Sehr geehrter Herr Dr. Donath,

 

Ihre Artikel finde ich immer sehr gut recherchiert, interessant und lesenswert. Bei vielen Themen geht es um Grundrechte, Demokratie und Dinge, die unsere Gesellschaft in Frage stellen. 

Ab wann und wie stellt man eine Verfassungsklage eigentlich an?

 

Wenn Abgeordnete selbst ihre Diäten erhöhen können, widerspricht das in meinen Augen Verfassungsgrundsätzen und der Gleichbehandlung aller Bürger.

Für uns Bürger stellt sich die grundsätzliche Frage: Können Bundestagsabgeordnete wirkliche Interessenvertreter des Volkes und ihrer Wähler sein, wenn sie ständig über ihre eigenen Vorteile, Diäten, Steuern und Renten selbst abstimmen und beschließen dürfen. Das ist in meinen Augen nicht verfassungskonform und stürzt die lieben Abgeordneten in Interessenskonflikte, die sie von ihren eigentlichen Aufgaben abhält, eine Selbstbedienungsmentalität aufkommen läßt und ihre Glaubwürdigkeit bei ihren Wählern untergräbt.

Jeder Richter wird bei persönlichen Interessenkonflikten wegen Befangenheit von diesen Aufgaben entbunden. Auch ein Abgeordneter ist von solchen Entscheidungen zu befreien, um sich nicht zu kompromittieren und die Politikverdrossenheit bei seinen Wählern zu fördern.

Auch eine Bindung der Abgeordnetengehälter an den Öffentlichen Dienst oder die Einkommen der Richter halte ich für falsch, wenn das wieder im Abgeordnetenhaus entschieden wird.

Gerecht würde ich finden, wenn die Einkommen der Abgeordneten an das Volkseinkommen gekoppelt würden, d. h. an das Einkommen der Wähler, denen die Abgeordneten verpflichtet sein sollten.

Über das Volkseinkommen gibt es meiner Meinung nach genügend statistische Erhebungen, die genau genug sind um die Grundlage für eine neutrale Entscheidung zu bilden.

 

Mit anderen Worten:

Ich bin für eine ernsthafte Prüfung der Gesamtproblematik auf ihre Verfassungsmäßigkeit oder sollte das schon jemals durch das Verfassungsgericht entschieden worden sein? Auch eine Gegenstimme zur Diätenerhöhung ist in meinen Augen nur Wahlpropaganda, solange keine Verfassungsklage gestellt wurde.

 

 

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Otto Rudeck