Redaktionsvorschlag, Hilfe für Waldesruh

BAB Lokalanzeiger

                                                                                  Dienstag, 19. September 2006

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie in der Hoffnung, dass Sie uns helfen können. Wir möchten dass endlich wieder Ruhe in unserem Ortsteil einkehrt.

 

Wir wohnen in 12625 (Berlin) Waldesruh, Ortsteil Heidemühle, direkt am europäischen Fernwanderweg E 11 und angrenzend an das Naturschutzgebiet Erpetal.

 

Die Erpe (Heidemühler Mühlenfließ) ist nur eine Minute Fußweg von uns entfernt. Wir wohnen mit unseren Nachbarn mitten im Wald sehr idyllisch – könnte man meinen. Doch leider wird diese Ruhe, welche auch sehr viele Spaziergänger bei uns suchen, seit Februar 2006 durch einen unseren nördlichen Nachbarn massiv gestört.

 

Nördlich unseres Grundstückes befindet sich eine alte LPG-Anlage aus DDR Zeiten, welche in Teilen an verschiedenste Firmen widerrechtlich vermietet wird. Widerrechtlich deswegen, da keine Nutzungsänderung zu einem Gewerbegebiet genehmigt worden ist und auch nicht erteilt wird. Bislang haben wir versucht das zu ignorieren, da wir von dort fast nicht gestört worden sind.

 

Einer dieser Mieter ist seit Februar 2006 der Containerdienst Andreas Lindenberg, welcher wie oben schon erwähnt, erhebliche Probleme mit in den Ort bringt. Am Anfang stellte er ca. 20 Stck. mit Restmüll befüllte 35 m³ Abrollcontainer auf dem Gelände ab. Nach und nach kippte er auf dem Gelände diese und weitere Container aus und es kamen noch etliche Sattelzüge mit hinzu. Wir schrieben mehrer Briefe, an das Amt Hoppegarten, an das Bauamt Strausberg und an das Umweltamt Seelow. Alle Ämter schickten dann unsere Briefe weiter an das Landesumweltamt nach Frankfurt / Oder, da es sich bei den abgelagerten Müllbergen um riesige Mengen handelt (1500 – 2000 m³).

 

Die dortige Sachbearbeiterin Frau Büchholz handelte nach ihrem Verfahrensweg, stellte Herrn Lindenberg Fristen zur Beräumung des Platzes und verlängerte die Fristen mehrmals.

 

Nach sieben Monaten endlich hatte Herr Lindenberg die Müllberge beräumt, sich bei Frau Büchholz gemeldet und über die Beräumung des Platzes berichtet.

Am nächsten Tag waren die Müllberge sofort wieder da, für uns alle unfaßbar. Da wir ja schon seit ca. März 2006 mit Frau Büchholz in telefonischem Kontakt stehen, rief ich dort gleich wieder an und brachte mein Entsetzen zum Ausdruck. Sie sagte mir am Telefon dass man da erst mal nichts weiter machen könne, da das alte Verfahren ja beendet sei. Nun muß ein neues Verfahren begonnen werden, also alles wieder von vorne. Und wieder sieben Monate warten – da ist doch kein Ende in Sicht. Sie sagte mir noch dass die Anwohner eine Strafanzeige bei der Polizei stellen sollten, da Herr Lindenberg eine Straftat im Sinne des § 327 StGB begeht.

 

Moment mal, Straftat? Auf dem Gelände werden seit Februar 2006 fast täglich Hunderte m³ Restmüll durch Sattel- und Container LKW abgekippt und anschließend hin und her gebaggert, in Spitzenzeiten lagern dazu noch knapp 2000 m³ Müll auf Halde. Auf unserem Grundstück liegen die durch den Wind verwehten Kunststoffolien auf dem Rasen. Es staubt dermaßen, dass man kaum noch draußen sitzen kann. Der Krach ist ohrenbetäubend, und zwar stundenlang. Teilweise geht es früh um 6.00 Uhr los, nachts geht es auch mal bis Mitternacht. Flutlichtanlage inklusive. Und da kann keiner was gegen machen? Wohl gemerkt, dieser „Nachbar“ ist 20 m von bewohnten Grundstücken entfernt.

 

Die Polizei wurde mehrfach angerufen, rückte jedes Mal ohne Ergebnis wieder ab (man wolle es erst mal prüfen) und das Ordnungsamt Hoppegarten schiebt den schwarzen Peter weiter an das LUA (Frau Büchholz). Wir reden hier wie oben erwähnt von einer ausgeführten Straftat, also begehen alle Behörden die informiert sind, auch die Polizei die immer gleich wieder abrückt, Strafvereitelung im Amt? Die Gerichte werden es später zu klären haben.

 

Auch habe ich das Amt Hoppegarten aufgefordert,  generell eine Unterlassung der Nutzung als Gewerbegebiet zu erwirken.

 

Es war eine LPG Tierproduktion, die Rechtsgeschäfte hat ein Liqidator übernommen. Anträge zur Nutzungsänderung waren/sind in allen Ämtern keine bekannt.

 

Der Standort befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Außenbereich.

 

Die Umnutzung zu einem Gewerbegebiet ist unzulässig.

 

Die Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs führt bereits zu dessen Unzulässigkeit.

 

Gemäß § 35 BauGB liegt insbesondere eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange vor, wenn das Gebiet

 

1.      den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht;

            Für die Gemeinde Hoppegarten wurde kein rechtswirksamer Flächennutzungsplan entwickelt.

 

2.      den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht;

Der Landesentwicklungsplan (rechtskräftig) für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg – Berlin weist den Bereich als Freiraum mit besonderem Schutzanspruch und Entwicklungsraum Regionalpark aus. Das heißt, dass hier eine Entwicklung / Umnutzung zu einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist.

 

3.      schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft oder hervorrufen kann;

Die Anziehung und Vermehrung von Ungeziefer insbesondere Ratten, vom Wind in die Umgebung (LSG, NSG) gewehten Kunststoffolien, die Abschwemmung von schädlichen Partikeln in das Grundwasser sowie die Schädigung der Zufahrtsstraße Heidemühler Weg (ständiger 40 t LKW Verkehr).

 

4.      Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet;

Durch die ungenehmigte Umnutzung der Stallanlage zu einem Gewerbegebiet (Müllsortierplatz und Müllablagerungsplatz) wird das Orts- und Landschaftsbild nachhaltig sehr stark beeinträchtigt.

 

So die Damen und Herren Redakteure, was halten Sie davon sich der Sache einmal anzunehmen? Können Sie uns und allen Bewohnern von Heidemühle vielleicht durch eine Veröffentlichung helfen?

 

Weitere Schreiben mit der Bitte die Dienstaufsicht wahrzunehmen sind in Vorbereitung und werden verschickt an den Minister für Stadtentwicklung Herrn Szimanski, Umweltminister Herrn Woidke. Überlegt wird auch an die EU Kommission zu schreiben um eine Beschwerde einzulegen, da der Schutz von Natura 2000 nicht gewährleistet ist und eine Verschlechterung zu befürchten sei.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Gernot-Veit Herrmann