Leserbrief zum Beitrag „Anhörung zur Ortsumfahrung Radebrück“ BAB 01/2010

Zuerst einmal ein paar Anmerkungen zum Sinn einer Anhörung. Eine Anhörung in Parlamenten, die Stadtverordnetenversammlung ist ein Solches, dient der Information der Abgeordneten, damit diese mehr Information erhalten als ihnen durch die Exekutive, in unserem Falle das Rathaus der Stadt Altlandsberg zur Entscheidungsfindung zu gearbeitete wurde. Für das Problem Ortsumgehung Radebrück oder besser und richtiger Ortsumfahrung Bruchmühle Gemeindeteil Radebrück, um ein solches handelt es sich hier, liegt nun ein besonderer Fall mit folgender Situation vor:

Haben die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung bereits eine Entscheidung getroffen, in unserem Fall, die Stellungnahme gegenüber dem Landesbetrieb für Straßenwesen in Hoppegarten zum Entwurf des Landesstraßenplan 2010,

hat sich die Stadtverordnetenversammlung bis zum 29.12.2010 erfolgreich gegen Angebote der Bürgerinitiative gegen die Ortsumfahrung in einen Informationsaustausch zu treten gewehrt,

wie ehrlich ist ein Vorschlag seitens einer Abgeordneten zu werten, die sich bisher nicht gerade mit Interesse für die Sorgen und Nöte betroffener Bürger und derer Meinung hervorgetan hat. Vielmehr hat sie mit unsachlichen Äußerungen in der SVV vom Oktober 2009 den Vortrag des Vertreters der BI in der Einwohnerfragestunde gestört oder mit der Bemerkung am 17.12.2009, wegen Formfehler abgesagte SVV, „wenn hier keine SVV stattfindet dann gehe ich“, nicht gerade Bürgernähe demonstriert. Gleichfalls hat sie auch mit ihrem Vorschlag gleich versucht festzulegen, wer ist Betroffener und wer wird gehört!

Zeugt der gesamte Umgang in der SVV Altlandsberg meines Erachtens nicht gerade von Ehrlichkeit im politischen Miteinander auf kommunaler Ebene. Oder wie ist zu erklären, das über eine Beschlussvorlage zusammen mit Änderungsanträgen, hier die Stellungnahme gegenüber dem Landesbetrieb für Straßenwesen in Hoppegarten zum Entwurf des Landesstraßenplan 2010, auch auf Nachfrage eines Abgeordneten, im Block abgestimmt wird und im Ergebnis die Änderungsanträge keine Berücksichtigung finden. Nach meinem Kenntnisstand finden bei einer Abstimmung im Block alle im Block enthaltenen Anträge Zustimmung oder Ablehnung.

Wozu also eine Anhörung, wo doch die bisherigen Erkenntnisse ausreichten, um Entscheidungen zu treffen? Oder ist vielleicht doch eher die Angst vor dem Wählerwillen und der Brisanz die dieses Thema in der Bevölkerung bisher erzeugt ausschlaggebend.

Übrigens, wer von Partikularinteressen spricht, der sollte sich der Definition insbesondere im Rahmen einer Partei- und Fraktionsarbeit schon im Klaren sein. Zitat Wikipedia: … dass nur bzw. vorrangig dasjenige (zumeist politisch) artikuliert wird, was der eingeschränkten Sichtweise der Einzelgruppe entspricht, ohne dass gruppenübergreifende Gesichtspunkte von allgemeinem Belang besonders ins Gewicht fallen.

Ich für meinen Teil freue mich auf die Anhörung nur leider kommt sie viel zu spät!

Mit freundlichen Grüßen

Jens Rode
Bruchmühle