Leserbrief zum Beitrag „Anhörung zur
Ortsumfahrung Radebrück“ BAB 01/2010
Zuerst einmal ein paar Anmerkungen zum Sinn
einer Anhörung. Eine Anhörung in Parlamenten, die Stadtverordnetenversammlung
ist ein Solches, dient der Information der Abgeordneten, damit diese mehr
Information erhalten als ihnen durch die Exekutive, in unserem Falle das
Rathaus der Stadt Altlandsberg zur Entscheidungsfindung zu gearbeitete wurde.
Für das Problem Ortsumgehung Radebrück oder besser und richtiger Ortsumfahrung
Bruchmühle Gemeindeteil Radebrück, um ein solches handelt es sich hier, liegt
nun ein besonderer Fall mit folgender Situation vor:
Haben die Abgeordneten der
Stadtverordnetenversammlung bereits eine Entscheidung getroffen, in unserem
Fall, die Stellungnahme gegenüber dem Landesbetrieb für Straßenwesen in
Hoppegarten zum Entwurf des Landesstraßenplan 2010,
hat sich die Stadtverordnetenversammlung bis
zum 29.12.2010 erfolgreich gegen Angebote der Bürgerinitiative gegen die
Ortsumfahrung in einen Informationsaustausch zu treten gewehrt,
wie ehrlich ist ein Vorschlag seitens einer
Abgeordneten zu werten, die sich bisher nicht gerade mit Interesse für die
Sorgen und Nöte betroffener Bürger und derer Meinung hervorgetan hat. Vielmehr
hat sie mit unsachlichen Äußerungen in der SVV vom Oktober 2009 den Vortrag des
Vertreters der BI in der Einwohnerfragestunde gestört oder mit der Bemerkung am
17.12.2009, wegen Formfehler abgesagte SVV, „wenn hier keine SVV stattfindet
dann gehe ich“, nicht gerade Bürgernähe demonstriert. Gleichfalls hat sie auch
mit ihrem Vorschlag gleich versucht festzulegen, wer ist Betroffener und wer
wird gehört!
Zeugt der gesamte Umgang in der SVV Altlandsberg
meines Erachtens nicht gerade von Ehrlichkeit im politischen Miteinander auf
kommunaler Ebene. Oder wie ist zu erklären, das über eine Beschlussvorlage
zusammen mit Änderungsanträgen, hier die Stellungnahme gegenüber dem
Landesbetrieb für Straßenwesen in Hoppegarten zum Entwurf des Landesstraßenplan
2010, auch auf Nachfrage eines Abgeordneten, im Block abgestimmt wird und im
Ergebnis die Änderungsanträge keine Berücksichtigung finden. Nach meinem
Kenntnisstand finden bei einer Abstimmung im Block alle im Block enthaltenen
Anträge Zustimmung oder Ablehnung.
Wozu also eine Anhörung, wo doch die
bisherigen Erkenntnisse ausreichten, um Entscheidungen zu treffen? Oder ist
vielleicht doch eher die Angst vor dem Wählerwillen und der Brisanz die dieses
Thema in der Bevölkerung bisher erzeugt ausschlaggebend.
Übrigens, wer von Partikularinteressen
spricht, der sollte sich der Definition insbesondere im Rahmen einer Partei-
und Fraktionsarbeit schon im Klaren sein. Zitat Wikipedia:
… dass nur bzw. vorrangig dasjenige (zumeist politisch) artikuliert wird, was
der eingeschränkten Sichtweise der Einzelgruppe entspricht, ohne dass
gruppenübergreifende Gesichtspunkte von allgemeinem Belang besonders ins
Gewicht fallen.
Ich für meinen Teil freue mich auf die
Anhörung nur leider kommt sie viel zu spät!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Rode
Bruchmühle