Die am 9. Dezember 2009 durch die Gemeindevertreter Schöneiches verabschiedete Baumschutzsatzung wurde aufgrund eines durch die Bürgerinitiative Baumschutzsatzung initiierten zulässigen Bürgerbegehrens in der Sitzung der Gemeindevertreter am 25. März 2010 aufgehoben. Die Gemeindevertreter beschlossen ebenfalls die Vorlage der mit dem Bürgerbegehren geforderten Baumschutzsatzung mit Inhalt der Brandenburgischen Baumschutzverordnung durch die Gemeindeverwaltung in der Sitzung der Gemeindevertreter am 7. Juli 2010. Am 7. April 2010 wurde entgegen des eindeutigen Beschlusses und unter Entbehrung jeglicher Rechtsgrundlage durch den Bürgermeister Jüttner öffentlich mitgeteilt, dass die am 9. Dezember 2009 beschlossene Baumschutzsatzung gültig bleibe, bis ein Aufhebungsbeschluss am 7. Juli 2010 ergehe und im Amtsblatt verkündet werde. Mit offenen Briefen vom 22.04.2010 an den Bürgermeister und an die Gemeindevertretung richtet sich nunmehr die Bürgerinitiative Baumschutzsatzung dagegen, dass die Bürger von Schöneiche durch Fehlinformationen des Bürgermeisters veranlasst werden, bis zum Erlass der überarbeiteten Baumschutzsatzung Anträge für gebührenpflichtige Baumfäll-Erlaubnisse bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. In den Briefen wird der Bürgermeister zu einer öffentlichen Klarstellung aufgefordert und an die Gemeindevertreter appelliert, rechtmäßiges Handeln durch den Bürgermeister zu erwirken.
Bürgerinitiative Baumschutzsatzung