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Das BAB-Archiv: Die Kolumnen 2010
Kein Recht auf Faulheit
Die WirtschaftsWoche überschrieb am 25.1.2010 einen Beitrag über Hartz IV: „Wenn Faulheit sich lohnt“: Wie hoch der
Anteil derer sei, die nicht ernsthaft an der Vermittlung einer Arbeit interessiert sind und Leistungen der Grundsicherung im Schatten der großstädtischen Anonymität ausnutzen, ließe sich schwer sagen. Die bundesweite Sanktionsquote liege bei 2,6 Prozent. Der frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (ehemals SPD) sprach einmal von 20 Prozent. Ein Mitarbeiter in einem Berliner Jobcenter hält 60 Prozent in Berlin für „keineswegs übertrieben“. Natürlich möchte er seinen Namen
nicht veröffentlicht wissen. Aber schweigen darüber, was er mit seiner Kundschaft erlebt, möchte er auch nicht. Und schildert die gängigsten Betrügereien:
* Schwarzarbeit: Der Kunde lässt sich als 400-Euro-Jobber einstellen, arbeitet aber in Wirklichkeit eine volle Schicht. Auf diese Weise kassiert er doppelt: sein Schwarzgeld und sein Hartz-IV-Gehalt.
* Mietbetrug I: Ein Paar gibt vor, sich zu trennen, erhebt Anspruch auf je eine Wohnung. In Wirklichkeit leben beide
weiterhin zusammen – und vermieten die andere Wohnung, etwa als Feriendomizil.
* Mietbetrug II: Die bar ausbezahlten Mieten werden nicht an den Vermieter weitergereicht; nach der Zwangsräumung ist die Begleichung der angehäuften Mietschulden unzumutbar.
* Armrechnen: Selbstständige mit einem Einkommen jenseits der 50.000 Euro rechnen sich steuerlich arm und erheben
Anspruch auf Grundsicherung.
* Krankschreibung: Ausländische Hartz-IV-Bezieher lassen sich während der Sommermonate in ihrer Heimat krankschreiben,
beziehen ihre Grundsicherung – und melden sich nach zwei Monaten wieder gesund zurück.
Chefreporter Dieter Schnaas meint, es sei merkwürdig, dass man diesbezüglich Fragen in Deutschland nicht stellen darf,
oder genauer: dass der, der es dennoch tut, mit einem Sturm der politisch korrekten Entrüstung zu rechnen hat. So wie der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der die Deutschen darauf aufmerksam machte , dass es „kein Recht auf Faulheit“ gibt. Wie der damalige Parteivorsitzende Kurt Beck (SPD), der einem etwas derangierten Passanten riet, sich zu kämmen und zu waschen, um seine Aussicht auf eine Arbeitsstelle zu erhöhen. Oder wie der Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin (SPD), der uns zuletzt in Erinnerung rief, dass Berlin mehr als andere Städte unter „einer am normalen Wirtschaftskreislauf nicht teilnehmenden Unterschicht“ leide.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat gesagt, er wolle „jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass
er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel
in einer öffentlichen Beschäftigung“. Einerseits sehe er die, „die durch die Unbilden des Lebens, völlig ohne eigene Schuld, in Not geraten sind. Denen möchte man Hartz IV eigentlich nicht zumuten“. Und andererseits die, „die mit dem System spielen und Nischen ausnutzen“.
Und nun auch FDP-Chef und Außenminister Guido Westerwelle: Man dürfe nicht nur auf diejenigen sehen, die auch in
Zukunft Solidarität brauchen. Vielmehr müsse auch auf die geachtet werden, „die dies alles erarbeiten“.
Die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Hannelore Kraft beschuldigte Roland Koch, ein „Brandstifter“ zu sein, der
Promi-Linke Bodo Ramelow wirft ihm vor, die „Menschenwürde mit Füßen“ zu treten. – Berechtigte Vorwürfe?
Dr. Ralph Donath