Leserbrief zur Kolumne BAB 10./11. Januar 2008

 

Betrug ohne Reue

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Die Summe analoger Sachverhalte in Deutschland wie der im o.g. Beitrag  geschildert, rechtfertigt nach meiner Auffassung die Definition EINZELFALL schon seit geraumer Zeit nicht mehr

Bei unstreitigem Anerkenntnis, dass Mieterrechte gesetzlich geschützt sein müssen, leistet der Staat als Gesetzgeber denen zu unlauterem Handeln Vorschub, die für sich die Auffassung verinnerlicht haben, Vermieter haben nur Pflichten, Mieter dagegen nur Rechte.

 

Wie sonst soll durch einschlägige Gerichtsurteile belegt verstanden werden, dass bei ausbleibenden Zahlungen des Mieters auch für Versorgungsleistungen zu denen der Vermieter in Vorleistung gegangen ist, nicht selten zum Nachteil des Vermieters entschieden wird.

 

Dabei bleibt auch völlig unberücksichtigt, ob die Liquidität des Vermieters gegeben bleibt.  Deren Wegfall zieht bei mehreren Mietparteien, dann auch Dritte ungerechtfertigt in Mitleidenschaft weil im Falle der Zahlungsunfähigkeit, zentrale Versorger ihre Leistungen für die gesamte Immobilie einstellen.

 

Besonders zwiespältig stellt sich die Handhabung dar, bei Mietern deren Wohnkosten ganz oder teilweise durch die öffentliche Hand übernommen werden.

Laut § 22 (4)  Sozialgesetzbuch II sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung von den kommunalen Trägern an den Vermieter direkt gezahlt werden, wenn eine zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfsbedürftigen nicht sichergestellt ist.   

Wer im Eintrittsfalle schon mal versucht hat, dies zu erreichen, weiß sicher wovon ich rede, denn ohne Abtrittserklärung des Betroffenen geht schon mal gar nichts.

Der jedoch tritt damit etwas ab, dass ihm nur ausgereicht wird, damit er es seinem Vermieter weiter reicht. Dieser Umweg macht keinen Sinn, und wie die Erfahrung zeigt, wird das für diesen Zweck bestimmte Geld häufig anderweitig verwendet. Bis dies im Zuge administrativer Verfahrenswege bekannt wird, sind nicht selten erhebliche Zahlungsrückstände gegenüber dem Vermieter entstanden, der dann in der Regel kaum, wenn überhaupt Chancen hat, in angemessener Zeit sein Geld zu erhalten.

 

Es sollte inzwischen bekannt sein, dass u.a. wegen permanent steigender Kosten rund um die Immobilie, deren Erhalt und Vermietung immer komplizierter wird.

Wenn sich dieser Trend fortsetzt, sollte der Gesetzgeber besser in Betracht ziehen, auch private Häuser in das Programm „Stadtumbau“ (geförderter Abriss) mit aufzunehmen, anstatt von privaten Vermietern permanent und selbstverständlich zu erwarten, dass sie sich kostenintensiv, mit vager Aussicht auf Erfolg durch den gerichtlichen Instanzenweg kämpfen,

um die Einhaltung von Mietverträgen zu erstreiten.

 

Wolfgang Winkelmann

Strausberg