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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Die Insel soll weg
Die Insel ist aus Richtung
Berlin kommend die erste
auf der B1/5 überhaupt. Auslöser
für den Bau der Insel war der Bau
des Straßen begleitenden Rad-
Fußweges, da die B1/5 sehr stark
frequentiert ist.
In der Folgezeit gab es eine Vielzahl
von Gefährdungs situationen
und schwere Lkw-Unfälle durch
die Insel. Genug Grund, über die
Entschärfung des Verkehrshindernisses
nachzudenken.
Die vorgeschlagene Lösung
besteht nun darin, die Straße an
dieser Stelle auf zu weiten und
dazu die im Wege stehenden
Eichen zu fällen.
Die Naturschutzverbände
schlagen jedoch vor, die Querung
der B1/5 durch den Radweg
bereits jetzt mit einer bedarfsgesteuerten
Ampel auszustatten.
Die Stellungnahme des RUAK
e. V. zum oben genannten Fällantrag
ist über das Landesbüro der
anerkannten Naturschutzverbände
GbR an die Untere Naturschutzbehörde
gegangen.
Die Steuerung der Ampel soll
später mit in die Kreuzungsanlage
einbezogen werden. Ziel müsse
es sein, den Verkehrsfl uss durch
Beseitigung von Hindernissen zu
harmonisieren, statt bestehende
Hindernisse mit hohem Aufwand
zu entschärfen. Die vorhandene
Insel soll sofort entfernt werden.
Der Vorschlag statt der Bäume
die Insel zu entfernen, klingt sicher
etwas aggressiv. War der Einbau
der Insel als Alternative zu einer
Bedarfsampel zunächst aus Sicht
der Naturschützer vertretbar,
so ist sie nach Einbindung der
Ortsumfahrung jedoch nicht mehr
erforderlich.
Inzwischen sei die Ortsumfahrung
der B1/5 in der Realisierungsphase.
Nach deren Inbetriebnahme
wird es eine Ampelregelung
an der Einmündung
geben, die auch den Rad-Fußweg
mit erfasst.
Am Seitenwechsel des Rad-
Fußweges wird die Fahrzeugfrequenz
dann auf einen Bruchteil
reduziert sein.
Gemäß Paragraph 72 des Brandenburger
Naturschutzgesetzes
ist eine Alleebaumfällung nur
zulässig, wenn sie aus zwingenden
Gründen der Verkehrssicherheit
erforderlich ist und keine anderen
Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit erfolgreich
durchgeführt werden können.
Gerade solche Maßnahmen wären
hier möglich. Der günstigste
(besser als Verkehrsinseln) wäre
der Einbau einer Fußgängerampel.
Ist dies nicht möglich, sollte die
Querung der Straße mittels Fußgängerüberweg
deutlich besser als
bisher möglich sein.
Heidi Gliesche, Vorsitzende des
RUAK e. V. Rüdersdorf: „Wir
sehen das auch in Hinblick auf die
Einsparung der für die Fahrbahnerweiterung,
Baumfällungen usw.
erforderlichen Aufwendungen.
In diesem Sinne erwarten wir
eine Entscheidung, die auch den
fi nanziellen Aspekt mit einbezieht,
in erster Linie aber allen Verkehrsteilnehmern
gerecht wird.“
Dr. Ralph Donath