An die Reaktion der BAB

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,

 

hier ein Leserbrief zum Beitrag: Unmut nach Verwarnungsgeldern für Radfahrer

 

 

Der wohlgemeinte Hinweis des Herrn Wähner vom Straßenverkehrsamt, an die Radfahrer den Sommerweg zu nutzen, birgt einige Ungereimtheiten in sich:

 

 

Wo bitte beginnt der Sommerweg genau?

Wo endet er?

Wird er eventuell unterbrochen( z.B. in Höhe Villa Eckhardstein oder Elisabeth-Str.)?

Welche rechtliche Stellung hat dieser Straßenteil?

Ist es eine Straße im Sinne der STVO oder nur ein anderer Straßenteil, wie z.B. eine Einfahrt/Zufahrt oder doch eine Nebenfahrbahn?

Aus diesen Fragen ergeben sich für den Radfahrer, der den Sommerweg ja nur in Richtung Stadt befahren darf, einige Probleme. So z.B. wer hat an den Kreuzungen/Ein-

Wie schnell dürfen andere Verkehrsteilnehmer (Krad, Pkw, Lkw) fahren?

Darf in beiden Richtungen gefahren werden?

Oder ist der Sommerweg eine Einbahnstr.?

Wo und wie darf geparkt werden?

Wie ist es mit der Beleuchtung bestellt?

 

Ist es so, das ein Pkw in Höhe des Friedhofes den Sommerweg in Richtung Vorstadt bis zum Elefantenpfuhl benutzen darf?

Ein Radfahrer dagegen nicht.

Woher soll ein ortsunkundiger Radfahrer wissen, dass es einen Sommerweg  an diesem Ort gibt, den er benutzen kann?

Wie viele Strausberger kennen diesen Sommerweg und seine Bedeutung für die Benutzung?

Und wie der Name schon sagt,  Sommerweg, im Winter darf er dann nicht benutzt werden und ist auf Grund seiner Beschaffenheit auch nicht befahrbar(keine Räumpflicht bei Eis und Schnee)

 

Da verwundert es nicht, wenn der Radfahrer den vorhandenen Radweg nutzt um in die Stadt zu kommen.

Hier tut sich die Frage auf, welche Gefahr höher einzuschätzen ist, der enge Radweg oder die Benutzung der Fahrbahn der Berliner Str. und den sich daraus ergebenen

Behinderungen (Staus, Überholvorgänge).

 

Die einschreitende Polizei hat korrekt gehandelt aber nicht Bürgernah, denn es hätte auch die Möglichkeit einer mündlichen Verwarnung mit einem Verkehrserzieherischen

Gesprächs gegeben. Allerdings wären die Beamten in Erklärungsnot geraten, wenn sie letztlich einräumen müssten, Fragen zum Sommerweg nicht beantworten zu können und sich

die Gesetzeslage so zeigt, dass das Befahren der Berliner Str., mit dem Fahrrad , legal ist.

 

Fazit: Ausbau des Sommerweges mit Hinweise und Beschilderung, zur Nutzen für die Radfahrer.

 

 

Reiner Keister

Strausberg