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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Zuwanderungszahlen
Die Wogen schlagen wieder einmal hoch. Deutschland hat ein Ausländerproblem. Doch ohne Fakten bleibt die Diskussion
populistisch.
Mit dem so genannten „Wirtschaftswunder“ in den fünfziger Jahren in der Bundesrepublik Deutschland wuchs auch der Bedarf an zumeist un- oder angelernten
Arbeitskräften.
Dieser Bedarf konnte durch das inländische Arbeitskräfteangebot nicht ausreichend gedeckt werden. In der Folge wurden daher Anwerbevereinbarungen
mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) abgeschlossen.
Von 1955 bis 1961 nahm die ausländische Bevölkerung dadurch jedoch zunächst nur um etwa 200.000 zu. Waren 1960 noch 1,3 % aller Erwerbstätigen
Ausländer, so stieg diese Quote bis 1973 auf 11,9 %.
Die erste Generation der angeworbenen Arbeitskräfte bestand zunächst vor allem aus alleinstehenden Männern zwischen 20 und
40 Jahren, aber auch zunehmend aus Frauen, die ebenfalls ohne Familie nach Deutschland kamen. Bis in die späten sechziger Jahre
waren Italiener, Spanier und Griechen am stärksten vertreten. In den folgenden Jahren dominierten zunehmend Menschen aus dem
damaligen Jugoslawien und vor allem aus der Türkei. Ursprünglich war eine befristete Zuwanderung der angeworbenen Arbeitskräfte
vorgesehen. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist sollten die ausländischen Arbeitskräfte in ihre Heimatländer zurückkehren und
andere an ihre Stelle treten („Rotationsprinzip“). Ab den späten sechziger Jahren blieb eine wachsende Zahl von ausländischen
Arbeitnehmern jedoch dauerhaft in Deutschland. Das lag sowohl im Interesse der betroffenen Unternehmen, die die eingearbeiteten
Arbeitskräfte behalten wollten, als auch der ausländischen Arbeitnehmer, die mehr und mehr ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland
sahen und dauerhaft an den besseren Verdienstmöglichkeiten und der vorhandenen Infrastruktur teilhaben wollten. Zudem zogen
immer mehr Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland.
1973 bis 1979 blieb der Ausländeranteil in Deutschland stabil. Der negative Saldo von Zu- und Fortzug wurde im Wesentlichen
durch eine gleichzeitig steigende Geburtenrate annähernd ausgeglichen. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Ausländer von 1973
bis 1988 nur langsam von 4 Mio. auf 4,8 Mio.
Aber bereits ab 1986 stieg der Zuzug von Ausländern wieder deutlich an.
Innerhalb von nur elf Jahren (1986 bis 1996) erhöhte sich die Zahl der Ausländer in Deutschland um 2,8 Mio. auf 7,3 Mio. Personen.
Dieser starke Anstieg war nur zum Teil durch den anhaltenden Familiennachzug und die Geburt von ca. 1 Mio. ausländischen Kindern
in diesem Zeitraum zu erklären. Entscheidend war auch der um 1980 kurzzeitig ansteigende und ab 1985 verstärkt einsetzende Zuzug
von Flüchtlingen.
Im Jahr 2009 hat nun die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland erstmals den Wert von 16 Millionen überschritten.
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (seit 1950 nach Deutschland Zugewanderte und deren Nachkommen) hat entsprechend von
18,6 % auf 19,6 % zugenommen.
Mit 10,6 Millionen stellen die seit 1950 Zugewanderten – die „Bevölkerung mit eigener Migrationserfahrung“ – wie schon in den
Vorjahren zwei Drittel aller Personen mit Migrationshintergrund; unter ihnen sind die Ausländer mit 5,6 Millionen gegenüber den
Deutschen (Aussiedler beziehungsweise Spätaussiedler oder als dessen Ehegatte oder Kind nach Deutschland eingereist) mit
5,0 Millionen in der Mehrheit.
Gut 3,0 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund haben ihre Wurzeln in der Türkei, 2,9 Millionen in den Nachfolgstaaten
der ehemaligen Sowjetunion, 1,5 Millionen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und knapp 1,5 Millionen in Polen. Weiterhin haben Italien
mit 830.000 vor Griechenland mit 403.000 die höchsten Werte und Portugal mit 171.000 nach Spanien mit 172.000 die niedrigsten.
