist der Oberbösewicht.
Es geht nicht nur an die Substanz, sondern auch die der Familie, wenn man
zwei ergebnislose Hausdurchsuchungen und drei eingestellte Ermittlungsverfahren
- das letzte endete am 19.06.2001 mit Bezug auf die Stadtwaldrestitution ehemaliges
Molkereigelände - hat über sich ergehen lassen müssen.
Besonders,
wenn man sich nicht nur parlamentarisch, sondern auch praktisch einbringt,
wie z.B. beim Jugendclub Hohenstein, dem Jugendsporthaus des KSC und dem Jugenclub
PIO in der Vorstadt.
Wenn
man als Stadtverordneter nicht nur auf die SVV wartet, um sagen zu können
"Ich frage sie, Herr Bürgermeister", sondern die Anliegen der Bürger
in die Verwaltung trägt, mit dem Ziel, unspektakulär
und
unpopulistisch eine Lösung zu suchen.
Da
kommt man schon dem Gedanken nahe, die Brocken einfach hinzuschmeißen, wenn
angeheizt durch wen auch immer, durch die Medien permanent und neuerdings
auch durch Handlungsbeteiligte des Jahres 1991 alles in Frage gestellt wird
ohne gründliche Recherche. Mit mir hat nur ein freier
Fernsehjournalist
vor 5 1/2 Jahren zum Gesamtkomplex geredet, gesendet hat er davon nichts.
Man
kann mir vorwerfen, beim Ehrgeiz, schnell zum Wohle der Stadt Strausberg handeln
zu wollen, hier und da über das Ziel hinaus geschossen zu sein. Den Vorwurf,
wissentlich und vorsätzlich zum Nachteil Dritter gehandelt zu haben, weise
ich - weil unberechtigt - entschieden zurück.
Ich
erwarte und will auch keine Toleranz für Rechtsverletzung. Ich darf aber berechtigt
Akzeptanz der Voraussetzungen und Gegebenheiten, die mein Handeln bestimmt
haben, erwarten.
Jetzt
das Mandat ruhen zu lassen oder niederzulegen, würde für mich heißen, sich
vor der Verantwortung zu drücken, für die Aufklärung der Vorgänge von 1991
zur Verfügung zu stehen.
An
Beschlußfassungen, die persönliche Handlungen aus meiner Amtszeit zum Inhalt
haben, werde ich mich jedoch weder heute, noch in Zukunft beteiligen.
Verbindlich
gez.
Wolfgang
Winkelmann