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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010

Zwangs-Abonnement

Das Aus der Rundfunkgebühren in ihrer bisherigen Form ist besiegelt. Ab 2013 tritt in Deutschland die neue Haushaltsabgabe in Kraft und löst damit die GEZ-Gebühr ab. Das haben die Ministerpräsidenten beschlossen. Nachfolgend stimmte eine Mehrheit der Ministerpräsidenten dem neuen Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu. Damit wurde eine Zwangszahlung bestätigt, die ihresgleichen in Europa und der Welt sucht.

Dagegen sprachen sich mehrere Spitzenpolitiker der FDP aus, die statt der Haushaltsabgabe eine Medienabgabe pro einkommensteuerpfl ichtiger Person und nicht pro Haushalt vorschlagen. Die Landesregierung von Thüringen wollte das Thema GEZ-Gebühren ganz anders regeln. Sie plädiert für eine Steuerabgabe für die öffentlich rechtlichen Sender.

Ab 2013 muss nach derzeitiger Sachlage jeder Haushalt eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Alle Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben – etwa eine Familie oder eine Wohngemeinschaft – werden in Zukunft nur einmal zur Kasse gebeten. Minderjährige mit eigenem Einkommen müssen nichts zahlen. Weiterhin besteht die Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Den Angaben zufolge soll der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige Gebühr. Die Ministerpräsidenten versicherten, dass sich für die meisten Inhaber von Wohnungen oder Firmen nichts ändere. Anders als ursprünglich angedacht, sollen Zweitwohnungen nicht ein Drittel des Monatsbetrages kosten, sondern ebenfalls den vollen Betrag. Und bei Gewerbebetrieben wird die Monatspauschale anhand der Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl gestaffelt ermittelt. Nach Expertenschätzungen soll das neue Gebührenmodell ARD und ZDF keine Mehreinnahmen bringen. Das Gebührenaufkommen soll auch mit dem neuen Modell rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Ab 2015 soll es keine wie bisher üblichen Kontrollen durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mehr geben. Dennoch wird die GEZ zukünftig weiterhin die Abgabe eintreiben und dafür bei Einwohnermeldeämtern nach den Adressen fragen.

Grundlage des neuen Modells war ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, mache die Abgabe zur Pfl icht, hatte Kirchhof geschrieben. Hintergrund der Reform ist auch die Entwicklung der Medien in der digitalen Welt. Radio und Fernsehen werden nicht mehr nur mit traditionellen Geräten empfangen, sondern auch auf dem PC oder mobil über Smartphones oder Notebooks.

Mit der neuen Regelung wird auch ein Trend abgefedert, sich sein eigenes Musik- und Filmprogramm per Computer zu schneidern. Online-Videotheken, DVD-Abos und MP3-Sammlungen sowie die entsprechenden Wiedergabeprogramme machen dies möglich.

Wofür brauchen wir neben den privaten Sendern noch „Öffentlich- Rechtliche“? Ende 1999 schlug der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums eine „prinzipielle Neuordnung des Rundfunks“ vor. Die Anstalten sollten sich auf ihr Kerngeschäft, nämlich niveauvolle Informations- und Kultursendungen, zurückziehen, hieß es im Papier. Der damalige Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) distanzierte sich von den Vorschlägen und ließ sie in den Papierkorb wandern.

Die werbe fi nanzierten Privatsender müssen ein überzeugendes Hörfunk- bzw. Fernsehprogramm bieten, um eine für ihre Kunden attraktive Zuhörer- bzw. Zuschauerzahl zu begeistern. Diesen Leistungsdruck gibt es wegen der Zwangsabgabe für die öffentlichrechtlichen Sender nicht.

Und die Haushalte wachsen. Nicht nur, weil ARD, ZDF & Co. ihr Angebot ständig ausweiten. Sondern auch, weil die in öffentlichen Einrichtungen stets und ständig grassierende Verschwendungssucht die öffentlich-rechtlichen Sender heimgesucht hat.

Die Idee, die dahinter steht, ist genial: Öffentlich-rechtliches Fernsehen gehört nicht einer Einzelperson wie Silvio Berlusconi oder Leo Kirch. Es gehört auch nicht einem Konzern wie Springer, Bertelsmann oder Time Warner. Nein, öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört der Allgemeinheit und ist unabhängig, staatsfern und frei von politischer sowie wirtschaftlicher Einfl ussnahme.

Roland Kochs erfolgreicher Vorstoß aus dem vergangenen Jahr, den ZDF-Chefredakteur abzusetzen, belegt das Gegenteil: Die Politiker besetzen nicht nur die Aufsichtsgremien der Sender, sie scheuen sich auch nicht, diese Macht hemmungslos zu nutzen. Geld für die Machtmaschine wird es auch zukünftig geben ...

Dr. Ralph Donath