Sehr
geehrter Herr Dr. Donath,
Ihre
Artikel finde ich immer sehr gut recherchiert, interessant und lesenswert. Bei vielen
Themen geht es um Grundrechte, Demokratie und Dinge, die unsere
Gesellschaft in Frage stellen.
Ab
wann und wie stellt man eine Verfassungsklage eigentlich an?
Wenn
Abgeordnete selbst ihre Diäten erhöhen können, widerspricht das in meinen
Augen Verfassungsgrundsätzen und der Gleichbehandlung aller Bürger.
Für
uns Bürger stellt sich die grundsätzliche Frage:
Können Bundestagsabgeordnete wirkliche Interessenvertreter des Volkes und
ihrer Wähler sein, wenn sie ständig über ihre eigenen Vorteile, Diäten, Steuern
und Renten selbst abstimmen und beschließen dürfen. Das ist in meinen Augen
nicht verfassungskonform und stürzt die lieben Abgeordneten in
Interessenskonflikte, die sie von ihren eigentlichen Aufgaben abhält, eine
Selbstbedienungsmentalität aufkommen läßt und ihre
Glaubwürdigkeit bei ihren Wählern untergräbt.
Jeder
Richter wird bei persönlichen Interessenkonflikten wegen Befangenheit von
diesen Aufgaben entbunden. Auch ein Abgeordneter ist von solchen Entscheidungen
zu befreien, um sich nicht zu kompromittieren und die Politikverdrossenheit bei
seinen Wählern zu fördern.
Auch
eine Bindung der Abgeordnetengehälter an den Öffentlichen Dienst oder die
Einkommen der Richter halte ich für falsch, wenn das wieder im Abgeordnetenhaus
entschieden wird.
Gerecht
würde ich finden, wenn die Einkommen der Abgeordneten an das Volkseinkommen
gekoppelt würden, d. h. an das Einkommen der Wähler, denen die Abgeordneten
verpflichtet sein sollten.
Über
das Volkseinkommen gibt es meiner Meinung nach genügend statistische
Erhebungen, die genau genug sind um die Grundlage für eine neutrale
Entscheidung zu bilden.
Mit
anderen Worten:
Ich
bin für eine ernsthafte Prüfung der Gesamtproblematik auf ihre
Verfassungsmäßigkeit oder sollte das schon jemals durch das Verfassungsgericht
entschieden worden sein? Auch eine Gegenstimme zur Diätenerhöhung ist in meinen
Augen nur Wahlpropaganda, solange keine Verfassungsklage gestellt wurde.
Mit
freundlichen Grüßen
Otto
Rudeck