Hitzeschutz bei der Arbeit: Pflichten und UV-Schutzkleidung
Der Hitzesommer 2026 hat Hitze am Arbeitsplatz zum beherrschenden Thema im Arbeitsschutz gemacht. Arbeitgeber müssen Hitze- und UV-Belastung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, die Arbeitsstättenverordnung setzt klare Grenzen, und die Arbeitskleidung entscheidet mit, ob Beschäftigte den Tag gesund überstehen. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Pflichten gelten und worauf es bei Kleidung im Sommer ankommt.
Welche Pflichten gelten bei Hitze am Arbeitsplatz?
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur. Die Technische Regel ASR A3.5 konkretisiert das mit einem Stufenmodell: Ab 26 Grad Raumtemperatur sind Maßnahmen wie Verschattung, Lüftung, angepasste Arbeitszeiten oder Getränke vorgesehen, ab 30 Grad werden wirksame Maßnahmen zur Pflicht, ab 35 Grad gilt ein Arbeitsraum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeignet für dauerhafte Arbeit. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen – diese Rangfolge schreibt § 4 Arbeitsschutzgesetz vor.
Für Arbeitsplätze im Freien und in nicht allseitig umschlossenen Arbeitsstätten gilt seit August 2025 zusätzlich die ASR A5.1. Sie greift die Belastungen auf, die draußen zusammenkommen: direkte Sonne, Wärmestrahlung, Wind. Besonders betroffen sind laut der DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne" Beschäftigte im Bauhandwerk, im Straßenbau, in Bäderbetrieben und in der Landwirtschaft.
UV-Schutz gehört in die Gefährdungsbeurteilung
UV-Strahlung schädigt Haut und Augen, oft ohne dass es sofort auffällt: Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung, Grauer Star. Plattenepithelkarzinome und aktinische Keratosen durch natürliche UV-Strahlung sind in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. UV-Schutz ist damit Teil der Gefährdungsbeurteilung bei Außentätigkeiten und keine reine Fürsorgefrage.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Schutzmaßnahmen, sobald der UV-Index 3 erreicht ist. In Deutschland liegt er im Sommer an vielen Tagen zwischen 5 und 8. Entscheidend sind Dauer und Tageszeit der Sonnenexposition: Die DGUV nennt die Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr als besonders intensiv und weist darauf hin, dass ein erheblicher Teil der UV-Strahlung auch durch Wolken dringt. Die gefühlte Temperatur ist deshalb kein Maßstab für die Belastung.
Bei regelmäßiger UV-Belastung von einer Stunde oder mehr pro Tag kommt zusätzlich arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht. Welche Untersuchungen sinnvoll sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Wann schützt normale Kleidung, wann braucht es UV-Schutzkleidung?
Körperbedeckende Kleidung ist der wirksamste UV-Schutz, weil sie nicht nachgecremt werden muss und den ganzen Tag wirkt. Die DGUV empfiehlt lange Hose und langärmeliges, luftdurchlässiges Hemd, dazu eine Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz. Für unbedeckte Stellen wie Nase, Ohren, Kinn und Handrücken gehört ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 30 oder höher dazu. Nasse oder stark gedehnte Textilien lassen mehr Strahlung durch – bei schweißtreibender Arbeit ist ein Wechselshirt deshalb keine Komfortfrage.
Geprüfte UV-Schutzkleidung trägt die Kennzeichnung nach EN 13758-2. Die Norm kennt genau eine Auslobung: UPF 40+. Sie darf geführt werden, wenn der niedrigste gemessene UV-Schutzfaktor über 40 liegt und die UVA-Durchlässigkeit unter 5 Prozent bleibt; das entspricht mehr als 97,5 Prozent blockierter UV-Strahlung. Bei lang anhaltender, hoher Belastung ist solche Kleidung die planbare Lösung.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Die Gefährdungsbeurteilung um Hitze und UV-Strahlung ergänzen, auch für Innenbereiche.
- Technische Maßnahmen prüfen: Sonnenschutz, Lüftung, schattige Pausenplätze, Entwärmungsphasen.
- Organisatorisch arbeiten: kühle Morgenstunden nutzen, Pausen anpassen, Trinkwasser bereitstellen, Arbeiten zwischen 11 und 15 Uhr begrenzen.
- Sommerarbeitskleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz bereitstellen und im Team besprechen.
Warnschutz bleibt auch bei Hitze Pflicht
Wer nach EN ISO 20471 Warnschutz tragen muss, darf im Sommer nicht auf Sichtbarkeit verzichten, auch nicht bei 30 Grad. Leichte Warnshirts und Warnshorts ersetzen die schwere Jacke, ohne die geforderten Reflexflächen zu unterschreiten. Einen Überblick gibt unser Beitrag Warnschutz im Sommer, passende Ware finden Sie in der Warnschutz-Kollektion. Auch Sicherheitssandalen machen warmen Füßen ein Ende, ohne den Zehenschutz aufzugeben.
Hitze in Küche, Pflege und Halle
Hitze ist kein reines Außenproblem. In der Gastronomie kommt zur Herdhitze die HACCP-Kleidung hinzu, die aus Hygienegründen Pflicht bleibt – wie sich beides verbinden lässt, lesen Sie in unserem Beitrag HACCP-Kleidung. In der Pflege ist körpernahe Arbeit bei hohen Temperaturen besonders belastend, in Industriehallen summieren sich Außentemperatur und Prozesswärme. Überall gilt: zuerst technische und organisatorische Maßnahmen, dann die passende Kleidung.
Für heiße Tage eignen sich leichte, atmungsaktive Stoffe, die Feuchtigkeit vom Körper wegführen, besser als schwere Baumwolle. Unsere Shirts & Polos, die Arbeitshosen und die Outdoorbekleidung führen Sommerware für draußen und für die Halle.
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