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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Keine Zeit?
Ich habe ein „Überhol-mich-Auto“. Fahre ich entsprechend der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, klebt
mir ein nervöser Zeitgenosse im Meterabstand an der Kofferraumklappe und schwitzt Blasen. Zeitgenossinnen nicht ausgeschlossen. Sie lauern auf die nächste Gelegenheit zum Überholen.
Was treibt uns zum Spiel mit dem Tod? Wer schon einmal beim Verkehrssicherheitstraining ausprobiert hat, welchen Unterschied 78 km/h und 83 km/h ausmachen, wird mir beipflichten: Verkehrskegel aus Gummi oder aufgestellte Pappkartons fallen nur um. Straßenbäume geben höchstens in der Rinde nach. Zu wenig, um einen Zusammenstoß als Lappalie zu empfinden.
Nicht wenige Kraftfahrer regen sich auf über „Radarfallen“ und angebliche Planzahlen für Strafgelder, die von „Blitzerauslösern und Gelaserten“ eingesammelt werden sollen. Wie oft jedoch gibt es Anlass, in gefährlichen Verkehrssituationen einem Verkehrsrowdy auszuweichen, der noch im allerletzten Moment ein Fahrzeug im Gegenverkehr zu
überholen versuchte, nur um an der nächsten Ampel fünf Meter gewonnen zu haben? Die häufigste Antwort von ertappten Rasern:
„Ich hatte keine Zeit!“
Wieviel Sekunden können denn gewonnen werden, wenn man auf der Strausberger Umgehungsstraße beispielsweise
auf den 1.400 Metern (wo zwischen Autozentrum und Seniorenresidenz 100 km/h erlaubt sind) Vollgas fährt, statt den Tempomat
oder das Gaspedal bei 70 km/h zu lassen? Warum wird von den Behörden nicht vorbeugend auf die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet? Was sollen an anderen Stellen Beschleunigungsmöglichkeiten auf 100 km/h, wenn der Ortseingang keine 1.000 Meter entfernt ist? „Freie Fahrt für freie Bürger“ (sie tappen dann eher in eine Radar- oder Laserfalle ...)?
Übrigens: Amtsrichter Dr. Götz-Karsten Weimann aus dem sächsischen Grimma hat seine eigene Meinung zu „Starkästen“:
„Die Aufnahme und Speicherung von Fotos sind ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Kein Autofahrer dürfe ohne Verdacht fotografiert oder gefi lmt werden. Und ein technisches Gerät wie ein Blitzer sei nicht in der Lage, über einen Verdacht entscheiden. Dies sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
„Anders sieht es bei einem Polizisten aus, der mit einer Laserpistole einen zu schnellen Autofahrer beobachtet und auf seinen Verdacht hin die Geschwindigkeit misst und den Fahrer anhält“, sagt Amtsrichter Weimann.
Richter in ganz Deutschland teilen offenkundig die Auffassung ihres Grimmaer Kollegen und kassieren nun reihenweise die Bußgelder von Temposündern.
Offenkundig gibt es zu wenig genutzte Möglichkeiten, neue oder geänderte Verkehrsregeln publik zu machen. Wir haben
einen Leserbrief zum Anlass genommen, zukünftig hin und wieder das Wissen in dieser Hinsicht aufzufrischen (siehe in dieser
Ausgabe auf Seite 17).
Dr. Ralph Donath