Mit 1,4 Millionen kommen die meisten (Spät-)Aussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion - vor allem aus der
Russischen Föderation (589.000) und aus Kasachstan (483.000); daneben sind Polen (585.000) und Rumänien (233.000) wichtige
Herkunftsländer.
Die in Deutschland geborene „Bevölkerung ohne eigene Migrationserfahrung“ verändert sich – wie schon in den Vorjahren – weiter in
ihrer Zusammensetzung. Die Ausländerinnen und Ausländer dieser Gruppe stellen mit 1,6 Millionen weiterhin 2 % der Bevölkerung,
die 3,8 Millionen hier geborenen Deutschen mit Migrationshintergrund dagegen 4,7 %.
Viele der nach Deutschland kommenden und auch der seit langem hier lebenden Migrantinnen und Migranten sehen das Ziel ihrer individuellen
Integration erreicht, wenn sie einen deutschen Pass besitzen und dann uneingeschränkt am politischen und gesellschaftlichen
Leben in Deutschland teilhaben können.
Der Weg dahin führt über die Einbürgerung. Seit dem Jahr 2000, in dem das neue Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde und
insgesamt 186.700 Einbürgerungen stattfanden, hat die Zahl tendenziell abgenommen.
In vielen Aspekten lassen sich Unterschiede in der strukturellen Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen mit, beziehungsweise
ohne Migrationshintergrund feststellen: So sind Personen mit Migrationshintergrund deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund
(34,7 gegenüber 45,6 Jahre), weitaus häufiger ledig (45,8 % gegenüber 38,3 %), und der Anteil der Männer unter ihnen ist höher (50,3 % gegenüber
48,7 %). Sie leben bevorzugt im früheren Bundesgebiet beziehungsweise in Berlin (96,2 % gegenüber 81,2 %). Ein fehlender
allgemeiner Schulabschluss ist bei ihnen ebenso häufi ger anzutreffen (14,0 % gegenüber 1,8 %) wie ein fehlender berufl icher Abschluss
(42,8 % gegenüber 19,2 %).
Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 25 bis 65 Jahren sind etwa doppelt so häufig erwerbslos als jene ohne (12,7 %
gegenüber 6,2 % aller Erwerbspersonen) oder gehen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, zum Beispiel einem Minijob
Zuwanderungszahlen (11,5 % gegenüber 7,0 % aller Erwerbstätigen).
Um diese Probleme abzubauen, ist das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Vorausgegangen war ein äußerst langwieriges
Gesetzgebungsverfahren, das in der Öffentlichkeit, im Bundestag und Bundesrat kontrovers diskutiert wurde. Das Zuwanderungsgesetz
hat das deutsche Ausländerrecht grundlegend reformiert und umfasst als wichtigste Bestandteile das Aufenthaltsgesetz und das
Freizügigkeitsgesetz. Weitere Gesetze wurden durch das Zuwanderungsgesetz ebenfalls geändert (u. a. das Asylverfahrensgesetz,
das AZR-Gesetz, das Staatangehörigkeitsgesetz).
Das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, das am 28. August 2007 in
Kraft getreten ist, verändert diese Gesetze wiederum.
So enthält das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen, die die Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft nicht
nur fördern, sondern auch fordern sollen. Gleichzeitig soll auf den Missbrauch des Familiennachzugs durch Scheinehen und Scheinadoptionen
reagiert werden und Zwangsverheiratungen sollen bekämpft werden.
Voraussetzung für den Nachzug von Familienangehörigen ist, dass das bereits im Mitgliedsstaat lebende Familienmitglied feste und
regelmäßige Einkünfte nachweist, die für seinen Unterhalt und den Unterhalt für seine Familienangehörigen ausreichen, ohne dass auf
das Sozialhilfesystem des betreffenden Mitgliedstaats zurückgegriffen werden muss (Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September
2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung).
Eine Diskussion über die Beschränkung der Zuwanderung ist also unnötig, wenn die bestehenden Gesetze angewandt werden.
Dr. Ralph Donath