Diese Texte konnten Sie in der BAB: 45/08 lesen:

 

Sammelleitung statt Grundleitung

 

(mso) Auch nach Jahren rauft sich mancher Hausbesitzer die Haare, wenn er an die Kosten denkt, nachdem das marode Abwassersystem saniert werden mußte. Das Grundübel in diesen Fällen heißt Grundleitung. Die unterirdisch verbauten Abwasserrohre zwischen Eigenheim und Kanal sind einmal gröberen Belastungen wie Wurzelbewuchs ausgesetzt und außerdem schwer zugänglich.

Beim Neu- und Umbau von unterkellerten Gebäuden sollte daher auf die Verlegung von Grundleitungen unter der Bodenplatte verzichtet werden. Abhilfe schaffen in diesem Fall Sammelleitungen aus Guß. Die Fallleitungen im Gebäude werden unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Rohre sind frei zugänglich. Kostspielige Erdarbeiten entfallen. Rohre aus Guß sind stabil und langlebig. Zu berücksichtigen ist außerdem der zusätzliche Aufwand für Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen, die dem Boden- und Gewässerschutz dienen. Bis zum 31. Dezember 2015 muß eine derartige Prüfung bei bestehenden Gebäuden nachgewiesen werden. Weitere Informationen unter www.izeg.de

 

 

Servicethema Auto und Finanzen

 

Wer schlau spart, fährt besser:

Wie Sie die richtige Kfz-Versicherung finden

Telefonaktion mit Experten der Verbraucherzentrale und des BVK e.V.

Freitag, 7. November, 10 bis 17 Uhr

Kostenlose Rufnummer für Ihre Leser: 0800 – 060 4000

Und wieder naht die Chance zum Wechsel: Der 30. November ist jedes Jahr der Stichtag, bis zu dem Autofahrer ihre laufende Kfz-Versicherung kündigen können, um ab dem 1. Januar mit einer neuen Versicherung besser zu fahren. Da der 30. dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, ist der Stichtag diesmal ausnahmsweise der 1. Dezember. Ein Tag mehr, um die bestehende Versicherung kritisch zu prüfen – und alternative Angebote unter die Lupe zu nehmen.

 

Eine passende Verbindung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der zusätzliche Schutz wie die Teil- oder Vollkaskoversicherung dagegen ist freiwillig und sollte den eigenen Bedürfnissen entsprechend gewählt werden. Wichtig: Nicht allein der Preis sollte bei der Wahl des Versicherers entscheiden – auch Leistung und Service müssen stimmen! Wer hier am falschen Ende spart, geht im Falle eines Schadens sonst unter Umständen leer aus und bleibt auf den oftmals hohen Kosten sitzen. Jeder Fahrer sollte daher von Zeit zu Zeit seine Versicherung kritisch überprüfen und gegebenenfalls auf ein passendes Produkt umsteigen. Nach dem Stichtag ist das jedoch nur noch in Ausnahmefällen möglich: Wenn zum Beispiel die Versicherung die Beiträge erhöht, beim Kauf eines neuen Autos oder nach einem Schaden greift das so genannte Sonderkündigungsrecht.

 

Sicher fahren und sparen

Wer sparen will, muß jedoch nicht unbedingt die Versicherung wechseln. Oft lohnt es, bei seinem Versicherer nach Einsparmöglichkeiten zu fragen. So honorieren manche Anbieter das sicherheitsbewusste Verhalten der Fahrerinnen und Fahrer. Wer beispielsweise sein Auto mit Tagfahrleuchten nachrüstet, keine Punkte in Flensburg hat oder als Fahranfänger am begleiteten Fahren teilnimmt, zahlt weniger für den Versicherungsschutz. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern trägt zu einer höheren Verkehrssicherheit bei. Sparen kann übrigens auch, wer sein Auto nach einem Schaden in einer Vertragswerkstatt seines Versicherers reparieren läßt. Der Vorteil: Die geringere Prämie ist nicht mit Einbußen in Leistung und Qualität verbunden.


Expertenrat zum Nulltarif

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollkaskoversicherung und einer Allgefahrendeckung? Wie teuer sind nachträglich eingebaute Tagfahrleuchten? Was bedeutet begleitetes Fahren genau? Können auch Eltern von den Rabatten für Fahranfänger profitieren, wenn ihre eigenen Versicherungsbeiträge betroffen sind? Wo kann ich mich über die unterschiedlichen Angebote der Versicherer informieren? Welche Versicherer bieten Rabatte bei Partnerwerkstätten an? Diese und alle weiteren Fragen zum Thema Kfz-Versicherung beantworten Ihnen unsere Experten am Telefon – kompetent und kostenfrei:

·        Norbert Römers; Gerichtlich zugelassener Versicherungsberater der Verbraucherzentrale NRW

·        Andreas Kutschera; Gerichtlich zugelassener Versicherungsberater der Verbraucherzentrale NRW

·        Martin Hardenacke, Versicherungskaufmann beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Köln

·        Gerhard Mann; Versicherungsexperte und Vorsitzender Bezirksverband Köln des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

·        Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen, AXA

·        Knut Schubert, Kfz-Versicherungsexperte, AXA

Rufen Sie an! Freitag, den 7. November, von 10 bis 17 Uhr.

Gebührenfreie Hotline 0800 – 0 60 4000.