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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Urlaubszeit – Betrügerzeit
Im Sommer haben manche Firmen alle Hände voll zu tun, andere schicken die Belegschaft bis auf eine Notbesetzung in den
Urlaub. Das nutzen manche skrupellose Betrüger für ihre Zwecke aus.
Ende Juli/Anfang August erhielten zahlreiche Unternehmen (und das nicht nur in Brandenburg) von zwei derartigen Bauernfängern Fax-Angebote, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Vertragspartner die Modalitäten entweder nicht versteht oder wichtige Passagen (Kleingedrucktes) überliest. In beiden Fällen soll sofort geantwortet werden, was
eine Nachdenkensfrist oder Rücksprache einschränkt (wer überlässt als Urlaubsvertretung gern einen vollen Schreibtisch?).
Die Berliner Firma Voigt & Partner möchte nur die bereits eingetragene Anschrift bestätigt wissen. Dafür würde sie
ein Rundschreiben senden, das „über aktuelle Änderungen im Steuerwesen“ und „lohnenswerte Hinweise für eine Verringerung
der Steuerlast“ informiert.
Wer schnell ist, unterschreibt und faxt wie gewünscht noch am gleichen Tage zurück (Vorwahl Düsseldorf). Wer aufmerksam bis zur letzten Zeile liest, erfährt, dass die Unterschrift einen Vertrag über die nächsten 24 Ausgaben auslöst.
Das 8-seitige Rundschreiben kostet jeweils „nur 39 EUR netto“. Wer dann noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf
www.voigtundpartner.de hinterfragt, erfährt: „Kündigt der Vertragspartner nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit, verlängert sich der Bezugszeitraum um weitere 36 Monate.“ Dass es hier bei zunächst 24 Monaten um 936,– € geht, muss sich der
Unternehmer (oder seine Urlaubsvertretung) selbst ausrechnen.
Jedes Jahr schicken seriöse Adressbuch-Verlage ihre Korrekturbögen und Aufnahme-Formulare den einzutragenden Firmen und fordern dazu auf, die Richtigkeit der Adresse und/oder die Einwilligung zur Eintragung durch Unterschrift zu bestätigen Als Adressat eines derartigen Formulars weiß man, dass Grundeinträge von Adressbuch-Firmen grundsätzlich kostenlos angeboten werden.
So grüßt freundlich „Ihr Serviceteam Regionale-Auskunft.info“ und bittet um Rückfax des „wie telefonisch besprochen“
per Fax übersandten „Änderungsformulars“ für den Eintrag auf Regionale-Auskunft. info Märkisch-Oderland. Allerdings
gab es bis dato weder eine telefonische Besprechung noch einen bestellten Eintrag auf dem Adressengrab. Wer die kostenlose
„Basisauskunft“ (Firmenname, Anschrift) mit einer Telefonnummer, E-Mail- oder Internetadresse zum „Grundeintrag“ ergänzt,
ist allerdings laut AGB 1.764 € netto los, denn der Vertrag läuft 36 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Wer es schafft, „kann seinen Auftrag für die Eintragung auf Regionale-Auskunft.info im Falle eines Irrtums innerhalb von 24 Stunden
ab Beauftragung kostenpflichtig stornieren.“ Für das Vorliegen eines Irrtums und das Einhalten der 24 Stunden-Frist trägt der Auftraggeber die Beweislast. „Im Falle einer solchen Stornierung ist der Auftraggeber dem Anbieter zur Zahlung einer Pauschale für die entstandenen Aufwendungen in Höhe von 150,– EUR (in Worten: einhundertundfünfzig Euro) netto verpflichtet, welche mit Stornierung fällig wird.“ Verantwortlich dafür zeichnet sich die Firma Neue Medien Gesellschaft mbH i.G. aus
Greifswald.
Allzugern wird heutzutage derartiges Geschäftgebaren lediglich als „pfiffiges Unternehmertum“ angesehen. Inhalt dieser
Betrugsvarianten ist jedoch, dass ein Auftrag erschlichen wird, indem das Opfer über den tatsächlichen Charakter seines „Auftrags“ getäuscht wird. Und das ist strafrechtlich relevant.
Ist man auf die Masche reingefallen, kommt auch bald die erste Rechnung. Zahlt man nicht, folgen Mahnungen und
Inkasso-Unternehmen. Man kann abwarten, bis man verklagt wird. Aber dann hat man ständig diese Drohungen der Inkassoversuche
im Kopf. Und die Unsicherheit, ob die nicht doch noch einen Weg finden, einen reinzulegen.
Oder man tut etwas. Die Gewerbeämter, meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder den Regierungspräsidien
angesiedelt, sind verpfl ichtet einen Gewerbebetrieb nach § 35 der Gewerbeordnung zu untersagen, wenn der Gewerbetreibende
nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Gewerbeausübung bietet. Bei Fax-Spamming sollten Sie die Bundesnetzagentur
einschalten. Sie können auch das zuständige Finanzamt informieren (eine GmbH muss die Umsatzsteuer aus den verschickten Rechnungen vorfällig abführen). Und Sie können eine sog. Feststellungsklage erheben, die die Nichtigkeit
des Vertrages zum Inhalt hat.
Fazit: Solche Angebote sollten sofort in die Rundablage (Papierkorb) wandern.
Dr. Ralph Donath