Im Zweifel für den ..
für die meisten von uns ist auf der Basis ihrer demokratischen Grundeinstellung der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“ verständlich und ohne Diskussionsbedarf. Sollen doch durch diese, im Einzelfall sicher auch mal schmerzliche Herangehensweise, verfassungsmäßig gesicherte Grundrechte garantiert werden. Warum aber, haben wir immer wieder Schwierigkeiten diesen Grundsatz auch konsequent auf andere Bereiche zu übertragen. Könnte dieser Satz nicht auch ganz allgemein mit „Im Zweifel gegen das Risiko“ verstanden werden, sofern dieses Risiko im Bereich des praktisch Möglichen liegt und verfassungsmäßig gesicherte Grundrechte betrifft.
Wie an vielen Orten unseres Landes auch, wird in der Gemeinde Fredersdorf/ Vogelsdorf wieder einmal das Thema UMTS-Funkmasten in Wohngebieten und dies in besonderer Nähe zu Kinder und Jugendeinrichtungen diskutiert.
Als IT-Berater kann ich beruflich nie ganz auf das Handy verzichten. Ich habe durch Mobilfunk als Ersthelfer bei einem schweren Verkehrsunfall dazu beigetragen Menschenleben zu retten. Meine Kinder, die beide durch ihren Leistungssport viel unterwegs waren, haben aus Sicherheitsgründen ein Handy in der Sporttasche gehabt. Trotz dieser und vieler anderer unstrittiger Vorteile der Mobilfunktechnik, muss es aber erlaubt sein, einen verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Technik anzumahnen und einige Punkte kritisch zu hinterfragen. Die Wissenschaft streitet, es gibt eine Reihe von Studien, Expertisen und statistische Erhebungen die sowohl in die eine als auch in die andere Richtung interpretiert werden können. Als kleinster gemeinsamer Nenner dieses Meinungsstreites kann sicher zusammengefasst werden.
Die 26. BImSchV stellt das zur Zeit geltende Recht dar, ist aus dem Jahre 1996 und beruht im wesentlichen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der achtziger Jahre. Diese Verordnung schützt uns in Bezug auf Funkstrahlung ausschließlich vor thermischen Schäden aus der Einwirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Das in dieser Verordnung etwa fünfzigfach höhere Grenzwerte als bei den meisten unserer europäischen Nachbarn und etwa das hundertfache der Grenzwerte aus der Schweiz erlaubt sind soll nur am Rande erwähnt werden. Nahezu unstrittig ist aber auch, dass unterhalb der gültigen Grenzwerte athermische Effekte auftreten können. In wieweit diese Effekte gesundheitliche Auswirkungen haben ist heute jedoch noch unklar bzw. sehr umstritten. Fast alle Wissenschaftler sind sich aber einig, dass prinzipiell nachteilige Wirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Dies sollte doch reichen um im Zweifel eine Entscheidung für die ungefährlicheren Standorte zu treffen. Das es ein Risiko gibt, das im Bereich des praktisch Möglichen liegt, ist aus einer Reihe von Studien, statistischen Erhebungen, Reagenzglas- und Tierversuchen und nicht zuletzt an der „Freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter im Bezug auf sensible Bereiche“ (Kita’s und Schulen) ableitbar.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Fredersdorf/Vogelsdorf haben fraktions-übergreifend mit deutlicher Mehrheit gegen das Einvernehmen zur Errichtung eines 40 Meter hohen UMTS-Mastes im Bereich der neuen Kita entschieden. Mehrere Altenativstandorte sind in der Planung durch die Gemeinde angeboten worden.
In einigen Jahren werden wir gewiss sichere Kenntnisse über mögliche negative Auswirkungen von hochfrequenten Funkstrahlen haben. Gern würde ich dann öffentlich erklären, dass ich mich mit meinen Bedenken geirrt habe. Können Sie sich aber vorstellen, was es für Auswirkunken hätte, wenn diejenigen die das Risiko leugnen sich irren.
In vielen Gesprächen, die ich in den letzten Tagen in unserer Gemeinde hatte, wurde immer wieder der Dank für die Entscheidung der Gemeindevertreter zum Ausdruck gebracht. Bitte bleiben Sie bei Ihrer Meinung. Neben dem Schutz der Ortsbilder, dem verfassungsmäßig zugesichertem Recht der Gemeinde auf eigenständige Bauleit-planung sollten Sie auch in Zukunft deutlich machen: Im Zweifel für die ungefährlicheren Standorte, im Zweifel für den besonderen Schutz unsere Kinder, im Zweifel gegen das individuell nicht beeinflussbare und unfreiwillig eingegangene Risiko.
Roland Hillmann Fredersdorf