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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010

Fürsorge oder Abzocke?

Die Schonfrist ist lange vorbei! Wer seit 1. Februar 2008 ohne Umweltplakette innerhalb des S-Bahn-Rings in Berlin fährt, muss ein Bußgeld zahlen. Bereits Januar 2008 verteilten Ordnungshüter 9.000 Hinweiszettel mit Verwarnungen.

Fraglich ist jedoch, wer die Knöllchen verteilen darf. Parkende Autos innerhalb der Umweltzone werden meist von Mitarbeitern der Ordnungsämter aufgeschrieben.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter dürfen nach der allgemeinen Zuständigkeitsverordnung nur Verwarnungen bis zu 35 € aussprechen. Hier drohen aber ein Bußgeld in Höhe von 40 € und die Eintragung eines Punktes in das Verkehrszentralregister in Flensburg, so dass es sich nicht mehr um eine Verwarnung, sondern eindeutig um ein Bußgeld handelt.

Zur Verhängung von Bußgeldern ist nach der Zuständigkeitsverordnung jedoch allein die Polizei zuständig, so dass ein Bußgeldbescheid, der von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausgestellt wurde, wahrscheinlich rechtswidrig ist. Ein Einspruch gegen den Bescheid dürfte somit durchaus Aussicht auf Erfolg haben.

Ausgabestellen für die Plakette sind die Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie DEKRA und TÜV, sowie autorisierte Innungswerkstätten. Die Plakette kostet 5 bis 17 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig. Allerdings ist sie an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Bei einem Kennzeichenwechsel ist daher auch eine neue Plakette erforderlich. Das gilt auch, wenn sie beim Scheibenwechsel (mit Sicherheit!) zerstört wird.

„Sie ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen“, bestimmt die Vorschrift. Gut geeignete Stellen wären der Bereich hinter dem Innenspiegel oder auch die Scheiben-Ecken.

Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in einem Infoblatt: „Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß [dürfen] die Innenstadt nicht mehr befahren. Diese Einschränkung betraf bei ihrer Einführung nicht einmal 7 % der damals 1,2 Millionen in Berlin angemeldeten Fahrzeuge. Doch sie hilft, gesundheitsgefährdende Schadstoffkonzentrationen zu mindern. [...] Das Fahrverbot trifft die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß.“

Was müssen das für Stinker sein, denn: „Mit der Stufe 1 der Umweltzone konnte der Ausstoß von Dieselruß bereits um 24 % verringert werden. [...] Mit der Stufe 2 der Umweltzone wird der Feinstaub aus Dieselabgasen nochmals um etwa 40 % verringert.“ Woher die Senatorin diese Zahlen wohl hat?

„Der Messzeitraum ist bisher zu kurz, um statistisch gesicherte Aussagen treffen zu können“, sagt Manfred Breitenkamp von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin. Hochrechnungen hätten für Berlin jedoch eine Absenkung des Dieselrußanteils von etwa zehn Prozent ergeben.

Über die Feinstaubent wicklung allgemein kann der Abteilungsleiter für Umweltpolitik noch keine Angaben machen.

Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette dürfen weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn von TÜV oder DEKRA bescheinigt wird, dass eine Nachrüstung mit einem Partikelfi lter auf die grüne Plakette nicht möglich ist. Die Bescheinigung ist jährlich zu erneuern.

In besonderen Härtefällen können Halter von älteren Fahrzeugen, die nach der Kennzeichnungsverordnung vom Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind, eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese kostet jeweils 25 €, was in dem Merkblatt nicht erwähnt wird. In Berlin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Zulassung auf den Antragssteller vor dem 1.3.2007

2. Ein Nachrüsten mit handelsüblichen Einbausätzen ist nicht möglich

3. Ersatz des Fahrzeugs führt zu einer Existenzgefährdung

Für Berufspendler wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Arbeitsbeginn vor 6 Uhr oder das Ende nach 24 Uhr liegt und keine ausreichende Fahrverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht oder die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Eine Ausnahmegenehmigung wird auch für Gewerbetreibende erteilt, die auf Sonderfahrzeuge mit besonderen Eigenschaften, Einrichtungen oder Umbauten angewiesen sind.

Weiter gibt es Spezialregelungen für Fuhrparks, wobei die Zahl der Ausnahmegenehmigung von der Anzahl der Fahrzeuge mit Umweltplakette abhängt.

Dr. Ralph Donath