Hallo;das Interessanteste an der BAB ist immer wieder der
Leitartikel des Herrn Dr.Donath. Bei "Wem Nichtwählen nützt" kann man (und sollte man) sich auch
´mal die Frage stellen, was geschieht eigentlich, wenn n i e m a n d zur
Wahl geht?(Auch den von Ihnen im Punkt 3.genannten
wird die Zustimmung zu ihren Programmen verweigert.)-D.h.
die sich zur Wahl stellenden Kandidaten haben dann k e i n Mandat ! Gibt es in diesem (uralten,seit
über 100 Jahren existierenden) Bürgerlichen Gesetzbuch zu dieser,zugegeben
konstruierten, Situation eine konkrete Aussage?-Die sog.Parlamentarische Demokratie könnte dann nicht
fortgesetzt werden, da die "Mandatsträger" keine mehr sind!-Populär gesprochen: Stell dir vor es ist Krieg und
keiner geht hin!-Hier müßte
eigentlich die gesamte Regierung zurücktreten und die Parteien sich auflösen
(wie vor einiger Zeit in Weisweiler,bei Eschweiler,
geschehen).-Wie geht es jetzt weiter?-Werden wir
jetzt völlig von Brüssel regiert?-Viele Fragen, viel
Raum zum Spekulieren.-Was meinen Sie, Herr Dr.Donath?
Mit freundlichem Gruß Ernst Belitz,Berlin.