Der nicht unbedeutende Unterschied.
In Wahlzeiten füllt sich die
Plakatlandschaft in vielfältiger Form. Auch Wählergruppen, – Gemeinschaften und Einzelkandidaten werben um
die Wählergunst allerdings mit dem Unterschied, dass sie ihre Werbeaufwendungen
durch finanzielles Eigenaufkommen decken müssen.
Das ist dem Umstand
geschuldet, dass sie in der Regel nur für kommunale Gremien kandidieren, für
die keine staatlichen Ergebniszahlungen
entsprechend dem Parteienfinanzierungsgesetz erfolgen.
Dies erfolgt nur bei Landtags,- Bundestags,- und Europawahlen entsprechend der
erreichten Stimmenanteile.
Die dadurch mit Steuermitteln
gut gefüllten Parteikassen erlauben daher Plakatierungen und Werbeprospekte in
Dimension und Farbe, denen Wählergruppen ohne Parteiencharakter und
Einzelbewerber, nur bescheidene Wahlwerbung entgegensetzen können.
Niemand ist sicher so naiv
anzunehmen, dass die kommunale Wahlwerbung der Parteien aus ihrem örtlichen
Aufkommen finanziert wird. Beleg dafür sind schon die Wahlaussagen zu landes-
und bundespolitischen Themen die durch die kommunalen Ebenen kaum zu
beeinflussen sind aber, bewusst im Hinblick auf die im kommenden Jahr
anstehenden Wahlen gewählt wurden.
Wahlbewerber die nicht den
Vorzug der Parteienfinanzierung genießen, sind also weitgehend darauf
angewiesen der Wählerschaft glaubwürdig zu vermitteln, welche Arbeitsergebnisse
sie zum Wohle der jeweiligen Kommune erreicht und welche Aufgabenerfüllung sie
sich vorgenommen haben.
Vielleicht setzt sich ja mal
bei den Parteien der Gedanke durch, per angemessener Wahlwerbung Geld frei zu
halten für die von ihnen vielfältig geforderten kostfreien Projekte, um damit
einen sinnvollen Rückfluss von Steuermitteln einzuleiten. Die Bürgerschaft wird
es ihnen danken.
Wolfgang Winkelmann
U.f.W. Pro Strausberg