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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2000
BAB LokalAnzeiger am Mittwoch 3/2000:

Diener vieler Herren

Nur wenn Politiker selbst unter den von ihnen gemachten Gesetzen leiden und ihre Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten am eigenen Leib erfahren, können sie sich in die Bürger hineinversetzen. Sie würden dann auch merken, wo der Schuh drückt, und hätten die nötige Motivation, um Reformen voranzutreiben. Das schreibt Hans Herbert von Arnim in seinem 1998 bei Knaur erschienen Buch "Diener vieler Herren".

Daß Spitzenpolitiker ein mehrfaches des Durchschnittseinkommens bekommen, würde auch der "kleine Mann auf der Straße" ohne Neid anerkennen, wenn er den Eindruck hat, Politiker seien ihr Geld wert und bei der Auswahl des politischen Personals und der Festlegung seiner Bezüge gehe es mit rechten Dingen zu.

Politikerbezüge speisen sich aus öffentlichen, vom Steuerzahler zwangsweise erhobenen Mitteln, denen eine enge Gemeinwohlbindung anhaftet.

Erhalten sie zusätzlich private Gelder zu ihrem eigenen Nutzen, ist deren Unabhängigkeit in Frage gestellt. Geschenke an Abgeordnete, die häufig beschönigend als "Spenden" bezeichnet werden, sind wohl eher als Korruption anzusehen.

Auch wenn sie ganz offiziell der Einkommensteuer unterworfen sind und einer strengeren Offenbarung (Publikationspflicht) unterliegen, reicht das aber nicht. Sie müssen vielmehr gänzlich untersagt werden, wie dies bereits die Parteienfinanzierungskommission in ihrem Bericht von 1993 empfohlen hat.

Gleiches gilt für Scheinverträge als Berater oder (freier) Mitarbeiter. So wurde z. B. Helmut Kohl (vor seiner Kanzlerzeit) auch dann noch als "Referent" beim Verband der Chemischen Industrie in Ludwigshafen geführt (1959-1969), als er längst Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz (1963-1969) und Vorsitzender des CDU-Landesverbandes (seit 1966) geworden war.

Lehren aus Watergate

Die praktisch totale gesetzliche Schutzlosigkeit deutscher Abgeordneter selbst vor massiven finanziellen Einflußversuchen interessierter Kreise ist für die daran Beteiligten zwar lukrativ, für unser Gemeinwesen aber ungemein schädlich. Wie wir gegenwärtig erleben, sind die dadurch ermöglichten "ganz legalen" Auswüchse für das Ansehen der politischen Klasse vernichtend. Wir haben nun unser eigenes "Watergate".

Die Enthüllungen über hohe verdeckte Barzuwendungen führten in den siebziger Jahren in den USA zu durchgreifenden Gesetzesänderungen. Mitglieder des Kongresses dürfen nicht einmal eine Einladung zum Essen, zum Golfspielen oder zu einer Übernachtung im Hotel annehmen, geschweige denn "Spenden" für die persönliche Verwendung. Für Wahlkampfspenden gelten enge Grenzen, deren Einhaltung durch eine eigens dafür bestellte Kommission (Federal Election Commission) überwacht wird.

An diesen Regelungen sollten wir nun endlich anknüpfen, obwohl natürlich nicht sicher ist, ob Korruption grundsätzlich durch Gesetze unterbunden werden kann.

Parteien brauchen Geld, um darzulegen, welchen Nutzen sie der Gesellschaft bringen wollen. Wer dieses unterstützen will, sollte auch weiterhin uneigennützig spenden. Mit Bestechung im engeren Sinn hat das nichts zu tun.

Dr. Ralph Donath