An die
Reaktion der BAB
Sehr
geehrte Damen und Herrn,
hier ein
Leserbrief zum Beitrag: Unmut nach Verwarnungsgeldern für Radfahrer
Der
wohlgemeinte Hinweis des Herrn Wähner vom
Straßenverkehrsamt, an die Radfahrer den Sommerweg zu nutzen, birgt einige
Ungereimtheiten in sich:
Wo bitte
beginnt der Sommerweg genau?
Wo endet
er?
Wird er
eventuell unterbrochen( z.B. in Höhe Villa Eckhardstein oder Elisabeth-Str.)?
Welche
rechtliche Stellung hat dieser Straßenteil?
Ist es eine
Straße im Sinne der STVO oder nur ein anderer Straßenteil, wie z.B. eine
Einfahrt/Zufahrt oder doch eine Nebenfahrbahn?
Aus diesen
Fragen ergeben sich für den Radfahrer, der den Sommerweg ja nur in Richtung
Stadt befahren darf, einige Probleme. So z.B. wer hat an den Kreuzungen/Ein-
Wie schnell
dürfen andere Verkehrsteilnehmer (Krad, Pkw, Lkw) fahren?
Darf in
beiden Richtungen gefahren werden?
Oder ist
der Sommerweg eine Einbahnstr.?
Wo und wie
darf geparkt werden?
Wie ist es
mit der Beleuchtung bestellt?
Ist es so,
das ein Pkw in Höhe des Friedhofes den Sommerweg in Richtung Vorstadt bis zum
Elefantenpfuhl benutzen darf?
Ein
Radfahrer dagegen nicht.
Woher soll
ein ortsunkundiger Radfahrer wissen, dass es einen
Sommerweg an diesem Ort gibt, den er benutzen kann?
Wie viele
Strausberger kennen diesen Sommerweg und seine Bedeutung für die Benutzung?
Und wie der
Name schon sagt, Sommerweg, im Winter darf er dann nicht benutzt werden
und ist auf Grund seiner Beschaffenheit auch nicht befahrbar(keine Räumpflicht
bei Eis und Schnee)
Da
verwundert es nicht, wenn der Radfahrer den vorhandenen Radweg nutzt um in die
Stadt zu kommen.
Hier tut
sich die Frage auf, welche Gefahr höher einzuschätzen ist, der enge Radweg oder
die Benutzung der Fahrbahn der Berliner Str. und den sich daraus ergebenen
Behinderungen
(Staus, Überholvorgänge).
Die
einschreitende Polizei hat korrekt gehandelt aber nicht Bürgernah, denn es
hätte auch die Möglichkeit einer mündlichen Verwarnung mit einem
Verkehrserzieherischen
Gesprächs
gegeben. Allerdings wären die Beamten in Erklärungsnot geraten, wenn sie
letztlich einräumen müssten, Fragen zum Sommerweg nicht beantworten zu können
und sich
die
Gesetzeslage so zeigt, dass das Befahren der Berliner Str., mit dem Fahrrad ,
legal ist.
Fazit:
Ausbau des Sommerweges mit Hinweise und Beschilderung, zur Nutzen für die
Radfahrer.
Reiner Keister
Strausberg