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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Zwangs-Abonnement
Das Aus der Rundfunkgebühren in ihrer bisherigen Form ist besiegelt. Ab 2013 tritt in Deutschland die neue Haushaltsabgabe
in Kraft und löst damit die GEZ-Gebühr ab. Das haben die Ministerpräsidenten beschlossen. Nachfolgend stimmte eine Mehrheit der Ministerpräsidenten dem
neuen Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu. Damit wurde eine Zwangszahlung bestätigt, die ihresgleichen in Europa und der Welt sucht.
Dagegen sprachen sich mehrere Spitzenpolitiker der FDP aus, die statt der Haushaltsabgabe eine Medienabgabe pro einkommensteuerpfl
ichtiger Person und nicht pro Haushalt vorschlagen. Die Landesregierung von Thüringen wollte das Thema GEZ-Gebühren ganz anders regeln. Sie plädiert für
eine Steuerabgabe für die öffentlich rechtlichen Sender.
Ab 2013 muss nach derzeitiger Sachlage jeder Haushalt eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Alle Menschen,
die gemeinsam in einer Wohnung leben – etwa eine Familie oder eine Wohngemeinschaft – werden in Zukunft nur einmal zur Kasse gebeten. Minderjährige mit eigenem
Einkommen müssen nichts zahlen. Weiterhin besteht die Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter
bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Den Angaben zufolge
soll der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige Gebühr. Die Ministerpräsidenten versicherten, dass sich für die
meisten Inhaber von Wohnungen oder Firmen nichts ändere. Anders als ursprünglich angedacht, sollen Zweitwohnungen nicht ein Drittel
des Monatsbetrages kosten, sondern ebenfalls den vollen Betrag. Und bei Gewerbebetrieben wird die Monatspauschale anhand der Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl
gestaffelt ermittelt. Nach Expertenschätzungen soll das neue Gebührenmodell ARD und ZDF keine Mehreinnahmen bringen. Das Gebührenaufkommen soll auch mit
dem neuen Modell rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Ab 2015 soll es keine wie bisher
üblichen Kontrollen durch die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
mehr geben. Dennoch wird die
GEZ zukünftig weiterhin die
Abgabe eintreiben und dafür bei
Einwohnermeldeämtern nach den
Adressen fragen.
Grundlage des neuen Modells
war ein Gutachten des früheren
Verfassungsrichters Paul Kirchhof
für ARD und ZDF. Allein die
Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen
Rundfunk zu empfangen, mache
die Abgabe zur Pfl icht, hatte Kirchhof
geschrieben. Hintergrund der
Reform ist auch die Entwicklung
der Medien in der digitalen Welt.
Radio und Fernsehen werden nicht
mehr nur mit traditionellen Geräten
empfangen, sondern auch auf dem
PC oder mobil über Smartphones
oder Notebooks.
Mit der neuen Regelung wird
auch ein Trend abgefedert, sich sein
eigenes Musik- und Filmprogramm
per Computer zu schneidern.
Online-Videotheken, DVD-Abos
und MP3-Sammlungen sowie
die entsprechenden Wiedergabeprogramme
machen dies möglich.
Wofür brauchen wir neben den
privaten Sendern noch „Öffentlich-
Rechtliche“? Ende 1999 schlug der
wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums
eine „prinzipielle
Neuordnung des Rundfunks“
vor. Die Anstalten sollten sich
auf ihr Kerngeschäft, nämlich
niveauvolle Informations- und
Kultursendungen, zurückziehen,
hieß es im Papier. Der damalige
Wirtschaftsminister Werner Müller
(parteilos) distanzierte sich von den
Vorschlägen und ließ sie in den
Papierkorb wandern.
Die werbe fi nanzierten Privatsender
müssen ein überzeugendes
Hörfunk- bzw. Fernsehprogramm
bieten, um eine für ihre Kunden
attraktive Zuhörer- bzw. Zuschauerzahl
zu begeistern. Diesen Leistungsdruck
gibt es wegen der
Zwangsabgabe für die öffentlichrechtlichen
Sender nicht.
Und die Haushalte wachsen.
Nicht nur, weil ARD, ZDF & Co.
ihr Angebot ständig ausweiten.
Sondern auch, weil die in öffentlichen
Einrichtungen stets und ständig
grassierende Verschwendungssucht
die öffentlich-rechtlichen
Sender heimgesucht hat.
Die Idee, die dahinter steht, ist
genial: Öffentlich-rechtliches Fernsehen
gehört nicht einer Einzelperson
wie Silvio Berlusconi oder
Leo Kirch. Es gehört auch nicht
einem Konzern wie Springer, Bertelsmann
oder Time Warner. Nein,
öffentlich-rechtlicher Rundfunk
gehört der Allgemeinheit und ist
unabhängig, staatsfern und frei von
politischer sowie wirtschaftlicher
Einfl ussnahme.
Roland Kochs erfolgreicher
Vorstoß aus dem vergangenen
Jahr, den ZDF-Chefredakteur
abzusetzen, belegt das Gegenteil:
Die Politiker besetzen nicht nur
die Aufsichtsgremien der Sender,
sie scheuen sich auch nicht, diese
Macht hemmungslos zu nutzen.
Geld für die Machtmaschine wird
es auch zukünftig geben ...
Dr. Ralph Donath