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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Kindertagesbetreuung
Lange Zeit war Kindertagesbetreuung – vor allem in den alten Bundesländern – auf Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren beschränkt. Zumeist fand diese Betreuung nur vormittags statt. Sowohl in der Altersstruktur der Kinder, die neben der Erziehung und Betreuung durch die eigenen Eltern ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, als auch in den täglichen Betreuungszeiten hat es in den letzten 15 Jahren aber deutliche Veränderungen gegeben. Nach Einführung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr seit dem 1.1.1996 rückte mit dem
Gesetz zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) im Jahr 2004 auch die Betreuung von Kindern unter
3 Jahren in die öffentliche Diskussion.
Neben anderen familienpolitischen Leistungen (u. a. Elterngeld, Kindergeld) gilt der Ausbau der Infrastruktur in der
Kindertagesbetreuung als eine wichtige Voraussetzung, um Paare bei der Realisierung bestehender Kinderwünsche zu unterstützen. Es gilt auch, gut ausgebildeten und qualifi zierten Müttern und Vätern bessere Chancen als bislang auf
dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Grundlegende Elemente einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung sind auch die
Aspekte Erziehung und Bildung,durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der Arbeit in
Tageseinrichtungen deutlich wird. Außerdem vermittelt Kindertagesbetreuung Kindern, die heute häufig ohne oder nur mit einem
Geschwister aufwachsen, wichtige Sozialisationserfahrungen.
Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater zu schaffen.
Da Eltern auf Grund ihrer unterschiedlichen Lebenssituation und Bedürfnisse eine größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das zum 1.1.2009 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) den Ausbau
der Kindertagespfl ege vor. 30 % der neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren sollen bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater geschaffen werden. Neben dem Ziel, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen, sieht das Gesetz ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zudem einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor. Ferner soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe
von 150 Euro – gegebenenfalls als Gutschein – für Kinder unter 3 Jahren eingeführt werden, „um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen“.
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) nehmen in ostdeutschen Kommunen nach wie vor deutlich mehr Eltern Betreuungs angebote für Kinder unter drei Jahren in Anspruch als im Westen Deutschlands: Am 1. März 2009 lag die Betreuungsquote, das heißt der Anteil der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe, in mehr als jeder zweiten kreisfreien Stadt (12 von 22) und in annähernd jedem dritten Landkreis (19 von 64) im Osten Deutschlands, bei mindestens 50%. In Westdeutschland dagegen lag die Betreuungsquote überwiegend zwischen 5 % und 15 % (in 202 der 326 Kreise). In Berlin betrug die Quote 41,5 %.
Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem alle Landkreise und kreisfreien Städte eine Betreuungsquote von mindestens 50% aufweisen. Hier besteht bereits ab Geburt ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Bundesweit besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab Vollendung des dritten Lebensjahres; mit Beginn des Kindergartenjahrs 2013/2014 wird dieser Rechtsanspruch ab Vollendung des ersten Lebensjahres gelten.
Die Realisierung wird auf Jahre utopisch bleiben und in einer bereits prophezeiten Flut von Klagen durch erzürnte Eltern gipfeln, schreibt unser Leser Sebastian Paborn aus Altlandsberg: „Wie bitte sollen Betreuungsansprüche von ein- oder zweijährigen Kindern erfüllt werden, wenn bis dato nicht einmal alle über Dreijährigen von zwei arbeitenden Elternteilen
Berücksichtigung fi nden? Ein Paradebeispiel ist hierbei die Stadt Altlandsberg mit ihrer derzeit desolaten rwaltungssituation. Diese Ankündigungen sind nicht nur widersprüchlich, sie werden die jetzt schon problematische Situation um die Erlangung eines Kitaplatzes noch dramatisch verschlimmern. [...] Viele Eltern unterbrechen eben nicht wegen der neuen familiären Situation ihre Berufstätigkeit, sondern zwangsläufi g wegen dem Nichtvorhandensein von kommunaler Betreuung.“
Dr. Ralph Donath