Wer nichts macht, macht keine Fehler, spricht der Volksmund. Doch der Witz vom Beamtenmikado (Wer sich bewegt, scheidet aus) erzwingt nur ein müdes Lächeln. Mancher Angestellter in der öffentlichen Verwaltung weiß vor Arbeit nicht Aus noch Ein. Einerseits sind unter Beachtung aller Festlegungen, die den Bürger vor dem Gesetz gleich machen sollen, unüberschaubare Arbeitsvorgänge vonnöten, andererseits haben manche eifrige Vorgesetzte bis hin in die obersten Etagen der Staatslenkung manche Knoten doppelt geknüpft, um alle Lebensvorgänge schön zu regulieren.
In diesem Gestrüpp landete die Strausberger Verwaltung nun wohl bei der Umlegung von Straßenausbau- und Erschließungskosten im Hufenweg östlich, Hufenweg westlich, Hufenweg Verbinder, in der August-Bebel-Straße, Gustav-Kurtze-Promenade, Rudolf-Egelhofer-Straße, Kastanienallee, der verlängerten Hegermühlenstraße und der Lindenpromenade.
In einer Pressemitteilung heißt es in feinstem Deutsch: „Alle Beitragsbescheide zum Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrecht, die die Stadt Strausberg bisher erlassen hat, enthalten im beitragsfähigen Aufwand einen Anteil an Fremdfinanzierungskosten. Die Stadt ist verpflichtet, solche Kosten umzulegen. Durch die Stadtverwaltung wurde jedoch im Nachhinein festgestellt, daß in den vorgenannten Abrechnungsmaßnahmen diese Fremdfinanzierungskosten nicht entstanden sind und demzufolge die ergangenen Bescheide fehlerhaft sind.“
Derzeit ist die Verwaltung dabei, die noch nicht rechtskräftigen Bescheide zu korrigieren. Die bereits bestandskräftigen Bescheide (z. B. solche, die nicht angefochten wurden) sind allerdings passé.
Der Bürgermeister hält es in Übereinstimmung mit der Verwaltungsleitung aber nicht für zumutbar, daß Bürger, die dem pflichtgemäßen Handeln der Verwaltung vertraut haben und ihre Möglichkeit der Rechtsbehelfe nicht in Anspruch genommen haben, benachteiligt werden. Er ist deshalb daran interessiert, daß diese Bescheide ebenfalls korrigiert werden. Er wird eine solche Entscheidung den Stadtverordneten vorschlagen, deren Beschluß dazu notwendig ist. – Ein Beispiel unbürokratischen Handelns, das Schule machen sollte...
Dr. Ralph Donath