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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Fürsorge oder Abzocke?
Die Schonfrist ist lange
vorbei! Wer seit 1. Februar 2008 ohne Umweltplakette innerhalb des
S-Bahn-Rings in Berlin fährt, muss ein Bußgeld zahlen. Bereits Januar 2008
verteilten Ordnungshüter 9.000 Hinweiszettel mit Verwarnungen.
Fraglich ist jedoch, wer
die Knöllchen verteilen darf. Parkende Autos innerhalb der Umweltzone
werden meist von Mitarbeitern der Ordnungsämter aufgeschrieben.
Die Mitarbeiter der
Ordnungsämter dürfen nach der allgemeinen Zuständigkeitsverordnung nur
Verwarnungen bis zu 35 € aussprechen. Hier drohen aber ein Bußgeld in Höhe
von 40 € und die Eintragung eines Punktes in das Verkehrszentralregister in
Flensburg, so dass es sich nicht mehr um eine Verwarnung, sondern eindeutig
um ein Bußgeld handelt.
Zur Verhängung von
Bußgeldern ist nach der Zuständigkeitsverordnung jedoch allein die Polizei
zuständig, so dass ein Bußgeldbescheid, der von einem Mitarbeiter des
Ordnungsamtes ausgestellt wurde, wahrscheinlich rechtswidrig ist. Ein
Einspruch gegen den Bescheid dürfte somit durchaus Aussicht auf Erfolg
haben.
Ausgabestellen für die
Plakette sind die Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie
DEKRA und TÜV, sowie autorisierte Innungswerkstätten. Die Plakette kostet 5
bis 17 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig. Allerdings ist sie an
das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Bei einem Kennzeichenwechsel ist
daher auch eine neue Plakette erforderlich. Das gilt auch, wenn sie beim
Scheibenwechsel (mit Sicherheit!) zerstört wird.
„Sie ist gut sichtbar an
der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen“, bestimmt die Vorschrift.
Gut geeignete Stellen wären der Bereich hinter dem Innenspiegel oder auch
die Scheiben-Ecken.
Katrin Lompscher,
Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in einem Infoblatt:
„Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß [dürfen] die Innenstadt
nicht mehr befahren. Diese Einschränkung betraf bei ihrer Einführung nicht
einmal 7 % der damals 1,2 Millionen in Berlin angemeldeten Fahrzeuge. Doch
sie hilft, gesundheitsgefährdende Schadstoffkonzentrationen zu mindern. [...]
Das Fahrverbot trifft die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß.“
Was müssen das für
Stinker sein, denn: „Mit der Stufe 1 der Umweltzone konnte der Ausstoß von
Dieselruß bereits um 24 % verringert werden. [...] Mit der Stufe 2 der
Umweltzone wird der Feinstaub aus Dieselabgasen nochmals um etwa 40 %
verringert.“ Woher die Senatorin diese Zahlen wohl hat?
„Der Messzeitraum ist
bisher zu kurz, um statistisch gesicherte Aussagen treffen zu können“, sagt
Manfred Breitenkamp von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz in Berlin. Hochrechnungen hätten für Berlin jedoch eine
Absenkung des Dieselrußanteils von etwa zehn Prozent ergeben.
Über die Feinstaubent
wicklung allgemein kann der Abteilungsleiter für Umweltpolitik noch keine Angaben
machen.
Dieselfahrzeuge mit
gelber Plakette dürfen weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn von TÜV
oder DEKRA bescheinigt wird, dass eine Nachrüstung mit einem Partikelfi
lter auf die grüne Plakette nicht möglich ist. Die Bescheinigung ist
jährlich zu erneuern.
In besonderen
Härtefällen können Halter von älteren Fahrzeugen, die nach der
Kennzeichnungsverordnung vom Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind,
eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese kostet jeweils 25 €, was in dem
Merkblatt nicht erwähnt wird. In Berlin müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
1. Zulassung auf den
Antragssteller vor dem 1.3.2007
2. Ein Nachrüsten mit
handelsüblichen Einbausätzen ist nicht möglich
3. Ersatz des Fahrzeugs
führt zu einer Existenzgefährdung
Für Berufspendler wird
eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Arbeitsbeginn vor 6 Uhr oder das
Ende nach 24 Uhr liegt und keine ausreichende Fahrverbindung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln besteht oder die Nutzung aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich ist.
Eine Ausnahmegenehmigung
wird auch für Gewerbetreibende erteilt, die auf Sonderfahrzeuge mit
besonderen Eigenschaften, Einrichtungen oder Umbauten angewiesen sind.
Weiter gibt es
Spezialregelungen für Fuhrparks, wobei die Zahl der Ausnahmegenehmigung von
der Anzahl der Fahrzeuge mit Umweltplakette abhängt.
Dr. Ralph Donath
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