[Home]
[ zurück]
Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010

Mehr Kinder

Familienfreundliche Maßnahmen können das Wirtschaftswachstum anheben, die allgemeine Kaufkraft stärken und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Wer Familien stärkt, stabilisiert die ganze Gesellschaft. Nachhaltige Familienpolitik ist eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Das ist das wichtigste Ergebnis des Familienreports 2009.

Nach einer Schätzung des Statistische Bundesamts beträgt die Geburtenzahl 2008 etwa 690.000. Im Jahr 2007 betrug die Zahl der Geburten 684.862. Die Zahlen vermitteln einen Anstieg der Geburtenrate im Zeitraum von 2006 auf 2007 von 1,33 auf 1,37 pro Frau. Erstmals seit 2004 ist damit 2007 wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Die Geburtenzahlen von 2008 bestätigen die positiven Ergebnisse von 2007.

Besonders angestiegen sind die Geburten in der Altersgruppe von 27 bis 45 Jahren, insbesondere in der Gruppe von 33 bis 37 Jahren. Hintergrund sei auch ein zunehmender Kinderwunsch der Männer gewesen. Aktuell wünschen sich neun von zehn kinderlosen Männern ein Kind und wollen sich Zeit für die Kindererziehung nehmen. Die ideale Kinderzahl betrug im Jahr 2001 für Männer durchschnittlich noch 1,7 Kinder, im Jahr 2006 hingegen schon 2,2.

Auch die Zahl der Scheidungen ist seit 2005 auf dem Rückmarsch, gleichfalls aber auch die Zahl der Eheschließungen, wenn auch in den letzten beiden Jahren nur gering. Der Anteil der Singles steigt nicht. Der Anteil der Alleinerziehenden gehe zwar zurück, nichtsdestotrotz seien fl exiblere Kinderbetreuung und spezielle soziale Netze erforderlich. Das Familienministerium sieht hier einen Handlungsbedarf. Jede fünfte Familie ist alleinerziehend (insgesamt 2,2 Mio. Kinder).

Aber: Etwa 40 Prozent der alleinerziehenden Eltern in Deutschland beziehen Hartz-IVLeistungen. Das sind ca 660.000 Mütter oder Väter mit rund einer Million Kindern..

Nicole Schmidt schreibt in einem Internetforum: „... was bringt einer Hartz-IV-Empfängerin mehr Kindergeld oder auch höhere Freibeträge für die spätere Rente oder Kinderfreibetrag, wenn es im Grunde genommen doch angerechnet wird ... Nun bekommen wir meinetwegen 20 Euro mehr Kindergeld, oh wie schön, aber die Arge zieht die zwanzig Euro doch gleich wieder ab, da das Einkommen ja um die 20 Euro gestiegen ist … Alles nur ein Nullsummenspiel, denn der Empfänger hat nicht mehr als vor der Erhöhung!!!! Im Grunde lebt eine alleinerziehende Mutter oder Vater doch nur vom Einkommen des Kindes … Unterhalt, Kindergeld, das bisschen Hartz … davon müssen aber Strom, Miete, Schulden, Versicherungen, Schuhe, Kleidung, Fahrgeld, Essen, Putzmittel, Taschengeld, Körperartikel, Trinken bezahlt werden … hallo werdet doch mal wach, Telefon ist auch noch nicht bezahlt ... Das Geld kommt zum ersten und ist auch gleich wieder weg. Da ist kein Spielraum für Sparen oder große Sprünge, wie Ausfl üge oder die Kids am öffentlichen Leben teilhaben zu lassen ...“

Besonders Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern haben es schwer, dem Hartz-IV-Kreislauf zu entgleiten. Nach Studien benötigen kinderlose Paare und Alleinstehende durchschnittlich für den vergleichsweise kürzesten Zeitraum Hartz IV-Leistungen.

Am 9. Februar 2010 wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Hartz-IVRegelsätze sprechen. Im Zentrum des Verfahrens stehen die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Sie werden nach der aktuellen Rechtslage prozentual von den Regelsätzen der erwachsenen Hartz-IV-Bezieher abgeleitet. Eine eigene Bedarfsermittlung, die speziell auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet ist, findet nicht statt. Experten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht hier eine Änderung verlangen wird und die noch geltende Rechtslage für nicht konform mit der Verfassung erklären wird.

Problematisch ist, dass heute nur ein Pauschalbetrag gezahlt wird, der schon Ausgaben für etwa Klassenfahrten, Geburtstagsfeiern oder Schulessen enthält.

Besondere Bedürfnisse der Kinder werden darüber hinaus nicht berücksichtigt, etwa dass sie aufgrund ihres Wachstums einen größeren Bekleidungsbedarf als Erwachsene haben.

Man kann ihren Bedarf nicht einfach prozentual – und dann noch niedriger – von denen der Erwachsenen ableiten. Im Regelsatz für Erwachsene sind etwa auch Ausgaben für Zigaretten enthalten. Soll das auch für Kinder gelten? Die derzeitige Rechtslage ist nicht durchdacht und an die Bedürfnisse der Kinder nicht angepasst. Das Bundesverfassungsgericht wird dies korrigieren. Hoffentlich.

Dr. Ralph Donath