Redaktionsvorschlag,
Hilfe für Waldesruh
BAB Lokalanzeiger
Dienstag,
19. September 2006
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir wenden uns
mit diesem Schreiben an Sie in der Hoffnung, dass Sie
uns helfen können. Wir möchten dass endlich wieder
Ruhe in unserem Ortsteil einkehrt.
Wir wohnen in
12625 (Berlin) Waldesruh, Ortsteil Heidemühle, direkt
am europäischen Fernwanderweg E 11 und angrenzend an das Naturschutzgebiet Erpetal.
Die Erpe (Heidemühler Mühlenfließ) ist nur eine Minute Fußweg von uns entfernt.
Wir wohnen mit unseren Nachbarn mitten im Wald sehr idyllisch – könnte man
meinen. Doch leider wird diese Ruhe, welche auch sehr viele Spaziergänger bei
uns suchen, seit Februar 2006 durch einen unseren nördlichen Nachbarn massiv
gestört.
Nördlich
unseres Grundstückes befindet sich eine alte LPG-Anlage aus DDR Zeiten, welche
in Teilen an verschiedenste Firmen widerrechtlich vermietet wird.
Widerrechtlich deswegen, da keine Nutzungsänderung zu
einem Gewerbegebiet genehmigt worden ist und auch nicht erteilt wird. Bislang
haben wir versucht das zu ignorieren, da wir von dort fast nicht gestört worden
sind.
Einer dieser
Mieter ist seit Februar 2006 der Containerdienst Andreas Lindenberg, welcher
wie oben schon erwähnt, erhebliche Probleme mit in den Ort bringt. Am Anfang
stellte er ca. 20 Stck. mit Restmüll befüllte 35 m³ Abrollcontainer auf dem
Gelände ab. Nach und nach kippte er auf dem Gelände diese und weitere Container
aus und es kamen noch etliche Sattelzüge mit hinzu. Wir schrieben mehrer
Briefe, an das Amt Hoppegarten, an das Bauamt Strausberg und an das Umweltamt
Seelow. Alle Ämter schickten dann unsere Briefe weiter an das Landesumweltamt
nach Frankfurt / Oder, da es sich bei den abgelagerten Müllbergen um riesige
Mengen handelt (1500 – 2000 m³).
Die dortige
Sachbearbeiterin Frau Büchholz handelte nach ihrem
Verfahrensweg, stellte Herrn Lindenberg Fristen zur Beräumung des Platzes und
verlängerte die Fristen mehrmals.
Nach sieben
Monaten endlich hatte Herr Lindenberg die Müllberge beräumt, sich bei Frau Büchholz gemeldet und über die Beräumung des Platzes
berichtet.
Am nächsten Tag
waren die Müllberge sofort wieder da, für uns alle unfaßbar. Da wir ja schon
seit ca. März 2006 mit Frau Büchholz in telefonischem
Kontakt stehen, rief ich dort gleich wieder an und brachte mein Entsetzen zum
Ausdruck. Sie sagte mir am Telefon dass man da erst
mal nichts weiter machen könne, da das alte Verfahren ja beendet sei. Nun muß
ein neues Verfahren begonnen werden, also alles wieder von vorne. Und wieder
sieben Monate warten – da ist doch kein Ende in Sicht. Sie sagte mir noch dass die Anwohner eine Strafanzeige bei der Polizei stellen
sollten, da Herr Lindenberg eine Straftat im Sinne des § 327 StGB begeht.
Moment mal,
Straftat? Auf dem Gelände werden seit Februar 2006 fast täglich Hunderte m³
Restmüll durch Sattel- und Container LKW abgekippt und anschließend hin und her
gebaggert, in Spitzenzeiten lagern dazu noch knapp 2000 m³ Müll auf Halde. Auf
unserem Grundstück liegen die durch den Wind verwehten Kunststoffolien auf dem
Rasen. Es staubt dermaßen, dass man kaum noch draußen
sitzen kann. Der Krach ist ohrenbetäubend, und zwar stundenlang. Teilweise geht
es früh um 6.00 Uhr los, nachts geht es auch mal bis Mitternacht.
Flutlichtanlage inklusive. Und da kann keiner was gegen machen? Wohl gemerkt,
dieser „Nachbar“ ist 20 m von bewohnten Grundstücken entfernt.
Die Polizei
wurde mehrfach angerufen, rückte jedes Mal ohne Ergebnis wieder ab (man wolle
es erst mal prüfen) und das Ordnungsamt Hoppegarten schiebt den schwarzen Peter
weiter an das LUA (Frau Büchholz). Wir reden hier wie
oben erwähnt von einer ausgeführten Straftat, also begehen alle Behörden die
informiert sind, auch die Polizei die immer gleich wieder abrückt,
Strafvereitelung im Amt? Die Gerichte werden es später zu klären haben.
Auch habe ich
das Amt Hoppegarten aufgefordert,
generell eine Unterlassung der Nutzung als Gewerbegebiet zu erwirken.
Es war eine LPG
Tierproduktion, die Rechtsgeschäfte hat ein Liqidator
übernommen. Anträge zur Nutzungsänderung waren/sind
in allen Ämtern keine bekannt.
Der Standort
befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Außenbereich.
Die Umnutzung
zu einem Gewerbegebiet ist unzulässig.
Die
Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs führt bereits zu dessen
Unzulässigkeit.
Gemäß § 35
BauGB liegt insbesondere eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange vor,
wenn das Gebiet
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
widerspricht;
Für die
Gemeinde Hoppegarten wurde kein rechtswirksamer Flächennutzungsplan entwickelt.
2. den Darstellungen eines
Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder
Immissionsschutzrechts, widerspricht;
Der Landesentwicklungsplan (rechtskräftig) für den engeren
Verflechtungsraum Brandenburg – Berlin weist den Bereich als Freiraum mit
besonderem Schutzanspruch und Entwicklungsraum Regionalpark aus. Das heißt, dass hier eine Entwicklung / Umnutzung zu einem
Gewerbegebiet nicht zulässig ist.
3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft oder hervorrufen
kann;
Die Anziehung und Vermehrung von Ungeziefer insbesondere Ratten,
vom Wind in die Umgebung (LSG, NSG) gewehten Kunststoffolien, die Abschwemmung
von schädlichen Partikeln in das Grundwasser sowie die Schädigung der
Zufahrtsstraße Heidemühler Weg (ständiger 40 t LKW
Verkehr).
4. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des
Bodenschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren
Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet;
Durch die ungenehmigte Umnutzung der Stallanlage zu einem
Gewerbegebiet (Müllsortierplatz und Müllablagerungsplatz) wird das Orts- und
Landschaftsbild nachhaltig sehr stark beeinträchtigt.
So die Damen und Herren Redakteure, was halten Sie davon sich der
Sache einmal anzunehmen? Können Sie uns und allen Bewohnern von Heidemühle
vielleicht durch eine Veröffentlichung helfen?
Weitere Schreiben mit der Bitte die Dienstaufsicht wahrzunehmen
sind in Vorbereitung und werden verschickt an den Minister für Stadtentwicklung
Herrn Szimanski, Umweltminister Herrn Woidke. Überlegt wird auch an die EU Kommission zu
schreiben um eine Beschwerde einzulegen, da der Schutz von Natura 2000 nicht
gewährleistet ist und eine Verschlechterung zu befürchten sei.
Mit freundlichen Grüßen,
Gernot-Veit Herrmann