Nur wenn Politiker selbst unter den von ihnen gemachten Gesetzen leiden und ihre
Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten am eigenen Leib erfahren, können sie sich in
die Bürger hineinversetzen. Sie würden dann auch merken, wo der Schuh drückt,
und hätten die nötige Motivation, um Reformen voranzutreiben. Das schreibt Hans
Herbert von Arnim in seinem 1998 bei Knaur erschienen Buch "Diener vieler Herren".
Daß Spitzenpolitiker ein mehrfaches des Durchschnittseinkommens bekommen, würde
auch der "kleine Mann auf der Straße" ohne Neid anerkennen, wenn er den
Eindruck hat, Politiker seien ihr Geld wert und bei der Auswahl des politischen Personals
und der Festlegung seiner Bezüge gehe es mit rechten Dingen zu.
Politikerbezüge speisen sich aus öffentlichen, vom Steuerzahler zwangsweise erhobenen
Mitteln, denen eine enge Gemeinwohlbindung anhaftet.
Erhalten sie zusätzlich private Gelder zu ihrem eigenen Nutzen, ist deren
Unabhängigkeit in Frage gestellt. Geschenke an Abgeordnete, die häufig
beschönigend als "Spenden" bezeichnet werden, sind wohl
eher als Korruption anzusehen.
Auch wenn sie ganz offiziell der Einkommensteuer unterworfen sind und einer
strengeren Offenbarung (Publikationspflicht) unterliegen, reicht das
aber nicht. Sie müssen vielmehr gänzlich untersagt werden, wie dies
bereits die Parteienfinanzierungskommission in ihrem Bericht von 1993
empfohlen hat.
Gleiches gilt für Scheinverträge als Berater oder (freier) Mitarbeiter. So
wurde z. B. Helmut Kohl (vor seiner Kanzlerzeit) auch dann noch als "Referent" beim
Verband der Chemischen Industrie in Ludwigshafen geführt (1959-1969),
als er längst Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz (1963-1969)
und Vorsitzender des CDU-Landesverbandes (seit 1966) geworden war.
Lehren aus Watergate
Die praktisch totale gesetzliche Schutzlosigkeit deutscher Abgeordneter selbst vor massiven
finanziellen Einflußversuchen interessierter Kreise ist für die daran Beteiligten
zwar lukrativ, für unser Gemeinwesen aber ungemein schädlich. Wie wir gegenwärtig
erleben, sind die dadurch ermöglichten "ganz legalen" Auswüchse für
das Ansehen der politischen Klasse vernichtend. Wir haben nun unser eigenes "Watergate".
Die Enthüllungen über hohe verdeckte Barzuwendungen führten in den
siebziger Jahren in den USA zu durchgreifenden Gesetzesänderungen. Mitglieder des
Kongresses dürfen nicht einmal eine Einladung zum Essen, zum Golfspielen oder zu einer
Übernachtung im Hotel annehmen, geschweige denn "Spenden" für die
persönliche Verwendung. Für Wahlkampfspenden gelten enge Grenzen, deren Einhaltung
durch eine eigens dafür bestellte Kommission (Federal Election Commission)
überwacht wird.
An diesen Regelungen sollten wir nun endlich anknüpfen, obwohl natürlich
nicht sicher ist, ob Korruption grundsätzlich durch Gesetze unterbunden werden kann.
Parteien brauchen Geld, um darzulegen, welchen Nutzen sie der Gesellschaft bringen wollen.
Wer dieses unterstützen will, sollte auch weiterhin uneigennützig spenden. Mit
Bestechung im engeren Sinn hat das nichts zu tun.
Dr. Ralph Donath